Bodenbelag

Bodenbelag ist der Nutzbelag des Fußbodens eines Gebäudes.

Einteilung

Bodenbelag Laminat
Teppichboden
Fugenloser Sichtestrich auf Zementbasis, in Wohnbereichen gewöhnlich mit Fußbodenheizung ausgestattet
Parkettfußboden (1768)
Rosenpitz, ein historisches Verlegemuster aus Naturwerkstein

Bodenbeläge lassen sich einteilen in Textile Beläge (Teppichboden, Spannteppich) und nicht textile Beläge. Klassische hingelegte Teppiche gelten nicht als Bodenbelag, da sie nicht baufest sind, sondern als normales Mobiliar.

Textile Beläge nach dem Material:

Nicht-textile Beläge:

Auch ist eine Einteilung nach der Beanspruchungsklasse möglich.

Gleitsicherheit

Ein Bodenbelag sollte unabhängig vom Schuhwerk und von Verunreinigungen oder Nässe eine ausreichende Rutschhemmung bieten. Die DGUV Regel 108-003 beschreibt das Prüfverfahren von Bodenbelägen gemäß der Norm DIN 51130 und teilt die Bewertungsgruppen R9 (niedrigste Rutschhemmung) bis R13 zu. Die DGUV Information 207-006 formuliert Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen gemäß DIN 51097 und ordnet in die Bewertungsgruppen A (niedrigste Rutschgefahr), B und C ein. Die DGUV Information 208-041 stellt die Prüfung von Bodenbelägen in Betrieben gemäß DIN 51131 dar und bewertet ihre Rutschhemmung anhand des Gleitreibungskoeffizienten.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. BauNetz: Arten und Formen von elastischen Bodenbelägen | Boden | Elastische Beläge | Baunetz_Wissen. Abgerufen am 8. Januar 2020.
  2. Alfons Oebbeke: Leder-Fußboden aus recycelten Resten der Lederverarbeitung. Abgerufen am 22. November 2021.
  3. Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): IFA-Prüflabor Gleitsicherheit von Bodenbelägen. Abgerufen am 30. März 2021.
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