Zählpunkt
Zählpunkt ist die Bezeichnung in der Energiewirtschaft für den Punkt, an dem Versorgungsleistungen wie z. B. Elektrizität, Erdgas, Fernwärme oder Trinkwasser an Verbraucher geleistet oder von Erzeugern bezogen werden. Dem Zählpunkt wird eine eindeutige Bezeichnung, die Zählpunktbezeichnung (ZPB[1]), zugeordnet.
Ein Zählpunkt kann dabei genau einen Zähler, z. B. den Stromzähler eines Hauses repräsentieren. Es können aber auch mehrere Messstellen zu einem virtuellen Zählpunkt zusammengefasst werden. Dies kann z. B. ein Unternehmen mit mehreren Übergabestellen sein.
Die Netzbetreiber verwalten die Lieferbeziehungen zu den verschiedenen Zählpunkten in ihrem Netzgebiet.
Regelwerke
Die Vergabe der Bezeichnungen im Strom-Messwesen wurde in Deutschland ab 2006 entsprechend der VDN-Richtlinie MeteringCode 2006 (Ausgabe Juli 2006) vorgenommen.[2] Die VDN-Richtlinie wurde 2008 durch den vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) herausgegebenen MeteringCode 2006 (Ausgabe Mai 2008) ersetzt.[2] Dieser Code wiederum wurde 2011 durch die vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) erarbeitete Anwendungsregel VDE-AR-N 4400 „Messwesen Strom (Metering Code)“ abgelöst,[3] die seither in Kraft ist (Stand 2018).
Für die Wettbewerbssparten Strom und Gas in Deutschland wurde zum 1. Februar 2018 die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) eingeführt. Diese ersetzt die Zählpunktbezeichnung für Abnahmestellen (Marktlokationen).[1] Messlokationen behalten hingehend die Zählpunktbezeichnung.[1]
Struktur der Zählpunktbezeichnung
Die Zählpunktbezeichnung ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich 33-stellig zusammengesetzt:
- Ländercode nach DIN ISO 3166 (2 Stellen)
- Verteilnetzbetreiber (6 Stellen)
- Postleitzahl (5 Stellen)
- Zählpunktnummer (20 Stellen alphanumerisch)
Dabei ist in Österreich zwischen den vier Segmenten ein Trennzeichen – vorzugsweise der Punkt – zu verwenden.[4]
Beispiele:
- DE 000562 66802 AO6G56M11SN51G21M24S
- AT.008100.08010.AO6G56M11SN51G21M24S
Eigenschaften
Ein Zählpunkt kann dabei verschiedene Eigenschaften haben, die mitunter zeitlichen Veränderungen unterworfen sind (insbesondere Verbrauchswerte):
- Strom, Gas und Fernwärme: Ob ein Standardlastprofil verwendet wird (z. B. H0, G0) oder es sich um einen Zählpunkt mit gemessenem Lastgang handelt
- Der tatsächliche Netzbetreiber: Mitunter kann es vorkommen, dass es beispielsweise durch Firmenzusammenlegungen oder anderen organisatorischen Änderungen dazu kommt, dass der Zählpunkt nicht mehr im Gebiet desselben Netzbetreibers liegt, der die Zählpunktbezeichnung vergeben hat. Normalerweise bleibt in so einem Fall die Bezeichnung des Zählpunkts bestehen und im System, das die Zählpunkte verwaltet, wird der tatsächliche Netzbetreiber gespeichert.
- Lieferant, Bezieher: eine Firma, die im deregulierten Markt als Energiehändler auftritt und der die am Zählpunkt gemessenen Energiemengen zugeordnet werden sollen.
- Bilanzkreise/Bilanzgruppen (ergibt sich im Normalfall aufgrund des Lieferanten oder Beziehers)
- Ein entweder aufgrund vorhergehender Messungen errechneter oder prognostizierter Jahresnormverbrauch
- Bei Einspeisern: Energieträger (z. B. Wasserkraft, Photovoltaik) zur Verwendung bei der Stromkennzeichnung
Einzelnachweise
- Anwendungshilfe. Die neue Marktlokations-Identifikationsnummer. Fragen und Antworten. (PDF) Version 1.6. In: www.bdew.de. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, 8. Mai 2018, abgerufen am 7. Juni 2018.
- MeteringCode 2006 – Ausgabe 2008. (PDF) In: www.bdew.de. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Mai 2008, S. 6–9, archiviert vom Original am 20. November 2010; abgerufen am 7. Juni 2018.
- Technische Regeln für das Messwesen Strom. (PDF) FNN Info. In: www.vde.com. Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE, September 2011, abgerufen am 7. Juni 2018.
- Technische und organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen der E-Control, S. 9 (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive) Abgerufen am 11. März 2015 (PDF)