Zielfernrohrgewehr 1

Zielfernrohrgewehr 1 i​st eine Schießsport-Disziplin. Der Bund d​er Militär- u​nd Polizeischützen (BDMP) bietet d​iese für halbautomatische Büchsen u​nd Repetierbüchsen (mit Nitro-Treibladungspulver u​nd Mantelgeschossen) an. Diese müssen v​or dem 1. Januar 1965 i​n einer regulären Armee, b​ei der Polizei o​der der Zollverwaltung eingeführt worden s​ein und lediglich d​urch aufsetzen e​ines Zielfernrohres entstanden sein.

Waffen und Munition

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Verschluss darf gegenüber der eingeführten ursprünglichen Dienstwaffe nicht verändert werden, außer die Montage eines Zielfernrohres macht dies erforderlich
  • Der Abzug darf nicht verändert werden
  • Der Schaft darf nicht verändert werden
  • Das Zielfernrohr und Montage dürfen gegenüber der eingeführten Dienstwaffe abweichen
    • Ein Zielfernrohr mit maximal 10-facher Vergrößerung

Es sind Waffen im Kaliber bis 8 mm erlaubt, die nachweislich bei den oben genannten Institutionen eingeführt worden sind.
Die Munition darf handelsüblich oder wiedergeladen sein.

Ablauf

  • Diese Disziplinen wird im liegend aufgelegten Anschlag auf 100 Meter geschossen.
  • Dabei werden 20 Wertungsschüsse und beliebig viele Probeschüsse innerhalb von 30 Minuten abgegeben.
  • Als Zielscheibe wird BDMP-Scheibe Nr. 3 verwendet.

Literatur

  • Bund der Militär- und Polizeischützen: Sportordnung vom 10. September 2009 Teil D. Langwaffen-Disziplinen: D.11 Zielfernrohrgewehr 1 (ZG 1)
Commons: Selbstladebüchsen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Repetierbüchsen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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