Aktenschnur
Eine Aktenschnur wurde traditionell von der badischen Verwaltung zur Heftung der Akten (Badische Aktenheftung) verwendet. Auch heute wird sie im ehemals badischen Teil Baden-Württembergs noch von der Justiz verwendet. Die bei der Justizvollzugsanstalt Bruchsal erhältlichen Aktenschnüre werden dort auch als Aktennestel bezeichnet. Die Schnüre sind in den Farben natur, grün und blau erhältlich, die naturfarbenen sind zudem in drei Stärken lieferbar.
Im württembergischen Landesteil werden dagegen konventionelle Aktenordner mit einer Lochung nach ISO 838 verwendet.
Aktenschnüre bestehen aus ungefärbtem Baumwollgarn und sind an den Enden versteift, um das Einfädeln zu erleichtern. Sie werden dann mit einem speziellen Aktenknoten dazu verwendet, die Vorgänge zusammenzufassen.
Die Seiten werden am linken oberen Rand mit einem speziellen, schmalen Locher gelocht und dann mit der Schnur so zusammengeknüpft, dass jederzeit weitere Aktenblätter hinzugefügt werden können. Der Vorteil der badischen Aktenbindung im Gegensatz zu Ordnern liegt darin, dass im Archiv nur der Platz verbraucht wird, den die Aktenblätter selbst einnehmen.
Für Grundbuchauszüge werden zum Teil spezielle farbige Aktenschnüre mit Papiersiegeln verwendet.
Verwendung
- Aktenlocher zur Herstellung „Badischer Aktenlöcher“
- „Badischer Aktenknoten“ auf der Rückseite einer Akte
- Leseknoten zum Umblättern der Aktenblätter
- umgeschlagene Seite
Weblinks
- Landesarchiv Baden-Württemberg, 19. September 2003, Herwig John, landesarchiv-bw.de: Die Reform des badischen Archivwesens zwischen 1771 und 1803 oder „landesherrlich sancirte Normen gegen die wandelbare Willkür jedes Archiv-Beamten“ (Vortrag, PDF-Datei; 54 kB)