Bandog
Bandog ist eigentlich die englische Bezeichnung für den deutschen Begriff Kettenhund. Dabei handelt es sich um einen Hund, der tagsüber angebunden oder im Zwinger gehalten wird, um nachts auf Unternehmens- oder Privatgelände freigelassen zu werden, damit er ein Gelände oder Grundstück bewacht. In Deutschland ist die Hundehaltung als Anbindehaltung an Auflagen gebunden.[1]
Bekannt geworden ist die andere Bedeutung im Rahmen der Kampfhunddebatte. In einschlägigen Kreisen der Hundeszene bezeichnet der sogenannte Bandog einen besonders großen Kampfhund. Dazu werden zum Beispiel American Pit Bull Terrier mit Molossern verpaart. Das Ergebnis ist ein großer, nicht ganz so massiger Hund, der aber noch sehr beweglich und agil ist.
Im bayerischen Hundekatalog (Rasseliste) wird der Bandog folgendermaßen definiert:[2] Als Bandog (Kettenhund) werden im Allgemeinen Kreuzungen großrahmiger Hunde (Schulterhöhe über 45 cm, Gewicht über 30 kg) mit hoher Aggressivität bezeichnet. Es besteht kein einheitliches äußeres Erscheinungsbild, die Farbschläge variieren.
In der Schweiz steht der Bandog im Kanton Zürich auf der Rasseliste; Haltung, Zucht und Import sind dort verboten.
In Österreich steht der Bandog in zwei von drei listenführenden Bundesländern (Niederösterreich und Vorarlberg) auf der Rasseliste. Je nach Bundesland ist ein "Sachkundenachweis" (Niederösterreich) oder eine Sondergenehmigung des Bürgermeisters (Vorarlberg) zur Haltung erforderlich.[3]
Weblinks
Einzelnachweise
- Tierschutz-Hundeverordnung Vom 2. Mai 2001
- Stadt München - Gefährliche Tiere - Kampfhunde - Bandog
- Infoseite des Bundeskanzleramts der Republik Österreich: Haltung von Kampfhunden (abgerufen am 28. Oktober 2015)