Weidach (Wolfratshausen)
Weidach ist ein Stadtteil der Stadt Wolfratshausen und eine Gemarkung im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Weidach Stadt Wolfratshausen | ||
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Postleitzahl: | 82515 | |
Vorwahl: | 08171 | |
Lage von Weidach in Bayern | ||
Katholische Kapelle in Weidach (2012) |
Das Dorf Weidach liegt nördlich direkt anschließend an die Kernstadt Wolfratshausen an der Loisach. Die Isar fließt östlich.
Die Gemarkung Weidach hat eine Fläche von 181,45 Hektar[1] und liegt vollständig auf dem Gebiet der Stadt Wolfratshausen.[2] Auf ihr liegen die Wolfratshausener Gemeindeteile Nantwein und Weidach. Ihre Nachbargemarkungen sind Dorfen, Ergertshausen und Wolfratshausen.
Sehenswürdigkeiten
In der Liste der Baudenkmäler in Wolfratshausen sind für Weidach sechs Baudenkmäler aufgeführt, darunter die Anfang des 20. Jahrhunderts errichtete Kapelle (Nähe Äußere Münchener Straße), ein putzgegliederter Satteldachbau mit Eingangsportikus und Dachreiter.
Die Dorflinde gegenüber dem ehemaligen Rathaus (Weidacher Hauptstraße 40) ist als Naturdenkmal geschützt.
Geschichte
Am 1. Mai 1978 wurde die Gemeinde Weidach nach Wolfratshausen eingegliedert.[3] Sie bestand aus den beiden Orten Weidach und Nantwein und hatte 1961 eine Gemeindefläche von 180,24 Hektar.[4]
Weblinks
Einzelnachweise
- Gemarkung Weidach auf geolytics.de, abgerufen am 28. November 2021
- Gemarkungs- und Gemeindeverzeichnis. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, 14. Juli 2020, abgerufen am 29. Januar 2021.
- Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 568.
- Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, Gebietsstand am 1. Oktober 1964 mit statistischen Angaben aus der Volkszählung 1961. Heft 260 der Beiträge zur Statistik Bayerns. München 1964, DNB 453660959, Abschnitt II, Sp. 265 (Digitalisat).