Charles Weck
Charles Weck (* 15. März 1837 in Freiburg; † 15. Februar 1931 daselbst) war ein Schweizer Politiker und Staatsrat des Kantons Freiburg.
Biografie
Er stammte aus einer katholischen Familie der privilegierten Bürgerschaft der Stadt Freiburg. Seine Eltern waren Louis Weck, Grundbesitzer in Freiburg und Onnens, und Françoise geb. d’Appenthel, deren Familie ebenfalls zur privilegierten Bürgerschaft gehörte. Auf die Namen Charles-Henri-Rodolphe getauft, war Charles ein Vetter ersten Grades der Staatsräte Rodolphe Weck-Bussy und Louis de Weck-Reynold. Er heiratete Léontine Buman (geb. am 19. März 1868), die aus denselben gesellschaftlichen Kreisen wie er stammte. Das Paar hatte sieben Kinder, darunter Eugène (1872–1912), Maler und Lehrer für Malerei, und Marie, Dekorationsmalerin. Mit Leidenschaft, Talent und Fleiss war Charles de Weck als Holzschnitzer tätig, und er gab seine Begeisterung für die Kunst an seine Kinder weiter.
Von geistlichen Hauslehrern in Onnens unterrichtet, besuchte Charles nicht die radikale Kantonsschule, sondern seine Eltern schickten ihn zu den Jesuiten nach Besançon (1850–1856) und Feldkirch (1856–1857). Mit Erfolg besuchte er die Rechtsschule in Freiburg (1858–1860), die ihm das Juristendiplom verlieh. Gleichzeitig arbeitete er als Schreiber des Friedensgerichts in Freiburg. Anschliessend war er Substitut des Gerichtsschreibers am Kantonsgericht (1861–1864), Ersatzrichter (1894–1868) und zweiter Assessor (1868–1873) am Friedensgericht in Freiburg, Ersatzrichter am Kantonsgericht (1868–1873) und schliesslich Kantonsrichter (1874–1881). In Onnens war er von 1862 bis 1880 Gemeinderat und Pfarreirat. Von 1867 bis 1881 präsidierte er die Pfarrei Onnens. Zudem war er Major und militärischer Grossrichter (1876–1881).
Am 14. Januar 1881 wurde er mit 61 von 83 Stimmen in den Staatsrat gewählt, nachdem Pierre Gottrau seine Wahl am 15. Dezember 1880 abgelehnt hatte. Er trat somit die Nachfolge seines angesehenen und geschickten Vetters Weck-Reynold an. 25 Jahre lang leitete er die Direktion für Justiz und Kultus (ab 1902 Justiz, Kultus und Pfarreien), wobei ihm seine glänzenden juristischen Kenntnisse von Nutzen waren. Mehr als 40 Gesetze traten unter ihm in Kraft, die insbesondere die Justizorganisation (1895), die Aufsicht der Anwälte (1898), das Arbeitsgericht (1899 und 1901) und die Wiedereinführung der Todesstrafe (1894) betrafen. Er lehnte jedes Bundesmandat ab, das ihn von seinen kantonalen Tätigkeiten abhalten könnte. Charles Weck unterstützte getreu die Pläne Georges Pythons. Er genoss hohes Ansehen bei seinen Kollegen wie im Grossen Rat und präsidierte die Regierung 1897, 1901 und 1906. Mit 69 Jahren zog er sich 1906 aus dem öffentlichen Leben zurück, nachdem er ein Vierteljahrhundert in der Exekutive verbracht hatte.
1931 starb er im Alter von 93 Jahren und 11 Monaten. Mit Max Aebischer gehörte er zu den Staatsräten, denen es vergönnt war, ein ungewöhnlich hohes Alter zu erreichen.
Literatur
- Georges Andrey, John Clerc, Jean-Pierre Dorand et Nicolas Gex: Der Freiburger Staatsrat: 1848–2011. Geschichte, Organisation, Mitglieder. Editions La Sarine, Freiburg 2012, ISBN 978-2-88355-153-4.