Amtsgericht Mindelheim
Das Amtsgericht Mindelheim war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Mindelheim.
Geschichte
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes wurde am 1. Oktober 1879 zu Mindelheim ein Amtsgericht gebildet, dessen Bezirk identisch mit dem vorhergegangenen Landgerichtsbezirk Mindelheim war.
1970 wurde das Amtsgericht Türkheim aufgelöst und der Gerichtsbezirk dem Amtsgericht Mindelheim zugewiesen.[1]
Als das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[2] in Kraft trat, wurde das Amtsgericht Mindelheim de jure aufgelöst und einstweilen als Zweigstelle des Amtsgerichts Memmingen fortgeführt:
„Das Amtsgericht Mindelheim ist einstweilen als Zweigstelle fortzuführen, bis in Memmingen für das Amtsgericht weitere Diensträume geschaffen sind.“
Die endgültige Auflösung des Amtsgerichts in Mindelheim erfolgte im Jahre 1978.
Übergeordnete Gerichte
Im Instanzenzug übergeordnet waren das Landgericht Memmingen, das Oberlandesgericht München sowie der Bundesgerichtshof.
Sitz
Der Sitz des Amtsgerichts in der Bahnhofstraße 18 in Mindelheim ist ein denkmalgeschützter (Az. D-7-78-173-5) stattlicher, zweigeschossiger Eckbau mit flachem Walmdach, Eck- und Mittelrisaliten, in Formen der Neurenaissance 1898 erbaut.
Weblinks
Einzelnachweise
- Gesetz über die Aufhebung von Amtsgerichten und die Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 24. Juni 1969 (GVBl. S. 148)
- Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)