Amtsgericht Braunfels
Das Amtsgericht Braunfels war ein von 1879 bis 1968, als Zweigstelle bis 1992 existierendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Braunfels.
Geschichte
Das Amtsgericht Braunfels wurde anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 errichtet und dem Landgericht Limburg unterstellt.[1] Es ersetzte die beiden Braunfelser Gerichtskommissionen des Kreisgerichts Wetzlar und umfasste somit
- aus der Bürgermeisterei Braunfels die Stadt Braunfels und die Gemeinden Albshausen, Burgsolms, Leun, Niederbiel, Oberbiel, Oberndorf sowie Tiefenbach;
- aus der Bürgermeisterei Schöffengrund die Gemeinden Bonbaden, Griedelbach, Kraftsolms, Kröffelbach, Laufdorf, Neukirchen, Niederquembach, Oberquembach, Oberwetz und Schwalbach und
- aus der Bürgermeisterei Greifenstein die Gemeinden Allendorf, Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen.[2]
Am 1. Oktober 1892 wurden die Gemeinde Allendorf dem Amtsgericht Ehringshausen und die Gemeinden Laufdorf, Oberwetz und Schwalbach dem Amtsgericht Wetzlar zugewiesen.[3]
Am 1. Mai 1948 kam aus dem Amtsgerichtsbezirk Weilburg die Gemeinde Philippstein hinzu.[4]
Am 1. Juli 1968 wurde das Amtsgericht Braunfels aufgehoben und die Gemeinde Philippstein wieder dem Amtsgericht Weilburg zugelegt.[5] Die restlichen Gemeinden des alten Amtsgerichtsbezirks bildeten nun den Bezirk der Zweigstelle Braunfels des Amtsgerichts Wetzlar,[6] welche für die Vollstreckungssachen in das unbewegliche und das bewegliche Vermögen, die Konkurssachen, die Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses, die Grundbuchsachen, die Urkundssachen, die Nachlaßsachen, die Angelegenheiten des Vormundschaftsgerichts und die Kirchenaustritte zuständig war[7]. Die Zweigstelle selbst wurde am 1. August 1992 aufgelöst.[8]
Gebäude
Das Gericht befand sich in einem zwischen 1889 und 1891 nach Plänen des königlichen Baurates Scheepers und des königlichen Baumeisters Friese errichteten Gebäude in der Gerichtsstraße 2. Der heute unter Denkmalschutz stehende voluminöse Bau befand sich neben dem Gefängnis und ist mit Ausnahme der Risalite mit Treppengiebeln und einem Treppenturm neben dem übergiebelten Sandsteinportal vom Baustil her recht einfach gehalten.[9]
Einzelnachweise
- Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275–283)
- Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS 1879, S. 547 f.)
- Gesetz, betreffend die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken vom 20. April 1892 (PrGS 1892, S. 82–83)
- Gerichtsorganisation; hier Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 9. März 1948. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1948 Nr. 14, S. 125, Punkt 155, Abs. 1 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 5 a) und Artikel 2, Abs. 7 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
- Betrifft: Gerichtsorganisation (Errichtung von Zweigstellen der Amtsgerichte) vom 1. Juli 1964. In: Der Hessische Minister Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr. 28, S. 1037, Punkt 777: § 1 Abs. 4 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,8 MB]).
- Zehnte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Errichtung und die Zuständigkeit von amtsgerichtlichen Zweigstellen (GVBl. II 210-33) vom 22. Mai 1990. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1990 Nr. 13, S. 183, § 4 (6) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 181 kB]).
- Elfte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Errichtung und die Zuständigkeit von amtsgerichtlichen Zweigstellen (Ändert GVBl. II 210-33) vom 22. April 1992. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1992 Nr. 11, S. 164, Artikel 1. 1 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 554 kB]). ändert die Anordnung über die Errichtung und die Zuständigkeit von amtsgerichtlichen Zweigstellen (GVBl. II 210-33) vom 22. Mai 1974. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 18, S. 270 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,6 MB]).
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Ehemaliges Amtsgericht In: DenkXweb, Online-Ausgabe von Kulturdenkmäler in Hessen