Burkhard Peters
Burkhard Peters (* 19. Februar 1953 in Hagen) ist ein deutscher Jurist und Politiker (Bündnis 90/Die Grünen). Seit 2012 ist er Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Leben
Burkhard Peters schloss die Schule in Detmold 1974 mit dem Abitur ab und absolvierte im Anschluss seinen Grundwehrdienst. Von 1975 bis 1981 studierte er Rechtswissenschaft in Berlin und schloss das 1982 bis 1985 folgende Referendariat im Februar 1985 mit dem 2. juristischen Staatsexamen ab. Er ist seit 1987 als Rechtsanwalt in Mölln tätig. Im Prozess um den Möllner Brandanschlag in den Jahren 1992 bis 1993 vor dem Oberlandesgericht Schleswig vertrat er als Nebenklägervertreter den Ehemann der durch den Brandanschlag ermordeten Bahide Arslan. Im Jahr 2007 vertrat Peters als Prozessbevollmächtigter den Landesverband Schleswig-Holstein von Bündnis 90/Die Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren, das zur Aufhebung der 5-Prozent-Klausel im Schleswig-Holsteinischen Kommunalwahlrecht führte.[1]
Peters ist verheiratet und Vater von drei Kindern.[2]
Politik
Peters trat in Berlin 1984 in die dortige Alternative Liste für Demokratie und Umweltschutz, eine der Vorgängerorganisation der Grünen, ein und wechselte 1987 zum Landesverband Schleswig-Holstein. Von 1993 bis 2006 war er Sprecher von BÜNDNIS 90/Die Grünen im Kreis Herzogtum Lauenburg. Von 2011 bis 2013 gehörte er dem Parteirat auf Landesebene an.
Wahlämter
Bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2008 wurde Peters in den Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg gewählt. Bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2012 und 2017 errang er jeweils das Mandat über die Landesliste seiner Partei. Im Schleswig-Holsteinischen Landtag war Peters von 2012 bis 2015 Mitglied im Petitionsausschuss und von 2015 bis 2017 Mitglied des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Friesenhof".[3] Seit 2012 ist er Mitglied des Innen- und Rechtsausschusses und des Richterwahlausschusses und seit 2017 auch wieder Mitglied des Petitionsausschusses.
Weblinks
Einzelnachweise
- Bundesverfassungsgericht - Presse - 5%-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein verstößt gegen Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit. In: www.bundesverfassungsgericht.de. Abgerufen am 18. November 2016.
- LIS-SH Gesamtbestand: Amts- und Mandatstr�ger SH. Abgerufen am 19. August 2021.
- Landtag SH - 1. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss. (Nicht mehr online verfügbar.) In: www.landtag.ltsh.de. Archiviert vom Original am 30. November 2016; abgerufen am 18. November 2016. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.