Arbeitsgericht Trier

Das Arbeitsgericht Trier, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der fünf rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichte.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Trier in der Dietrichstraße 13. Es hält Gerichtstage in Bernkastel-Kues und Gerolstein ab.

Das Arbeitsgericht Trier ist örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Trier, dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, dem Landkreis Bitburg-Prüm, dem Landkreis Vulkaneifel und dem Landkreis Trier-Saarburg zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Gerichtsgebäude

BW

Das Arbeitsgericht Trier befindet sich gemeinsam mit dem Sozialgericht Trier in der Dietrichstraße 13.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Trier sind das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht in Erfurt übergeordnet.

Siehe auch

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