Dashcam
Als Dashcam (Abkürzung von englisch dashboard camera, ‚Armaturenbrettkamera‘) wird eine Videokamera bezeichnet, die während der Fahrt frontal aufzeichnet.
Technik
Eigenständige Geräte
Die Kamera wird meist am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigt. Als Befestigungsmaterial werden oft Saugnapfhalterungen oder Klebepads verwendet.
Bei einer Dashcam werden, im Gegensatz zu herkömmlichen Videoaufnahmesystemen, ununterbrochen Aufnahmen in einer Schleife gespeichert. Nach Ablauf einer programmierbaren Zeit oder bei Erreichen des Speicherlimits des Speichermediums werden ältere Aufnahmen überschrieben. Diese Funktion wird oft als Loop-Aufnahme bezeichnet.[1] Die Inhalte werden digital gespeichert. Typischerweise unterstützt werden SD Memory Cards und MicroSD-Karten bis zu 32 GB (SDHC) und bei neueren Dashcams bis zu 64 GB (SDXC) Speicherkapazität. Überwiegend werden die Videodaten nach dem H.264-Standard gespeichert, so dass sich die Aufnahmen auf den meisten handelsüblichen Computersystemen betrachten lassen.
Viele Kameras besitzen einen Beschleunigungssensor (G-Sensor), der im Falle eines Unfalls das aktuelle Video mit einem Schreibschutz versieht. Damit wird sichergestellt, dass das Video nicht überschrieben wird. Bei falscher Justierung und einer holprigen Fahrt kann dies jedoch zu ungewollten Auslösern des Schreibschutzes führen.[2] In einigen Autokameras ist der Bewegungssensor ein- sowie ausschaltbar sowie seine Empfindlichkeit regulierbar.
Manche Dashcams verfügen über einen integrierten GPS-Empfänger. Die hieraus ermittelten Daten, die jeweilige Position und die gefahrene Geschwindigkeit, können so je nach Modell direkt in die Aufnahmen eingeblendet oder zur späteren Auswertung genutzt werden.
Es gibt auch Kameras mit Fahrerassistenzsystemen, beispielsweise Spurhalteassistent, Abstandswarner (englisch Front Collision Warning System, kurz FCWS), sowie Verkehrszeichenerkennung. Durch die unmittelbare Anzeige der gefahrenen sowie der zulässigen Geschwindigkeit auf dem rückwärtigen Display können diese Systeme Funktionen ähnlich einem Head-up-Display übernehmen.
Alternative Systeme
Teilweise eine Alternative zur Dashcam sind sogenannte Dashcam-Apps. Hierbei handelt es sich um eine Softwarelösung in Form einer Mobile App für ein Smartphone mit Kamera, Satellitennavigation und Beschleunigungssensor. Besonders für das Betriebssystem Android und für das iPhone gibt es zahlreiche Dashcam-Apps.
Während Dashcam-Geräte an sich 50 bis 300 Euro kosten, sind viele Dashcam-Apps gratis oder für wenige Euro zu haben. Da Dashcam-Geräte gegenüber Dashcam-Apps in der Regel fest montiert sind und nicht vor jeder Fahrt neu montiert werden, bieten Dashcam-Geräte wie auch dedizierte Navigationsgeräte mehr Bedienkomfort. Zudem sind Smartphone-Kameras meist nicht dafür ausgelegt, eine Nachtfahrt aufzunehmen. Die Videoqualität und der Weitwinkel von neueren Dashcams erreicht einen Blickwinkel von bis zu 160 Grad und ist damit einem Smartphone überlegen. Dashcam-Apps eignen sich eher für spontane Aufnahmen.
Smartphone-Akkus sind temperaturempfindlich. Im Sommer oder bei langem starkem Lichteinfall kann die zulässige Betriebstemperatur überschritten werden. Dies birgt ein Explosionsrisiko. Fest montierte Dash-Cams enthalten daher zumeist einen weniger temperaturempfindlichen Kondensator.
Als weitere Alternative bieten sich Action-Camcorder an, die dauerhaft über das Bordnetz mit Energie versorgt werden.
Verwendung
Autofahrer installieren diese Kameras überwiegend, um Verkehrsabläufe zu dokumentieren und so die Frage des Verschuldens von Verkehrsunfällen zu beweisen oder Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zur Anzeige bringen zu können oder zur Dokumentation von Polizeikontrollen. Allerdings kann sich bei einem Eigenverschulden die Dashcam-Aufnahme auch zum Negativen des Besitzers auswirken, da die Polizei je nach Land das Recht besitzt, die Aufnahme sicherzustellen.[3]
Rechtliche Situation einzelner Länder
Deutschland
Im Mai 2018 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor deutschen Zivilgerichten zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig. „Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden“, entschieden die Richter. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Bundesdatenschutzgesetz, da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.[4] Die Entscheidung macht das Erstellen von Aufnahmen daher nicht "legal", sondern ermöglicht bloß die Verwertung als Beweismittel vor Gericht.
Bezüglich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wurde in Medienkommentaren[5] und Äußerungen der Datenschutzbehörden die Ansicht vertreten, dass bereits der laufende Aufnahmevorgang der Kamera einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz darstelle. So erklärte 2014 der Düsseldorfer Kreis der Landesbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich, der Einsatz der Kameras sei unzulässig, weil er einen gravierenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Verkehrsteilnehmer darstelle und deren schutzwürdige Interessen überwiegend seien.[6] Grundsätzlich steht die datenschutzrechtliche Literatur den Fahrzeugkameras höchst kritisch gegenüber.[7] Andere Stimmen in der Literatur schlagen daher eine modifizierte Dashcam vor, welche den Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der anderen Verkehrsteilnehmer durch datenschutzfreundliche Technikgestaltung der Kamera verringert.[8] Bislang bleibt bei der Anfertigung von Dashcam-Aufnahmen für den Verwender das Risiko, wegen eines Verstoßes gegen die DS-GVO ein Bußgeld zu kassieren. Zur Absenkung dieses Risikos wird Verwendern daher empfohlen, auf datensparsame Geräte zurückzugreifen, die den Umfang der Aufnahmen möglichst gering halten.[9]
In der deutschen Bevölkerung selbst war das Meinungsbild über Dashcams im Jahr 2015 uneinheitlich. Laut einer Umfrage im Auftrag des Branchenverbands der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom[10] waren 58 Prozent der Meinung, dass Dashcams zur Verkehrssicherheit beitragen würden. 67 Prozent wünschten sich, dass Dashcam-Videos als juristische Beweismittel zugelassen werden. Auf der anderen Seite fanden 54 Prozent, dass Dashcams eine Atmosphäre der Überwachung erzeugen und 45 Prozent fürchteten, die Kameras könnten den Fahrer vom Verkehr ablenken. 26 Prozent fanden, Dashcams würden einen Eingriff in die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer darstellen und sollten verboten werden.[11]
Österreich
In Österreich vertritt die Datenschutzbehörde die Rechtsauffassung, dass Dashcams der im Datenschutzgesetz festgelegten Meldepflicht und dem Registrierungsverfahren für Videoüberwachungen unterliegen. Im bislang einzigen Bescheid über einen entsprechenden Antrag lehnte die Datenschutzkommission im Februar 2012 die Registrierung ab und untersagte dem Antragsteller damit den Einsatz.[12] Nach Ansicht der Behörde ist der Betrieb von Dashcams durch Private in Österreich grundsätzlich nicht zulässig. Der Bescheid wurde vom Antragsteller keiner gerichtlichen Überprüfung zugeführt, insgesamt geht die Datenschutzbehörde davon aus, dass die Entwicklung „noch nicht abgeschlossen“ sei.[13]
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot der Verwendung von Dashcams im Straßenverkehr in der Rechtssache Ro 2015/04/0011 mit Erkenntnis vom 12. September 2016 bestätigt. Dabei bejahte er grundsätzlich die rechtliche Befugnis Privater zur Videoüberwachung (auch) öffentlicher Orte, sofern ein privatrechtliches Rechtsverhältnis des Auftraggebers zum überwachten Objekt oder zur überwachten Person besteht. Diese Voraussetzung sah der VwGH im von ihm zu beurteilenden Fall erfüllt. Ungeachtet des Vorliegens der rechtlichen Befugnis erachtete der VwGH die Videoüberwachung mittels Dashcam jedoch als nicht verhältnismäßig und im Ergebnis als nicht zulässig.[14] Inwieweit jedoch der mittels Dashcam-Videoüberwachung erlangte Beweis verwertet werden darf, ist derzeit noch nicht geklärt.
Schweiz
Laut Digitec war die Nachfrage nach Dashcams im Sommer 2013 noch „gering, jedoch stark steigend“.[3]
Das Bundesamt für Strassen sieht in Dashcams keinen Verstoß gegen das Strassenverkehrsrecht, solange „die Kamera das Sichtfeld des Lenkers nicht einschränkt und er die Kamera während der Fahrt nicht bedient.“[3] Demgegenüber sieht man im Amt des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten eine Verletzung des Datenschutzgesetzes, da bei Dashcam-Aufnahmen unweigerlich auch Personen zu erkennen sind und diese im Rahmen der vorgeschriebenen Transparenz nicht vorweg informiert werden. Aus diesem Grund veröffentlichte das Amt im Juli 2013 eine Erläuterung mit der Empfehlung, auf Dashcams zu verzichten.[15] Das Bundesgericht entschied im Oktober 2019, dass Dashcam-Aufnahmen nicht als Beweis bei einem Verkehrsdelikt zugelassen sind, weil die Aufnahmen heimlich gemacht werden, und ließ offen, ob Aufnahmen bei schweren Straftaten verwertet werden dürfen.[16]
Für die Versicherung AXA Winterthur stellen Unfalldatenspeicher eine „bessere Alternative“ dar, da Dashcams nur ein „eingeschränktes Sichtfeld“ liefern würden.[17]
Russische Föderation
In Russland ist der Einsatz von Dashcams sehr weit verbreitet. Daraus resultierende skurrile oder drastische Aufzeichnungen wurden zum Internetphänomen.[18] Besonders Dashcam-Aufnahmen vom Meteor von Tscheljabinsk 2013 haben dazu beigetragen.
Zu den Gründen für die hohe Verbreitung werden häufige Unfallfluchten, korrupte Verkehrspolizei und vorgetäuschte oder provozierte Unfälle von Erpresserbanden gezählt. Aufnahmen von Dashcams wurden vor russischen Gerichten als Beweis akzeptiert und werden durch niedrigere Haftpflicht-Versicherungsprämien attraktiv.[19][20][21]
Großbritannien
Die Nutzung von Dashcams ist gesetzlich zulässig.[22] In Großbritannien bieten einzelne KFZ-Versicherungen Rabatte an, wenn der Versicherungsnehmer eine Dashcam installiert.[23]
Literatur
- Michael Atzert, Lorenz Franck: Zulässigkeit und Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen durch Dashcams. In: RDV, 2014, 136–140
- Thomas Balzer, Michael Nugel: Minikameras im Straßenverkehr – Datenschutzrechtliche Grenzen und zivilprozessuale Verwertbarkeit der Videoaufnahme. In: NJW, 2014, 1622–1627
- Peter Schlanstein: Auswertung von Fahrzeugdatenspeichern. In: Verkehrsdienst, 2014, 15–25
Weblinks
- Meteoriten, Tiere, Babys: Was Russlands Dashcam-Videos alles festhalten Video auf Spiegel Online, abgerufen am 4. April 2013
- Sind Dashcams im Auto legal? n-tv Ratgeber, 16. April 2013
- Holger Holzer: Videobeweis aus dem Auto hilft selten vor Gericht. Zeit Online, Juli 2013.
Einzelnachweise
- Einsatz von Autokameras. WDR, 7. Oktober 2013, archiviert vom Original am 9. Oktober 2013; abgerufen am 6. Januar 2014.
- Welt.de: Dashcam sammelt Beweise gegen Verkehrsrowdys
- 20 Minuten: «Auto-Kameras verstossen gegen den Datenschutz» (Ausgabe vom 3. Juli 2013)
- BGH vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 = BGHZ 218, 348 = NJW 2018, 2883 = MDR 2018, 990 (Volltext online); s. a. BGH: Dashcam-Videos als Beweismittel zulässig. In: Zeit Online. 15. Mai 2018, abgerufen am 15. Mai 2018.
- Video auf dem Armaturenbrett (PDF; 39 kB) in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. März 2013
- Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen (sog. Dashcams) – Beschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich. (PDF) In: BFDI. Düsseldorfer Kreis, 26. Februar 2014, abgerufen am 23. Oktober 2018.
- Matthias Lachenmann, Sebastian Schwiering: Betrieb von Videokameras in PKW. Datenschutzrechtliche (Un-)Zulässigkeit des Betriebs von On-Board-Kameras in PKWs. Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), 2014, S. 291–298.
- Ferdinand Wessels: Dashcams im Lichte des Datenschutzes – Beweissicherung vs. Informationelle Selbstbestimmung. In: JurPC Web-Dok. 186/2015, Abs. 1–76. Abgerufen am 19. Dezember 2015.
- LfDI Baden-Württemberg: BGH Urteil zu Dashcams – Datenschutz durch Technikgestaltung. 4. Februar 2019, abgerufen am 8. Juni 2020.
- Dashcams: 6 von 10 Deutschen erwarten mehr Verkehrssicherheit durch Autokameras. Bitkom-Presseinformation vom 1. Juni 2015, abgerufen am 12. Juni 2015.
- Umfrage zu Videokameras im Auto – Deutsche erwarten mehr Verkehrssicherheit.Focus Online, 1. Juni 2015, abgerufen am 16. Juni 2015.
- Bescheid K600.319-005/0002-DVR/2012 zur Entscheidung vom 7. November 2012
- Datenschutzbehörde: Videokameras in Autos (Memento vom 14. Juli 2014 im Internet Archive)
- VwGH 12. September 2016, Ro 2015/04/0011 (PDF)
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter: Erläuterungen zu Videoüberwachung in Fahrzeugen (Memento vom 15. August 2013 im Internet Archive) (Juli 2013)
- Urteil 6B_1188/2018 vom 26. September 2019.
- Schweizer Radio und Fernsehen: Dashcam: Die Kamera auf dem Armaturenbrett
- Damon Lavrinc: Why Almost Everyone in Russia Has a Dash Cam. In: Wired. 15. Februar 2013. Abgerufen am 4. Februar 2016.
- Tom Balmforth: Cops, Cars, And Videotape: Russians Embrace Dash-Cam Craze. In: RadioFreeEurope/RadioLiberty, 24. November 2012. Abgerufen am 4. Februar 2016.
- Why Dash Cams Are So Popular in Russia?. In: Understand Russia. 14. März 2014. Abgerufen am 4. Februar 2016.
- Stalzamt: Dashcams erlaubt?. In: Motorblock. 2. März 2015. Abgerufen am 4. Februar 2016.
- Callum Tennent: Dash cams and the law: what you need to know. Which?, abgerufen am 23. Oktober 2018.
- swiftcover.com Beispiel: 12,5 % Dashcam-Rabatt bei Swiftcover, abgerufen im Mai 2018