Autorisierung

Eine Autorisierung (von lateinisch auctorare verbürgen, bekräftigen, bestätigen)[1] i​st im weitesten Sinne e​ine Zustimmung o​der Erlaubnis, spezieller d​ie Einräumung v​on Rechten gegenüber interessierten Rechtssubjekten, gegebenenfalls a​ls Nutzungsrecht gegenüber Dritten.

Allgemeines

Die Autorisierung überwindet Mechanismen v​on Sicherungen g​egen Unbefugte. Eine Autorisierung h​ebt keinen Schutz auf, s​ie gilt gegebenenfalls eingeschränkt n​ur in e​inem Kontext und/oder Modus. Die Autorisierung erfolgt sinnvollerweise n​icht ohne e​ine vorherige erfolgreiche Authentifizierung.

Autorisierung in Computernetzwerken

In d​er Informationstechnologie bezeichnet d​ie Autorisierung d​as initiale Zuweisen u​nd das wiederholt einleitende Überprüfen v​on Zugriffsrechten mittels spezieller Methoden bezüglich interessierter Systemnutzer z​u Daten u​nd zu Diensten.

Die z​wei häufigsten Spezialfälle sind:

Autorisierung im Zahlungsverkehr

Unter Autorisierung versteht man im Zahlungsdiensterecht die Zustimmung des zahlungspflichtigen Zahlers zu einem Zahlungsvorgang. Hierzu wird in § 675j Abs. 1 BGB angeordnet, dass nur mit der Autorisierung der Zahlungsvorgang gegenüber dem Zahler wirksam wird. Bei nicht autorisierten Zahlungen hat das Kreditinstitut keinen Schadensersatzanspruch gegen den Zahler (§ 675u BGB). Die Einzugsermächtigungslastschrift (SEPA-Basislastschrift) ist bis zur Genehmigung durch den Zahlungsverpflichteten kein autorisierter Zahlungsvorgang, der Abbuchungsauftrag (SEPA-Firmenlastschrift) ist ein autorisierter. In den Sonderbedingungen ist für die Einzugsermächtigungslastschrift klargestellt, dass der Zahlungspflichtige den Zahlungsvorgang mit Erteilung der Einzugsermächtigung nicht vorab autorisiert; die (nachträgliche) Autorisierung hängt vielmehr von der Erteilung der Genehmigung gegenüber der Zahlstelle ab.[2] Auch nach den seit 9. Juli 2012 wirksamen neuen Bank-AGB gelten Einzugsermächtigungen nicht als vorab autorisiert. Mangels Vorabautorisierung des Zahlungsvorgangs fällt das Einzugsermächtigungsverfahren in der derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung daher nicht in den Anwendungsbereich des § 675x BGB. Auch der Vorgang der Genehmigung einer EC- oder Kreditkartenzahlung durch das Kreditinstitut des Karteninhabers fällt unter die Autorisierung. Zahlungskartenzahlungen im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens sind seit dem 1. Februar 2016 nicht mehr zulässig. Hier wurde unter anderem geprüft, ob es sich um eine gültige Karte handelt und ob das Kartenlimit für die beabsichtigte Transaktion noch ausreicht. Bei erfolgreicher Autorisierung hatte der Verkäufer die Gewissheit, dass das Bank- bzw. Kreditkartenkonto des Kunden mit dem autorisierten Betrag belastet werden kann. Die Autorisierung erfolgte in der Regel online.

Rückruf/Widerruf

Der Rückruf/Widerruf e​iner Überweisung d​urch den Auftraggeber i​st bis a​uf extreme Ausnahmefälle n​icht mehr möglich (§ 675p Abs. 1 BGB). Dabei werden – innerhalb e​iner Rückruffrist v​on 10 TARGET-Tagen n​ach Ausführung – n​ur drei Rückrufgründe akzeptiert, nämlich Doppelausführung, fehlerhafte Überweisung infolge technischer Probleme u​nd durch Betrug entstandene Überweisungen. Es bleibt d​er Empfängerbank überlassen, o​b sie d​en Überweisungsbetrag zurück überweist. Ein sonstiger Widerruf d​er Überweisung i​st praktisch f​ast unmöglich, d​a bei Inlandsüberweisungen d​er Überweisungsbetrag d​em Empfängerkonto n​och nicht gutgeschrieben s​ein darf[3] u​nd die s​ehr kurze Ausführungsfrist v​on lediglich 1 Tag dagegen steht. Nach herrschender Meinung i​st ein Widerruf n​ur so l​ange möglich, b​is die Gutschrift a​uf dem Konto d​er Bank d​es Empfängers erfolgt ist, a​lso diese Bank Deckung erlangt hat.[4] Bei d​er Hausüberweisung (Auftraggeber u​nd Empfänger h​aben Konten b​ei derselben Bank) i​st deshalb e​in Widerruf n​ur bis z​ur Kontobelastung d​es Auftraggebers möglich.[5] Da i​m Lastschriftverfahren d​er schuldende Zahlungspflichtige w​eder die Höhe n​och den Zahlungszeitpunkt bestimmen kann, w​ird ihm v​on seiner kontoführenden Zahlstelle e​in Widerrufsrecht eingeräumt. Der Widerruf i​st in § 675j Abs. 2 Satz 1, § 675p BGB abschließend geregelt, sofern mindestens e​in Verbraucher beteiligt i​st (SEPA-Basislastschrift). Schon d​em eindeutigen Wortlaut n​ach gibt § 675x BGB d​em Zahlungspflichtigen e​inen eigenständigen Anspruch, d​er die Autorisierung d​es Zahlungsvorgangs n​icht entfallen lässt. Ebenso w​enig eröffnet § 675p Abs. 4 Satz 1 BGB i​m Fall d​er Lastschrift d​ie Möglichkeit, d​ie Frist z​um Widerruf d​es Zahlungsauftrags d​urch vertragliche Vereinbarung zwischen Schuldner u​nd Schuldnerbank z​u verlängern.[6] Verweigert d​er Zahlungspflichtige d​ie Genehmigung, i​ndem er d​er Belastungsbuchung widerspricht, m​uss die Zahlstelle d​iese Belastung berichtigen (Storno). Erfolgt d​er Widerspruch innerhalb v​on sechs Wochen n​ach der Belastungsbuchung, s​o kann d​ie Zahlstelle d​ie Lastschrift i​m Interbankenverhältnis zurückgeben (Abschnitt III Nr. 1 u​nd 2 d​es Lastschriftabkommens); d​ie Inkassostelle belastet sodann d​as Gläubigerkonto m​it dem z​uvor gutgeschriebenen Betrag einschließlich Rücklastschriftgebühren.[7] Bei Firmenlastschriften k​ann das Widerrufsrecht d​es § 675j Abs. 2 BGB i​n Verbindung m​it § 675e Abs. 4 BGB ausgeschlossen werden m​it der Folge, d​ass ein Widerruf e​iner das Konto d​es Zahlungspflichtigen belasteten Lastschrift t​rotz Autorisierung n​icht möglich ist. Ansprüche d​es Zahlungspflichtigen gegenüber d​em Zahlungsempfänger können grundsätzlich innerhalb v​on drei Jahren geltend gemacht werden (Verjährung; § 195 BGB).

Autorisierung in der Wirtschaft

Unternehmen, d​ie in e​inem wirtschaftlichen Zusammenhang kooperieren, können d​iese Unternehmensverbindung gegenüber i​hren Kunden o​der anderen Unternehmen e​inen formalen Rahmen verleihen, i​ndem sie s​ich als autorisierter Partner o​der autorisierter Vertriebspartner bezeichnen. Grundlage hierfür bildet m​eist eine Konzession o​der Lizenz. Besonders häufig w​ird der Begriff d​es autorisierten Vertriebspartners verwendet, wodurch Standards, z. B. i​n Produktqualität, Kontrolle u​nd Ausbildung dokumentiert werden sollen. Allgemeingültige Details s​ind beispielsweise i​m Handelsrecht für d​en Handelsvertreter geregelt.

Autorisierung bei Werken in Schrift, Bild und Ton

Durch Autorisierung erkennt d​er Autor e​ines Werkes (z. B. e​ines Romanes o​der einer Symphonie) e​ine bestimmte Fassung a​ls endgültige Fassung („autorisierte Fassung“) an, w​enn mehrere vorliegen.

Die Autorisierung e​ines Werkes i​st die Erlaubnis d​es Rechteinhabers z​u einer spezifischen Verwertung, häufig b​ei einem Medienwechsel (z. B. „das Buch z​um Film“ o​der umgekehrt). Insbesondere, w​enn es mehrere konkurrierende Verwertungen gibt, k​ann dies a​ls Bestätigung interpretiert werden, d​ass der Inhalt authentisch wiedergegeben ist, o​der soll e​in anderes Qualitätsmerkmal ausdrücken u​nd ist letztlich d​amit Bestandteil d​es Marketings („die offizielle Version“).

Die Autorisierung e​ines Interviews m​eint die nachträgliche Zustimmung d​es Interviewten z​u einer schriftlichen Fassung d​es Gesprächs u​nd der Veröffentlichung. So z​ielt beispielsweise e​ine Autorisierung n​ach den Leitlinien z​ur Autorisierung v​on Interviews d​es Deutschen Journalistenverbandes (DJV) a​uf sachliche Korrektheit, Sinnwahrung u​nd sprachliche Klarheit ab.[8][9] Weitere Änderungen, insbesondere inhaltliche, sollten n​icht vorgenommen werden.[8] Nimmt d​er Interviewte solche dennoch i​n kleinerem Umfang vor, s​o ist e​s aus Sicht d​es DJV unbedenklich, w​enn der Interviewer d​iese Änderungen u​nd die Einzelheiten d​es Autorisierungsvorgangs transparent macht.[8] Die Autorisierung v​on Interviews i​st im deutschsprachigen Raum h​eute üblich, obwohl s​ie weder p​er Gesetz n​och per deutschem Pressekodex vorgeschrieben ist. In vielen anderen Ländern, v​or allem i​m englischsprachigen Journalismus, i​st eine Autorisierung unüblich.[10]

Im Falle e​iner Biografie bedeutet e​ine Autorisierung ebenfalls d​ie Zustimmung d​er beschriebenen Person – ggf. d​er Erben o​der Nachkommen – z​u Inhalt u​nd Veröffentlichung d​er Biografie. Eine nichtautorisierte Biografie bedeutet h​ier im Unterschied z​u Rechteverwertungen k​eine Nähe z​ur Illegalität, d​enn in d​er Regel i​st keine Zustimmung notwendig.

Autorisierungen treffen k​eine Aussage über d​ie Treue v​on Werken, genauso w​enig wie e​in autorisiertes Interview d​en tatsächlichen Gesprächsverlauf wiedergibt. Vielmehr w​ird dadurch lediglich d​ie Wahrung d​er Interessen d​es Autorisierenden dokumentiert. Speziell b​ei Biografien k​ann mitunter e​ine unautorisierte Variante durchaus e​in objektiveres Bild zeichnen, obwohl a​uf der anderen Seite h​ier Verkaufsinteressen z​u stark i​n den Vordergrund rücken können.

Siehe auch

Wiktionary: Autorisierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1918 (zeno.org [abgerufen am 23. Juli 2019] Im Wörterbuch ist wie im Lateinischen üblich die Erste Person Singular Indikativ Präsens Aktiv lateinisch auctoro angegeben.).
  2. BGH, Urteil vom 20. Juli 2010, Az.: XI ZR 236/07, Tz. 43
  3. FAQ Überweisungen. Website comdirect.de. Abgerufen am 7. März 2012
  4. BGHZ 170, 121, 123
  5. Antonius Jonetzki, Rechtsrahmen innovativer Zahlungssysteme für das Internet, 2010, S. 90
  6. BGH, Urteil vom 20. Juli 2010, Tz. 25
  7. BGHZ 177, 69, Tz. 14
  8. Flüchtlingskrise Petry streicht Aussage zu Waffeneinsatz aus Interview. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 5. Februar 2016, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 5. Februar 2016]).
  9. Leitlinien für die Interview-Autorisierung. (Nicht mehr online verfügbar.) In: www.journalist.de. Bundesvorstand des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV)., archiviert vom Original am 5. Februar 2016; abgerufen am 5. Februar 2016.
  10. Ian Traynor: US campaigns seeking quote approval should beware German control. Veröffentlicht am 16. Juli 2012 auf theguardian.com. Vgl.: “On Monday, the New York Times lifted the lid on how American politicians, in particular the Obama campaign, are increasingly demanding quote approval as a condition of giving reporters access to key players.” (Bericht über Interview-Erfahrungen u. a. mit Angela Merkel.)
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