Arthur Meier-Hayoz
Arthur Meier-Hayoz (* 2. Juni 1922 in Zürich; † 24. Juni 2003 in Meilen; heimatberechtigt in Jonen, Langnau am Albis und Meilen) war ein Schweizer Rechtswissenschafter.
Leben
Der reformierte Arthur Meier wurde 1922 als Sohn des Hans und der Berta, geb. Moser, geboren und wuchs in Langnau am Albis auf. 1947 heiratete er Arlette Hayoz.
Sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich schloss er 1947 mit einer Dissertation zum Thema «Vertrauensprinzip beim Vertragsabschluss» bei Karl Oftinger ab. Die Venia Legendi erhielt er 1951 an der Universität Zürich gestützt auf seine international beachtete Habilitationsschrift zum Thema «Der Richter als Gesetzgeber». Nach kurzer Anwaltstätigkeit wurde er 1956 zum ausserordentlichen Professor für bürgerliches Recht und Handelsrecht an die Universität Mainz berufen. Ein Jahr später kehrte er an seine Alma Mater zurück, wo er bis zu seinem Rücktritt 1985 als Ordinarius für Zivilgesetzbuch, Handelsrecht und Obligationenrecht lehrte, zudem amtete er von 1968 bis 1970 als Dekan. Seinen Lehrstuhl übernahm später sein ehemaliger Schüler Dieter Zobl.
Von 1959 bis 1988 war Meier-Hayoz Kassationsrichter. Als Herausgeber zeichnete er von 1963 bis 1992 für den «Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht» verantwortlich sowie als Chefredaktor von 1971 bis 1993 für die «Zeitschrift für Schweizerisches Recht». Zudem war er häufig als Gutachter und Schiedsrichter tätig.
Meier-Hayoz publizierte zahlreiche Beiträge zu verschiedenen Gebieten des Privatrechts und der Methodenlehre. Neben den beiden bereits erwähnten Monographien hervorzuheben sind etwa im Sachenrecht seine Kommentierung zum Eigentum im Berner Kommentar,[1] das von Peter Forstmoser fortgeführte und mittlerweile in zehnter Auflage erschienene Lehrbuch zum Gesellschaftsrecht,[2] zusammen mit Peter Forstmoser und Peter Nobel eine Gesamtdarstellung des Aktienrechts[3] und zusammen mit Hans Caspar von der Crone ein Lehrbuch zum Wertpapierrecht.[4]
Als er 1966 einen Ruf an eine mit Personal und Mitteln grosszügig ausgestattete Professur in Freiburg im Breisgau erhielt, liess er sich von der Universität Zürich die Schaffung von zwei Assistentenstellen ad personam zusichern. So war Meier-Hayoz der erste Rechtslehrer in Zürich, der Assistierende anstellte und so systematisch Nachwuchsförderung betrieb. Viele seiner Schüler haben denn auch erfolgreich eine akademische Karriere absolviert, so etwa die späteren Lehrstuhlinhaber Hans Michael Riemer, Heribert Rausch, Heinz Rey, Peter Forstmoser, Walter Ott, Dieter Zobl, Rolf H. Weber und Hans Caspar von der Crone. Ebenfalls als erster veranstaltete er die heute zum festen Lehrangebot gehörenden Blockseminare ausserhalb der Universität.
Seine Schüler überreichten Meier-Hayoz schon zu seinem 50. Geburtstag eine Festgabe,[5] eine weitere folgte zum 60.[6] Anknüpfend an Meier-Hayoz’ Standardwerke zur Methodenlehre fand anlässlich seines 70. Geburtstages ein Symposium zur «Rechtsanwendung in Theorie und Praxis» statt.[7] Das Thema eines Symposiums zum 80. Geburtstag schliesslich war «Corporate Governance».[8]
«[…] ein grosser Jurist […], der auf Grund seiner grossen Verdienste als Lehrer und Forscher zweifellos unter die bedeutendsten schweizerischen Rechtslehrer des 20. Jahrhunderts einzureihen ist.»
Weblinks
Literatur
- Bruno Schmid: Meier [-Hayoz], Arthur. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Dieter Zobl: Zum Hinschied von Arthur Meier-Hayoz. In: Neue Zürcher Zeitung, 28. Juni 2003, S. 25
- Schweizerische Juristen-Zeitung 99 (2003), S. 390 f.
- Dieter Zobl: Begrüssung und Würdigung des Jubilars. In: Peter Forstmoser, Hans Caspar von der Crone, Rof H. Weber, Dieter Zobl (Hrsg.): Corporate Governance, Symposium zum 80. Geburtstag von Arthur Meier-Hayoz, Zürich 2002, S. 103 ff.
- Kurzportrait (PDF; 51 kB) auf 175jahre.uzh.ch
Einzelnachweise
- Arthur Meier-Hayoz (zugleich Hrsg.): Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht, Band IV: Das Sachenrecht, 1. Abteilung: Das Eigentum, 1. Teilband: Systematischer Teil und Allgemeine Bestimmungen, Artikel 641–654 ZGB, 2. Teilband: Grundeigentum I, Artikel 655–679 ZGB, 3. Teilband: Grundeigentum II, Artikel 680–701 ZGB, 5. Teilband: Das Stockwerkeigentum, Bern 1964–1988 (mehrere Auflagen).
- Arthur Meier-Hayoz, Peter Forstmoser: Schweizerisches Gesellschaftsrecht. 10. Auflage. Bern 2007.
- Peter Forstmoser, Arthur Meier-Hayoz, Peter Nobel: Schweizerisches Gesellschaftsrecht. Bern 1996.
- Arthur Meier-Hayoz, Hans Caspar von der Crone: Wertpapierrecht, 2. Aufl., Zürich 2000
- Ursula Falkner, Martin Zweifel (Hrsg.): Aspekte der Rechtsentwicklung, zum 50. Geburtstag von Prof. Arthur Meier-Hayoz, Zürich 1972.
- Peter Forstmoser, Walter R. Schluep (Hrsg.): Freiheit und Verantwortung im Recht, Festschrift zum 60. Geburtstag von Arthur Meier-Hayoz, Bern 1982.
- Peter Forstmoser, Regina Ogorek, Walter R. Schluep (Hrsg.): Rechtsanwendung in Theorie und Praxis, Symposium zum 70. Geburtstag von Arthur Meier-Hayoz, Basel 1993.
- Peter Forstmoser, Hans Caspar von der Crone, Rof H. Weber, Dieter Zobl (Hrsg.): Corporate Governance, Symposium zum 80. Geburtstag von Arthur Meier-Hayoz, Zürich 2002.