Drempel (Wasserbau)

Als Drempel (mittelhochdt.: Drempel = Türschwelle) w​ird die Schwelle d​es oberen Schleusentores bezeichnet.[1] Der Drempel dient, w​ie die seitlichen Torlager a​ls Anschlag für d​as geschlossene Tor, z​um wasserdichten Abschluss u​nd zur Ableitung d​es Wasserdrucks d​es Oberwassers a​uf das Dichtungslager d​er Schleusenkonstruktion.

Der Schleusendrempel ist der Absatz unter dem Schleusentor direkt über dem Wasser (Wasserstand in der Schleuse auf Unterwasser). Am rechten Bildrand ist der gelbe Strich für die offizielle Markierung des Drempels zu erkennen.

Funktion

Beim Befahren der Schleuse ist die Drempeltiefe zu beachten, da dieses Maß den maximalen Tiefgang der Schiffe bestimmt. Damit beim Ablassen des Wassers aus der Schleusenkammer das Schiff nicht auf dem Drempel aufsitzt und beschädigt wird, ist die Lage des Drempels (mit einem Sicherheitszuschlag) an der Schleusenkammerwand farblich markiert (gelber vertikaler Strich) und bei der Schleusung zu beachten. Das Wasserfahrzeug darf sich nicht näher am oberen Schleusentor befinden, als der Markierungsstrich anzeigt. Dies ist die sogenannte "Nutzlängenmarkierung", die sich typischerweise einige Meter vor dem Drempel befindet. Bei Schleusungen aus dem Unterwasser sieht man an einigen Schleusen den Drempel als Mauer unterhalb des oberen Schleusentores.

Bilder

Siehe auch

Literatur

  • DIN 4054: Verkehrswasserbau; Begriffe. Beuth, Berlin September 1977.

Einzelnachweise

  1. DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (Herausgeber) DIN 4054, September 1977, Verkehrswasserbau; Begriffe, Berlin (Deutschland) Beuth Verlag GmbH 1977
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