Bildtafel der Seeschifffahrtszeichen in Deutschland
Diese Bildtafel der Seeschifffahrtszeichen in Deutschland beinhaltet die Schifffahrtszeichen, wie sie in der Anlage I der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung[1] aufgelistet werden.
Flaggenzeichen
A.16 Aufforderung zum Anhalten
(Flagge „L“, „Lima“)
Tafelzeichen
Gebots- und Verbotszeichen
A.1a Überholverbot für alle Fahrzeuge
A.1b Überholverbot für Schleppverbände
A.2 Begegnungsverbot an Engstellen
A.3 Geschwindigkeitsbeschränkung
A.4 Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Gefährdung durch Sog oder Wellenschlag
A.5 Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit Badebetrieb
A.6 Einhalten des Fahrabstandes
A.8 Ankerverbot
A.9 Festmacheverbot
A.10 Liegeverbot
A.11 Einhalten einer Fahrtrichtung
A.12 Abgabe von Schallsignalen
A.13 Anhalten in Schleusen (Drempel-Markierung)
A.14 Durchfahren von Brücken
A.15 Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtung
A.18a Sperrung der gesamten Schifffahrtsstraße oder einer Teilstrecke - Dauernde Sperrung
Warnzeichen und Hinweiszeichen
B.1a Fährstelle für freifahrende Fähren
B.1b Fährstelle für nicht freifahrende Fähren
B.2a Durchfahren von festen Brücken; in beiden Richtungen befahrbar
B.2b Durchfahren von festen Brücken; in einer Richtung befahrbar
B.3 Fernsprechstelle
B.4 Grenzen eines Weichengebietes am Nord-Ostsee-Kanal
B.5 Wasserski
B.7 Querströmung
B.8 Wassermotorräder
Körperzeichen
Gesperrte Wasserflächen
A.17a Fahrverbot für Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder (Badezone)
A.17b Sperrgebiete
Wasserstraßen (Lateralsystem)
B.10 Kennzeichnung der Zufahrt zu Fahrwassern und der Mitte von Schifffahrtswegen
B.11a Steuerbordseite des Fahrwassers
B.11b Backbordseite des Fahrwassers
Abzweigende oder einmündende Fahrwasser
B.13a Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers / Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers
B.13b Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers / Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers
Reeden
B.14a Allgemeine Reeden
B.14b Reeden für Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern
B.14c Reeden für unter Quarantäne stehende Fahrzeuge
Gefahrenstellen (Kardinalsystem)

B.15 Gefahrenstellen
- Die Spitzen der Toppzeichen der Tonne und der Körper der Tonne mit schwarz-gelbem Anstrich markiert geben an, wo sich die Tonne bezogen auf die Gefahrenstelle befindet.
B.15a Nord-Kardinal-Zeichen
B.15b Ost-Kardinal-Zeichen
B.15c Süd-Kardinal-Zeichen
B.15d West-Kardinal-Zeichen
- Feuer Kardinalzeichen

B.15 Gefahrenstellen
Nord: Q
Ost: Q(3)10s
Süd: Q(6)+LFl.15s
West: Q(9)15s
B.15a Nord-Kardinal-Zeichen
Q
= ununterbrochene Blitze
1 Blitz pro Sekunde
B.15b Ost-Kardinal-Zeichen
Q(3)10s
= 3 Blitze + Pause
in 10 Sekunden
B.15c Süd-Kardinal-Zeichen
Q(6)+LFl.15s
= 6 Blitze + 1 Blink + Pause
in 15 Sekunden
B.15d West-Kardinal-Zeichen
Q(9)15s
= 9 Blitze + Pause
in 15 Sekunden
B.15e Einzelgefahrenstelle
Besondere Gefahrenstellen
B.16 Besondere Gebiete und Stellen
Festmachertonnen
B.17 Festmachetonne
Lichtsignale
Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Gefährdung durch Sog oder Wellenschlag
Bei Nacht
Am Tage
Dauernde Sperrung der gesamten Schifffahrtsstraße oder Teilstrecke
Bei Nacht
Am Tage
Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung
Bei Nacht
Am Tage
Siehe auch
- Bildtafel der Binnenschifffahrtszeichen in Deutschland
- Bildtafel der Schifffahrtszeichen auf dem Bodensee (ebenfalls in Österreich und der Schweiz gültig)
Einzelnachweise
- Anlage I - Schifffahrtszeichen. In: ELWIS. Abgerufen am 8. Januar 2021.
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