Deutsche Verrechnungsstelle
Die Deutsche Verrechnungsstelle AG ist ein Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1a Ziff. 9 KWG, das Factoring in der Durchführungsform einer Verrechnungsstelle anbietet.[1] Die Gesellschaft wurde 2004 unter dem Namen Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle gegründet, die Umbenennung erfolgte im Dezember 2014.[2]
Deutsche Verrechnungsstelle AG | |
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Rechtsform | Aktiengesellschaft |
Gründung | 2004 |
Sitz | Köln, Deutschland |
Leitung | Sven Ries |
Branche | Finanzdienstleistung |
Website | www.dvs.ag |
Geschichte
Unter der ursprünglichen Firmierung setzte die Gesellschaft gegen den Widerstand aus Teilen der Rechtsanwaltschaft bei dieser Zielgruppe das bei Ärzten etablierte Modell von Verrechnungsstellen rechtlich durch. Aufgrund der damals gültigen Fassung von § 49 b Absatz 4 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) durften Rechtsanwälte Honorarforderungen gegen Mandanten nur an Dritte abtreten, wenn eine Forderung rechtskräftig durch ein Gericht festgestellt war, ein erster Vollstreckungsversuch erfolglos war und die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Mandanten vorlag. Diese kumulativ verstandenen Anforderungen führten dazu, dass die Abtretung von Anwaltsgebühren keine Relevanz in der Praxis hatte.[3]
Ein Gutachten aus dem Institut für Anwaltsrecht an der Universität Köln sah das Geschäftsmodell des Unternehmens im Einklang mit den berufsrechtlichen Normen, wenn der Mandant schon im Vorfeld sein Einverständnis zur Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung erklärt. Seitens der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Bundesjustizministeriums stieß das Modell auf Zustimmung, während einige regionale Rechtsanwaltskammern den Verkauf von Anwaltsforderungen aufgrund des Gesetzeswortlauts für rechtswidrig hielten.[4] So zeigten beispielsweise die Rechtsanwaltskammern Köln und Düsseldorf eine ablehnende Haltung.[5][6]
Klagen der zuständigen Rechtsanwaltskammer vor dem LG Köln[7] und dem OLG Köln[8] blieben erfolglos. Anschließend wurde im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) auch eine Neuformulierung in § 49b Absatz 4 BRAO angestoßen, die in der neuen Fassung mit § 49b Absatz 4 Satz 2 die Abtretung an Dritte grundsätzlich erlaubt.[9][10][11] Im Berliner Anwaltsblatt wurde diese Entscheidung als „Lex AnwVS“ bezeichnet.[12] Mit Urteil vom 24. April 2008 bestätigte in letzter Instanz schließlich der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit des Geschäftsmodells auch vor Änderung der BRAO.[13][14] In der Folge wurde die Gesellschaft Marktführer im Bereich der anwaltlichen Abrechnungsdienste.[15]
Im Jahr 2011 erfolgte eine Erweiterung um die Zielgruppe der Kfz-Sachverständigen, 2014 wurde eine Service- und Vertriebspartnerschaft mit der StBVS aufgenommen, die sich an Steuerberater wendet.[1] Seit Anfang 2016 ist die Deutsche Verrechnungsstelle Mitglied im Deutschen Factoring-Verband.[16][17] Dessen Mitglieder erwirtschafteten im Jahr zuvor einen Gesamtumsatz von 209 Mrd. EUR, was einem Anteil am BIP von 6,9 % entspricht.[18]
Anfang 2008 wurde Karl-Peter Winters Mitglied im Aufsichtsrat, dem er zwischenzeitlich als Vorsitzender angehörte. Aktuell ist Wilfried Frohnhofen Vorsitzender des Aufsichtsrates.[19][20][21]
Dienstleistungen
Über die reine Vorfinanzierung von ausstehenden Honorarforderungen gehört zu dem Factoringangebot auch die vollständige Steuerung des Honorarmanagements bis hin zum Mahnwesen und der gerichtlichen Durchsetzung.
Am Markt agiert das Unternehmen mit den Marken AnwVS und KfzVS, die sich an Rechtsanwälte respektive Kfz-Sachverständige als Zielgruppen wenden.
Literatur
- Marc Kley: Seedinvestment mit Börsenreife? – Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG: mehrere Wachstumsoptionen, in: VentureCapital Magazin 5/2007, Special „Private Equity in Nordrhein-Westfalen“, S. 30.
Weblinks
Einzelnachweise
- DVS AG Fact Sheet. (PDF) Deutsche Verrechnungsstelle, abgerufen am 2. Februar 2017.
- Registerbekanntmachung vom 6. Januar 2015, in: unternehmensregister.de, zuletzt abgerufen am 2. Februar 2017.
- Vereinfachung der Abtretung anwaltlicher Vergütungsforderungen mit dem Entwurf zum Rechtsdienstleistungsgesetz. In: Kammer aktuell. Nr. 4, Dezember 2006, S. 224 f.
- Marcus Creutz: Neue Verrechnungsstelle für Anwaltshonorare gestartet. handelsblatt.de. 26. Januar 2005. Abgerufen am 2. Februar 2017.
- Marcus Creutz: Kammer geht gegen Inkassostelle für Anwaltshonorare vor. handelsblatt.de. 10. März 2005. Abgerufen am 2. Februar 2017.
- Jörg Stronczek: Werbeschreiben der Deutschen Anwaltlichen Verrechnungsstelle AG (AnwVS) an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im hiesigen Kammerbezirk. In: Kammermitteilungen. Nr. 4, Dezember 2005, S. 224 f.
- Urteil des LG Köln vom 30. September 2005 (Az. 81 O 77/05)
- Urteil des OLG Köln vom 3. Februar 2006 (Az. 6 U 190/05)
- Rechtsberatung: Anwaltsmonopol bröckelt. In: n-tv.de. 6. Dezember 2007, abgerufen am 2. Februar 2017.
- Martin W. Huff: Honorarforderung verkaufen. (Nicht mehr online verfügbar.) In: FAZ.net. 15. Juni 2007, ehemals im Original; abgerufen am 2. Februar 2017. (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- 55. Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern. In: iww.de. 7. August 2007, abgerufen am 2. Februar 2017.
- Thomas Vetter: 2008 bringt der Anwaltschaft die Liberalisierung des Berufsrechts und das Erfolgshonorar. In: Berliner Anwaltsblatt. Nr. 1-2, Januar 2008, S. 15.
- Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. April 2008 (Az. IX ZR 53/07)
- Erfolg für AnwVS: BGH bestätigt Rechtsauffassung der Verrechnungsstelle. In: MAV-Mitteilungen. August 2008, S. 11.
- Eigenkapital für nordrhein-westfälische Unternehmen in der Seed-Phase (PDF), in: Fördern und Finanzieren – Förderbanken in Deutschland, Ausgabe 2, März 2009, S. 15.
- Deutsche Verrechnungsstelle: Deutsche Verrechnungsstelle jetzt Mitglied des Deutschen Factoring-Verbands. In: dvs.ag. 15. Februar 2016, abgerufen am 2. Februar 2017.
- Deutscher Factoring-Verband e.V.: Deutsche Verrechnungsstelle AG, Köln. In: factoring.de. Abgerufen am 2. Februar 2017.
- Deutsche Factoring Bank: Geschäftsbericht 2015 (PDF), S. 5, abgerufen am 1. Februar 2017.
- eBundesanzeiger: Gesellschaftsbekanntmachung Deutschen Anwaltliche Verrechnungsstelle AG (AnwVS) vom 28. Februar 2008.
- Impressum auf dvs.ag (Memento vom 20. März 2016 im Internet Archive)
- DVS Deutsche Verrechnungsstelle AG: Impressum der Website, Zugriff: 16. August 2017.