Antragskommission
Die Antragskommission ist ein beratendes Gremium einer politischen Parteien. Die Antragskommission bereitet die Antragsberatung auf dem Parteitage der jeweiligen Partei oder Parteigliederung (inhaltlich) vor. Durch Empfehlungen zu den gestellten Anträgen soll sie die häufig vielzähligen Anträge zu gleichen oder ähnlichen Themen bündeln.
Eine ähnliche Funktion haben in manchen Parteien sogenannte „Wahlvorbereitungsausschüsse“ oder „Findungskommissionen“ für Listenaufstellungen.
Auftrag
Antragskommissionen haben die Aufgabe die Antragsberatungen zu strukturieren und vorzubereiten,[1] um so einen "zweckmäßigen Verhandlungsablauf"[2] sicherzustellen. Auf Parteitagen werden häufig eine Vielzahl von Anträge[3] zu gleichen oder ähnlichen Themen gestellt. Diese sind nur schwer für alle Delegierte zu Überblicken und können zeitlich kaum alle beraten und diskutiert werden. So war etwa der CDU-Bundesparteitag 2021 der erste CDU-Bundesparteitag seit 2019, dauerte zwei Tage und war maßgeblich von Reden und Personalentscheidungen geprägt. Dazu kommt, das den Anträge häufig Materialien zu früheren Beschlüssen oder entsprechenden Beschlüssen höherer Ebenen fehlt. In manchen Parteien (wie CDU, CSU und SPD) arbeitet die Antragskommission daher vorab eine Beschlussempfehlung aus, über die der Parteitag dann nur noch abstimmt. In anderen Parteien (wie FDP und Grünen[4]) strukturieren sie dagegen lediglich die Debatte, geben aber keine inhaltlichen Empfehlungen ab.
Im ersteren Fall bestellen Antragskommissionen regelmäßig aus ihrer Mitte Berichterstatter, die die Anträge eines Themengebietes vorarbeiten,[5] bevor sie im Plenum darüber beraten. Die Antragskommissionen bündeln zudem inhaltsgleiche / ähnliche Anträge, verbessern deren Fassung und schlagen ein Verfahren zur Abstimmung vor.[1][6] Inhaltliche Änderungen an den Anträgen sollen sie hingegen nicht vornehmen.[7] Mögliche Empfehlungen können dabei u. a. (je nach Partei unterschiedlich) sein: Nichtbefassung / erledigt durch ... (bspw. einen vorangehenden Beschluss) / Annahme / Annahme in folgender Fassung: ... / Ablehnung / Überweisung an ... (bspw. den Vorstand oder die Fraktion).[8] Den Parteitagsberatungen wird dann die Antragsfassung (und Beschlussempfehlung) der Antragskommission zugrunde gelegt. Die Antragskommission begründet ihr Votum und hat oft auch Rederechte außerhalb der Reihe der Wortmeldungen.[9][10] Die Empfehlungen der Antragskommission sind jedoch bei keiner Partei bindend.
Antragskommissionen sehen sich teilweise dem Vorwurf ausgesetzt, ein Instrument der Beeinflussung des Parteitags durch den Vorstand zu sein. Dabei wird lediglich bei CDU und Die Linken die Antragskommission vom Vorstand eingesetzt. Insofern besteht bei den meisten Antragskommissionen keine direkte Abhängigkeit vom Vorstand. Sie versammeln jedoch oftmals eine Vielzahl von Parteimitgliedern, die zugleich höhere Positionen in der Partei und im Staat bekleiden und weniger die „einfachen“ Delegierten.[11] Ebenso sind ihre Entscheidungen nicht immer transparent nachvollziehbar und bilden nicht zwangsläufig die Mehrheitsmeinung auf dem Parteitag ab. Daher haben sich insbesondere die kleineren Parteien dazu entschieden, Antragskommissionen mit weniger Befugnissen auszustatten oder gar nicht erst einzusetzen.
Übersicht
Übersicht über die Antragskommissionen der im Bundestag vertretenen Parteien. Jeweils für die Bundes- bzw. Gesamtpartei.
Partei | Mitgliederzahl | Wahl / Zusammensetzung | Besonderheiten | Rechtsgrundlage |
---|---|---|---|---|
CDU | nicht vorgegeben | Vom Bundesvorstand bestellt.
Der Bundesparteitag kann weitere Mitglieder wählen. |
- | §§ 6 Abs. 3, 10 Abs. 3, 11, 14 Abs. 1, 15, 16 Abs. 1, 18 Abs. 2 CDU-Geschäftsordnung |
SPD | 28 | Je ein Delegierter wird von jedem Bezirk und acht vom Bundesvorstand benannt. | - | §§ 18 Abs. 2, 19, 22 Abs. 2, 28 Abs. 4 SPD-Organisationstatut und § 3 Abs. 2 WO |
GRÜNE | 7 | Neben dem politischen Geschäftsführer, einem Mitglied des Parteirates, einem weiteren Mitglied des Bundesvorstandes, gehören ihr vier von der vorangehenden Bundesversammlung zu wählenden Mitgliedern an. | Empfehlungen der Antragskommission sind nur zum Verfahren, nicht zur Annahme oder Ablehnung zulässig. | § 13 Abs. 8 bis 10 GRÜNE-Satzung |
AfD | ? | ? | ? | Sie wird in der Presse mitunter erwähnt,[12] aber in keinen Satzungsdokumenten o.ä. der Partei. |
DIE LINKE | nicht vorgegeben | Benennung durch den Bundesvorstand, Bestätigung durch den Parteitag. | - | § 17 Abs. 9 DIE LINKE-Satzung und Geschäftsordnung des jeweiligen Parteitags (bspw. Abs. 19 Geschäftsordnung des 6. Parteitages) |
FDP | 6 | Wahl durch den Bundesparteitag. | Die Antragskommission empfiehlt lediglich, ob über einen Änderungsantrag mit oder ohne Beratung abgestimmt werden soll, sowie wie mit den nicht behandelten Anträgen zu verfahren ist (Überweisungen). Alles weitere, inklusive der Antragsreihenfolge, regelt der Parteitag selbst. | §§ 14 Abs. 3 und 4, 11a FDP-Bundessatzung[13] |
CSU | nicht vorgegeben | Mitglieder werden vom Parteivorstand auf Vorschlag des Parteivorsitzenden berufen. | - | §§ 30b Abs. 2, 47 Abs. 2 CSU-Satzung |
Einzelnachweise
- vgl. § 11a FDP-Bundessatzung.
- vgl. § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Antragskommission des SPD-Landesverbandes Baden-Württemberg. In: Anträge zum Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg am 13./14. November 2020 in Freiburg, S. 4. Abgerufen am 19.05.2021.
- vgl. nur das Beschlussbuch des Ordentlichen SPD-Bundesparteitags, 06.-08.12.2019, in Berlin mit 1008 Seiten.
- § 13 Abs. 9 GRÜNE-Satzung
- vgl. nur § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Antragskommission des SPD-Landesverbandes Baden-Württemberg. In: Anträge zum Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg am 13./14. November 2020 in Freiburg, S. 4. Ebenso die Liste der Berichterstatter auf Seite 3. Abgerufen am 19.05.2021.
- vgl. nur § 15 CDU-Geschäftsordnung
- vgl. § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Antragskommission des SPD-Landesverbandes Baden-Württemberg. In: Anträge zum Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg am 13./14. November 2020 in Freiburg, S. 4. Abgerufen am 19.05.2021.
- vgl. § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Antragskommission des SPD-Landesverbandes Baden-Württemberg. In: Anträge zum Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg am 13./14. November 2020 in Freiburg, S. 4. Abgerufen am 19.05.2021.
- vgl. nur §§ 16, 18 Abs. 2 CDU-Geschäftsordnung
- vgl. § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung der Antragskommission des SPD-Landesverbandes Baden-Württemberg. In: Anträge zum Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg am 13./14. November 2020 in Freiburg, S. 4. Abgerufen am 19.05.2021.
- Liste der Mitglieder der Antragskommission. In: Anträge zum Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg am 13./14. November 2020 in Freiburg, S. 3. Abgerufen am 19.05.2021.
- Ferdinand Knauß: "Marktversagen muss der Staat korrigieren". In: WirtschaftsWoche. WirtschaftsWoche, 3. Mai 2016, abgerufen am 19. Mai 2021.
- Bundessatzung, Geschäfts- und Beitragsordnung, Datenschutzrichtlinie. In: Website FDP (Bundespartei). FDP (Bundespartei), abgerufen am 19. Mai 2021.