Westgeld
Westgeld war ein Begriff im Sprachgebrauch in der DDR.[1] Im engeren und meist gebrauchten Sinne wurde damit die D-Mark bezeichnet. Im weiteren Sinne umfasste Westgeld alle frei konvertierbaren Währungen westlicher Länder. Im offiziellen Sprachgebrauch wurde auch der Begriff Valuta benutzt.
Westgeld war, anders als die Mark der DDR, kein gesetzliches Zahlungsmittel in der Deutschen Demokratischen Republik, eine Ausnahme bildete die staatliche Einzelhandelskette Intershop. Es war jedoch in Form von Bargeld eine Schattenwährung, vor allem für Güter und Dienstleistungen, die normale DDR-Bürger nicht ohne Weiteres bekamen.
Bis 1974 war es DDR-Bürgern verboten, Valuta zu besitzen. Durch Erlass des Ministerrates der DDR wurde dieses Verbot später aufgehoben und DDR-Bürger konnten nun auch in den Intershops einkaufen. Sie konnten Valuta jedoch nicht legal gegen Mark der DDR eintauschen. Legal waren nur Valutageschenke von Verwandten aus dem westlichen Ausland oder Arbeitsentgelt für Tätigkeiten im westlichen Ausland, das anteilig in Valuta ausgezahlt wurde.
Ab 1979 mussten DDR-Bürger ihre D-Mark vor dem Einkauf in Intershop-Filialen in sogenannte Valuta-Schecks oder Forumschecks umtauschen. Diese besaßen den gleichen Wert wie die D-Mark, konnten jedoch nur in den Intershopläden eingelöst werden.
Valuta etablierte sich in der DDR, neben Sachwerten wie Antiquitäten oder hochwertigen Lebensmitteln, als Zweitwährung, mit der man aber nicht in Läden und Verkaufseinrichtungen einkaufen konnte, sondern nur im Intershop oder bei Bekannten. Ein üblicher (illegaler) Umtauschkurs war 1:4 (1 DM für 4 Mark der DDR); oft musste man noch deutlich mehr für eine DM zahlen, bis zu 1:25. Umtauschwünsche wurden sogar in Zeitungen der DDR annonciert. Dabei wurde kurzzeitig die Umschreibung „blaue Fliesen“, in Anlehnung an die Farbe von 100-DM-Scheinen, verwendet. Der offizielle Umtauschkurs der DDR war 1:1, angewendet zum Beispiel beim Mindestumtausch (inoffiziell „Zwangsumtausch“) für Bürger der Bundesrepublik und West-Berlins beim DDR-Besuch oder bei der Bereitstellung des Reisegelds von 15 DM für DDR-Bürger, die ins westliche Ausland fahren durften. Die Mark der DDR war eine Binnenwährung, sie durfte das Staatsgebiet der DDR nicht in westliche Richtung verlassen, nur in andere Länder des RGW.
Literatur
- Birgit Wolf: Sprache in der DDR: Ein Wörterbuch, Walter de Gruyter, Berlin 2000, ISBN 3-11-016427-2.
Weblinks
Einzelnachweise
- Zweite Durchführungsbestimmung zu den Anordnungen über die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln und über Umtausch und Verrechnung Deutscher Mark gegen Westgeld. – Mitnahme von Zahlungsmitteln im Interzonen-Reiseverkehr – vom 8. Juli 1954 (GBl. S. 632)