Wappenbrief
Wappenbriefe oder auch Wappendiplome sind formale Dokumente, die ein bestimmtes heraldisches Abzeichen einer Person, Körperschaft, Stadt etc. zuordnen. Meist waren sie eine zum Zeichen der Anerkennung an einzelne Personen oder Familien von einem Landesherren ausgestellte Urkunde. Wappenbriefe sind nicht gleichbedeutend mit einer Erhebung in den Adelsstand. Einen Wappenbrief erhielten ursprünglich schon im Mittelalter nichtadlige Ritter über das vom König verliehene Wappen.
Wappen- als auch Adelsbriefe entstanden im 14. Jahrhundert und wurden zunächst vom Kaiser oder dessen Hofpfalzgrafen ausgestellt und verliehen.
Der älteste bekannte Wappenbrief wurde von Kaiser Ludwig IV., dem Bayern, am 8. Februar 1338 für den Grafen Carbonesi ausgestellt, und der älteste Adelsbrief von Kaiser Karl IV. am 30. September 1360 für den Frankfurter Bürger und Mainzer Geistlichen Wicker Frosch, dessen Grabplatte man sich noch heute in der Katharinenkirche in Frankfurt am Main ansehen kann.
Der Wappenbrief verlieh dem Besitzer mitunter durch seinen Inhalt alle damaligen Ehren- und Vorzugsrechte des Adels. Wenn die Empfänger der Wappenbriefe und ihre Nachkommen das Wörtchen „von“ nicht vor ihren Namen setzten, so entsprach das einer damaligen Sitte. Als dies dann Anfang des 18. Jahrhunderts gebräuchlich wurde, geschah es unbeanstandet.
Weblinks
- Sammlung: Illuminierte Urkunden - Wappenbriefe. In: Monasterium.net. ICARUS – International Centre for Archival Research
- Veröffentlichungen zu Wappenbriefen im Opac der Regesta Imperii