Ad-limina-Besuch
Ad-limina-Besuch nennt man eine kirchenrechtliche Verpflichtung der römisch-katholischen Bischöfe, in der Regel alle fünf Jahre persönlich dem Papst einen Besuch abzustatten und dabei einen Bericht über den Zustand der jeweiligen Diözese zu geben. Der Begriff leitet sich her von visitatio ad limina apostolorum: „Besuch bei den Türschwellen (der Grabeskirchen) der Apostel (Petrus und Paulus)“.
Regelung
Der Ad-limina-Besuch wird durch die Canones 399 und 400 des Codex Iuris Canonici (CIC) bzw. Canon 208 des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) geregelt.
Geschichte
Diese verpflichtenden Reisen der Bischöfe nach Rom sind bereits im 4. Jahrhundert bezeugt.
Seit dem 12. Jahrhundert wurden diese Besuche zunehmend geregelt. Zunächst wurden die Vorsteher der Kirchenprovinzen, die Metropoliten oder Erzbischöfe, verpflichtet, später aber alle Bischöfe.
1585 veröffentlichte Papst Sixtus V. die Apostolische Konstitution Romanus Pontifex, die als Inhalt des Besuches festlegt: Besuch und Verehrung der Apostelgräber, Begegnung mit dem Papst und Bericht über den Zustand des jeweiligen Bistums.
Gegenwärtiger Ablauf
Heute muss der Bericht bereits sechs bis spätestens drei Monate vor dem Besuch in schriftlicher Form nach Rom geschickt werden, damit die Kurie Gelegenheit bekommt, einen entsprechenden Austausch und Ansprachen vorzubereiten.
Während des Besuchs führen die Bischöfe auch Gespräche in den verschiedenen Dikasterien des Vatikans.
Durchschnittlich kommen jedes Jahr etwa 500 Bischöfe zum Ad-limina-Besuch nach Rom, nicht selten schließen sich mehrere Bischöfe einer Region dabei zusammen.
Aufgrund verschiedener Begebenheiten kann sich der Abstand zwischen den Ad-limina-Besuchen auch vergrößern oder verkürzen.
Bedeutung
Die Ad-limina-Besuche gehören neben Synoden und Konzilen zu den Instrumenten der Einheit der Kirche. Dabei ist das symbolisch-zeichenhafte Element ebenso wichtig wie der Informationsaustausch und die Perspektiverweiterung auf Weltebene.
Ad-limina-Besuche der deutschsprachigen Bischöfe
Vom 8. bis 20. November 1999 waren die deutschen Bischöfe in drei Gruppen in Rom, vom 6. bis 18. November 2006 in zwei Gruppen: sodann eine Woche im November 2015.
Österreichs Bischöfe waren im Januar 2014 in Rom, die Schweizer Bischöfe Anfang Februar 2005 und zuletzt im Dezember 2014.[1][2]
Literatur
- Direktorium für den „Ad-Limina“-Besuch, Vatikanstadt 1988
Einzelnachweise
- srf.ch - St. Galler Kommandant der Schweizer Garde entlassen. Artikel vom 3. Dezember 2014, abgerufen am 30. Januar 2015.
- orf.at - Schweizergarde vor dem Aus?. Artikel vom 30. Januar 2015, abgerufen am 30. Januar 2015.