Amtsgericht Illertissen
Das Amtsgericht Illertissen war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Illertissen.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes wurde am 1. Oktober 1879 zu Illertissen ein Amtsgericht gebildet, dessen Bezirk identisch mit dem vorhergegangenen Landgerichtsbezirk Illertissen war.
Als das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[1] in Kraft trat, wurde das Amtsgericht Illertissen de jure aufgelöst und als Zweigstelle des Amtsgerichts Neu-Ulm fortgeführt:
„Das Amtsgericht Illertissen wird einstweilen als Zweigstelle fortgeführt, bis in Neu-Ulm nach dem Bau eines neuen Landratsamtsgebäudes für das Amtsgericht das bisherige Landratsamtsgebäude zur Verfügung steht.“
Die endgültige Auflösung des Amtsgerichts in Illertissen erfolgte im Jahr 2009.
Übergeordnete Gerichte
Im Instanzenzug übergeordnet waren das Landgericht Memmingen, das Oberlandesgericht München sowie der Bundesgerichtshof.
Sitz
Sitz des Amtsgerichts war im Vöhlinschloss Illertissen, in dem zeitweise auch ein Sitzungssaal eingerichtet wurde.
Einzelnachweise
- Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)