Dauerhaftigkeit

Mit Dauerhaftigkeit im engeren Sinne wird im Bauwesen die Widerstandsfähigkeit von Baustoffen und Bauteilen gegenüber äußeren Einflüssen wie Durchfeuchtung, Wechselfeuchte, Hitze und Kälte, Temperaturwechsel und Frost, Sonneneinstrahlung (UV-Licht), chemischem Angriff (saurer Regen, Tausalz, Salpeter) sowie Schädlings- und Pilzbefall bei organischen Materialien bezeichnet.
Im weiteren Sinne kann auch die Widerstandsfähigkeit von Bauwerken gegenüber mechanischen Einflüssen wie statischen und dynamischen Lasten (Windlast, Erdbeben, Schwingungen, Lawinen, Flutwellen) sowie gegen ungewöhnlichere Ereignisse wie Blitzeinschlag oder elektromagnetische Strahlung gemeint sein.

Beton

Der Nutzungszeitraum, über welchen beispielsweise bei Bauteilen aus Stahlbeton bzw. Spannbeton die Tragfähigkeit und Gebrauchseigenschaften sichergestellt werden sollen, beträgt 50 Jahre[1], sofern nichts Anderes festgelegt wird und gleichzeitig die üblichen Maßnahmen der Instandhaltung durchgeführt werden.
Die Bauteile dürfen sich während der gesamten vorgesehenen Nutzungsdauer nicht unzulässig verändern, so dass sie stets gegenüber allen ausgelegten Einwirkungen ausreichend widerstandsfähig sind und der Bewehrung einen ausreichenden Schutz vor Korrosion gewähren. Zur Sicherstellung ist dabei eine ausreichende Betondeckung des Betonstahls bzw. Spannstahls sowie eine geeignete Betonzusammensetzung erforderlich. Die zugehörigen Anforderungen sind in den Normen für die jeweils vorliegenden Umweltbedingungen und Beanspruchungen über sogenannte Expositionsklassen geregelt.

Metallbau

Im Metallbau hängt d​ie Nutzungsdauer wesentlich v​on der Korrosionsbeständigkeit, Statik u​nd Hitze- bzw. Kältebeständigkeit ab, b​eim Holzriegelbau u. a. v​on ausreichendem Schutz g​egen Feuchtigkeit.

Holzbau

Im Holzbau w​ird die natürliche Dauerhaftigkeit v​on Kernholz gegenüber biotischem Abbau n​ach DIN EN 350-2 i​n 5 Dauerhaftigkeitsklassen eingeteilt. Teak g​ilt als s​ehr dauerhaft u​nd gehört d​er Klasse 1 (1–3) an, Buche i​st nicht dauerhaft u​nd wird i​n Klasse 5 geführt. Die Dauerhaftigkeit v​on Hölzern k​ann durch Verfahren d​es Holzschutzes, w​ie der Tränkung m​it chemischen Holzschutzmitteln, o​der durch Holzmodifikation erhöht werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. DIN EN 206-1:2000 Anhang F.
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