Amt Schloß Neuhaus
Das Amt Schloß Neuhaus, bis 22. September 1959 Amt Neuhaus, war ein Amt des Kreises Paderborn in Nordrhein-Westfalen, Deutschland mit Sitz in der amtsangehörigen Gemeinde Schloß Neuhaus.[1]
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten (Stand 1974) | ||
Bestandszeitraum: | 1844–1974 | |
Bundesland: | Nordrhein-Westfalen | |
Regierungsbezirk: | Detmold | |
Kreis: | Paderborn | |
Fläche: | 127,75 km2 | |
Einwohner: | 31.844 (27. Mai 1970) | |
Bevölkerungsdichte: | 249 Einwohner je km2 | |
Amtsgliederung: | 3 Gemeinden | |
Adresse der Amtsverwaltung: |
Bielefelder Str.1 4794 Schloß Neuhaus | |
Geografie
Das Amt Schloß Neuhaus lag im Südosten der Westfälischen Bucht. Im Süden hatte das Amt Anteil an der Hellwegbörde, der sich direkt nördlich die Lippeniederung anschließt. Im Ortszentrum von Neuhaus münden die Alme und die Pader in die Lippe. Den größten Teil des Amtes bedeckte im Osten und Norden die Senne. Dort liegt zwischen Hövelhof und Stukenbrock die Emsquelle.
Nachbargemeinden und -ämter
Beginnend im Osten im Uhrzeigersinn grenzten an das Amt Neuhaus die amtsfreie Stadt Bad Lippspringe, das Amt Altenbeken, die amtsfreie Stadt Paderborn und das Amt Kirchborchen (alle Kreis Paderborn), das Amt Salzkotten-Boke (Kreis Büren), das Amt Delbrück (Kreis Paderborn), das Amt Verl (Kreis Wiedenbrück), das Amt Brackwede (Kreis Bielefeld) und der Kreis Detmold. (Bezogen auf den Gebietsstand von 1950.)
Amtsgliederung
(Fläche und Wohnbevölkerung Stand 1950, Verwaltungssitz*):
Amt Neuhaus: 167,01 km², 27.223 E
- Neuhaus*: 26,35 km², 10.107 E
- Elsen: 20,08 km², 4.825 E
- Hövelhof: 55,50 km², 5.584 E
- Sande: 22,41 km², 2.147 E
- Stukenbrock: 42,67 km², 4.560 E
Geschichte
Schon in der Zeit des Fürstbistums Paderborn (bis 1802/03) war Neuhaus Sitz eines Amtes und des Oberamtes (zuständig für das Küchen-/Amt Neuhaus, Amt Boke und das Amt Delbrück). Neuhaus war als Residenz des Fürstbischofes in einer Sonderstellung der Verwaltung.
1844 wurde im Rahmen der Einführung der Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westfalen im Kreis Paderborn das Amt Neuhaus eingerichtet.[2] Zum Amt gehörten zunächst die drei Gemeinden Elsen, Neuhaus und Sande.[3] 1895 kamen die beiden Gemeinden Hövelhof und Stukenbrock aus dem Amt Delbrück hinzu.[4]
Die Gemeinde Neuhaus erhielt im September 1957 nach der Feier des 700-jährigen Bestehens den Namenszusatz Schloß, wodurch sich auch der Name des Amtes in Amt Schloß Neuhaus änderte.
1970 schloss sich Stukenbrock mit Schloß Holte und Sende aus dem Amt Verl, Kreis Wiedenbrück, zur neuen Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock zusammen und kam vorübergehend zum Kreis Bielefeld, ab 1973 zum Kreis Gütersloh. 1969 schloss sich außerdem die Gemeinde Sande der Gemeinde Schloß Neuhaus an.
Am 1. Januar 1975 trat das Sauerland/Paderborn-Gesetz in Kraft, wodurch der alte Kreis Paderborn mit fast dem gesamten Gebiet des Kreises Büren zum neuen Kreis Paderborn zusammengelegt wurde und alle Ämter aufgelöst wurden. Hövelhof wurde um Teile der Gemeinde Ostenland aus dem Amt Delbrück erweitert, während Schloß Neuhaus und Elsen nach Paderborn eingemeindet wurden. Rechtsnachfolgerin des Amtes Schloß Neuhaus ist die Stadt Paderborn.
Einzelnachweise
- Beschluss der Landesregierung vom 23. September 1959, veröffentlicht im Ministerialblatt NRW 1959, S. 2638, Urkunde vom 14. Oktober 1959 gemäß Mitteilung des Stadtarchives Paderborn vom 4. Januar 2011
- Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westphalen vom 31. Oktober 1841 (PDF; 1,6 MB)
- Amtsblatt der Regierung Minden 1844: Bildung des Amtes Neuhaus. Abgerufen am 3. März 2014.
- Wolfgang Leesch: Verwaltung in Westfalen 1815–1945. In: Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen. Band 38. Aschendorff, Münster 1992, ISBN 3-402-06845-1.