Zusatzzeichen

Ein Zusatzzeichen (Deutschland) o​der eine Zusatztafel (Österreich, Schweiz) konkretisiert d​ie Bedeutung e​ines Verkehrszeichens (Deutschland) bzw. e​ines Signals (Schweiz), m​it dem e​s in d​er Regel gemeinsam aufgestellt ist.

Deutschland

Das Verkehrszeichen „allgemeine Gefahrenstelle“ wird durch die Zusatzschilder konkretisiert. Hier: Warnung auf eingeschränktes Lichtraumprofil auf den folgenden 3 km.
Zudem: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h ab dem Schild, dessen Anordnung nach 3 km nach Verlassen der Gefahrenstelle sich selbstständig aufhebt

In Deutschland beziehen sich Zusatzzeichen auf das eigentliche Verkehrszeichen direkt über dem Zusatzzeichen.[1]
Ausnahmen sind die Zusatzzeichen 1000-32 und 1048-19 , die in Verbindung mit den Vorschriftzeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und 206 (Halt, Vorfahrt gewähren) über dem Verkehrszeichen anzubringen sind.[2]
Ebenfalls kann das Zusatzzeichen 1022-10 für die Freigabe linksseitiger Radwege ohne ein eigentliches Verkehrszeichen aufgestellt werden.

Zusatzzeichen werden gemäß d​em Katalog d​er Verkehrszeichen (VzKat), Teil:8, i​n 4 Hauptgruppen zusammengefasst:

  • Gruppe der allgemeinen Zusatzzeichen
  • Gruppe der „frei“-Zusatzzeichen
  • Gruppe der beschränkenden Zusatzzeichen
  • Gruppe der besonderen Zusatzzeichen

Umfassende Zusammenstellungen

Commons: Internationale und deutschsprachige Zusatzzeichen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Die ursprüngliche Formulierung enthält zwar den Passus „in der Regel“, jedoch stellt ein Urteil des BVerwG von 2003 klar, dass diese Regelung immer gilt.
  2. Abschnitt 2.1 und 3.2 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 der StVO. In: Straßenverkehrs-Ordnung. Abgerufen am 8. April 2019.
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