Zugdeckungssignal
Ein Zugdeckungssignal (Zd) ist ein Eisenbahnsignal, das dazu dient, ein Gleis in mehrere Abschnitte zu unterteilen und Zugfahrten in teilweise besetzte Gleise auf Hauptsignalbegriff einfahren zu lassen.
Ein Zugdeckungssignal ähnelt einem Sperrsignal, kann allerdings im Gegensatz dazu nicht den Begriff Sh 1/Ra 12 anzeigen, sondern nur die Signalbegriffe Hp 0 („Halt“) und Kennlicht. Es steht in Grundstellung auf Kennlicht. Soll eine Zugfahrt an dem Signal enden, muss es zuvor vom Bediener auf Halt gestellt werden. Der dahinter liegende Gleisabschnitt muss dabei nicht zwingend belegt sein. Wo durch Zugdeckungssignale unterteilte Bahnhofsgleise jedoch dazu genutzt werden, um nacheinander eintreffende Flügelzüge zu kuppeln, ist für das Aufdrücken des zweiten Zuges die Anzeige des Begriffes Ra 12 bzw. Sh 1 und damit die Ausrüstung mit einem zweiten weißen Lichtpunkt doch erforderlich. Beispiele dafür sind die Fernverkehrsgleise in den Bahnhöfen Erfurt Hbf und Leipzig Hbf.
Nach Planungsrichtlinie muss es bei Einfahrten nur in einer Richtung 6 Meter von der Gleisfreimeldegrenze entfernt stehen, bei Einfahrten aus beiden Richtungen 3 Meter, wobei gleichzeitige Einfahrten aus beiden Richtungen zu unterbinden sind. Zugdeckungssignale können nicht mit Lichtsperrsignalen für Rangierfahrstraßen vereint (kombiniert) werden.[1]
Einfahrten, deren Ziel ein Zugdeckungssignal ist, werden wegen des fehlenden Durchrutschweges (die 3 bzw. 6 Meter werden vernachlässigt) im Gebiet der ehemaligen Deutschen Bundesbahn mit Signal Zs 3 Kennziffer 3 für 30 km/h signalisiert. Dieses steht entweder bereits am vorgelegenen Hauptsignal oder einzeln kurz vor dem Zugdeckungssignal. Im Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn erfolgt die Signalisierung mit Signal Zs 13 und zusätzlich Signal Zs 3 Kennziffer 4 für 40 km/h. Die Einfahrt ist also bei gleichen technischen und gesetzlichen Voraussetzungen abhängig von der geographischen Lage in Deutschland entweder mit 30 oder 40 km/h erlaubt. Eine Harmonisierung dieser historisch gewachsenen Regelung fand bisher nicht statt.[2]
- Zugdeckungssignal in Kassel Hbf mit Kennlicht
- Zugdeckungssignal mit zwei weißen Lichtpunkten (Bf Leipzig Hbf)
Literatur
- Ulrich Maschek. Sicherung des Schienenverkehrs. 2. Auflage. Wiesbaden 2013, Kapitel 4.3.9.3
- Richtlinie 819, Modul 819.0202A02 Abschnitt 1
Weblinks
Einzelnachweise
- Deutsche Bahn AG: Richtlinie 819 (Ril 819), Modul 819.0202A02
- Maschek, Ulrich: Sicherung des Schienenverkehrs. 3. Auflage. Springer Vieweg, Wiesbaden 2015, ISBN 978-3-658-10758-1, Abschnitt 10.4.5.4 (Signalisierung regulärer Fahrten mit besonderer Vorsicht), S. 292.