DIN SPEC 91379

Die DIN-Spezifikation DIN SPEC 91379 „Zeichen in Unicode für die elektronische Verarbeitung von Namen und den Datenaustausch in Europa; mit digitalem Anhang“ ist ein im März 2019 herausgegebenes technisches Regelwerk für öffentliche Verwaltungen in Deutschland, das eine Teilmenge von Unicode-Zeichen spezifiziert, die zur korrekten Verarbeitung von Personennamen in IT-Systemen verarbeitbar sein müssen. Es basiert auf dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern.[1]

Artikel 2 dieses Übereinkommens legt fest:

Soll von einer Behörde eines Vertragsstaats eine Eintragung in ein Personenstandsbuch vorgenommen werden und wird zu diesem Zweck eine Abschrift eines Personenstandseintrags oder ein Auszug aus diesem oder eine andere Urkunde vorgelegt, die die Familiennamen und Vornamen in den gleichen Schriftzeichen wiedergibt wie in denjenigen der Sprache, in der die Eintragung vorgenommen werden soll, so sind diese Familiennamen und Vornamen buchstabengetreu ohne Änderung oder Übersetzung wiederzugeben.
Die in diesen Familiennamen und Vornamen enthaltenen diakritischen Zeichen sind ebenfalls wiederzugeben, selbst wenn die Sprache, in der die Eintragung vorgenommen werden soll, solche Zeichen nicht kennt.

Artikel 3 dieses Abkommens legt fest:

Soll von einer Behörde eines Vertragsstaats eine Eintragung in ein Personenstandsbuch vorgenommen werden und wird zu diesem Zweck eine Abschrift eines Personenstandseintrags oder ein Auszug aus diesem oder eine andere Urkunde vorgelegt, die die Familiennamen und Vornamen in anderen Schriftzeichen wiedergibt als in denjenigen der Sprache, in der die Eintragung vorgenommen werden soll, so sind diese Familiennamen und Vornamen ohne Übersetzung soweit wie möglich durch Transliteration wiederzugeben.
Sind von der Internationalen Normenorganisation (ISO) empfohlene Normen vorhanden, so sind sie anzuwenden.

Demzufolge enthält die spezifizierte Unicode-Teilmenge eine große Zahl von Buchstaben des lateinischen Schriftsystems sowie Sequenzen von Buchstaben und diakritischen Zeichen. Außerdem sind Sonderzeichen enthalten, die beispielsweise in Namen von Handelsunternehmen vorkommen können. Zusätzlich enthält sie die für die Schreibung der neugriechischen Sprache erforderlichen Schriftzeichen sowie zahlreiche Buchstaben des kyrillischen Alphabets zur Unterstützung der bulgarischen Sprache.

Die Entscheidung 2019/53 des IT-Planungsrates legt fest:

In Ergänzung seiner Entscheidung 2019/16 legt der IT-Planungsrat fest, dass alle IT-Verfahren, die dem Bund-Länder übergreifenden Datenaustausch oder dem Datenaustausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen, spätestens zum 1. November 2024 konform zur DIN SPEC 91379 sein müssen.

Auf der Grundlage der DIN SPEC 91379 wurde 2021 ein Entwurf der DIN 91379 erarbeitet. Die enthaltenen Zeichen und Zeichensequenzen sind identisch zur DIN SPEC 91379.

Einzelnachweise

  1. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern. In: Bundesgesetzblatt 1976 Nr. 48. Bundesanzeiger Verlag, 3. September 1976, abgerufen am 5. November 2020.
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