Amtsgericht Würzburg
Das Amtsgericht Würzburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von 73 Amtsgerichten in Bayern. Das Gericht hat seinen Hauptsitz in der Ottostraße 5 in Würzburg.
Geschichte
Im Gebiet um Würzburg entstanden 1804 nach der Säkularisierung des Hochstifts Würzburg durch Bayern die Landgerichte älterer Ordnung „Würzburg links des Mains“ und „Würzburg rechts des Mains“ sowie das „Stadtgericht Würzburg“. 1806 kam das Gebiet an das Großherzogtum Würzburg, mit dem es aber nach 1814 wieder an Bayern zurückfiel.
Die Landgerichte älterer Ordnung waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in ihrer Funktion als Verwaltungsbehörden von den Bezirksämtern und 1879 in ihrer Funktion als Gerichte von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Das Stadtgericht Würzburg wurde zum Amtsgericht Würzburg I, das bisherige Landgericht Würzburg zum Amtsgericht Würzburg II.[1] Das heutige Landgericht Würzburg entstand zeitgleich aus dem Würzburger Bezirksgericht.
Die Zusammenlegung der Amtsgerichte Würzburg I und II erfolgte im Jahr 1892 mit der Einweihung des Würzburger Justizpalasts.[2]
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Würzburg sind das Landgericht Würzburg und das Oberlandesgericht Bamberg übergeordnet.
Einzelnachweise
- Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879, S. 377
- Horst-Günter Wagner: Die Stadtentwicklung Würzburgs 1814–2000. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I-III/2, Theiss, Stuttgart 2001–2007; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9, S. 396–426 und 1298–1302, hier: S. 404.