Amtsgericht Bad Aibling
Das Amtsgericht Bad Aibling war ein von 1879 bis 2013 bestehendes Amtsgericht mit Sitz in Bad Aibling. Zuletzt war es Zweigstelle des Amtsgerichts Rosenheim.
Geschichte
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Aibling, dessen Sprengel im Verhältnis zum vorhergehenden Landgerichtsbezirk Aibling, der bereits von 1803 bis 1807 bestand und 1838 wiedererrichtet worden war, unverändert blieb. Mit der Gebietsreform von 1971/72 wurde das Amtsgericht Bad Aibling dem Amtsgericht Rosenheim als Zweigstelle angegliedert. Zum 1. Juni 2013 wurde die Zweigstelle Bad Aibling offiziell aufgelöst.[1]
Gebäude
Das Gericht befand sich am Hofberg 6. Die ehemalige Burg (Denkmalnummer D-1-87-117-24) wurde zwischenzeitlich auch als Rentamt genutzt. Das Ensemble umfasst zwei große zusammengeschlossene dreigeschossige Putzbauten mit Satteldächern, im Nordteil mittelalterlich, der Südteil im Giebel bezeichnet mit 1742, der Westtrakt ist wohl 19. Jahrhundert.[2]
Einzelnachweise
- Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen. In: Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt. 10/2013. Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH, S. 343, ISSN 0005-7134
- Denkmalliste für Bad Aibling (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege