Urs Kindhäuser
Urs Konrad Kindhäuser (* 28. Mai 1949 in Gießen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Strafrecht.
Leben
Urs Kindhäuser wurde als drittes Kind des Facharztes für Chirurgie Josef Kindhäuser und Ruth Klein geboren. Am 20. Juni 1968 machte er sein Abitur am humanistischen Landgraf-Ludwigs-Gymnasium in Gießen. Im Oktober 1968 begann er das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Gießen. Von 1969 bis 1970 absolvierte er seinen Zivildienst im Städtischen Krankenhaus Frankenthal. 1971 nahm er sein Studium erneut auf und studierte an den Universitäten Gießen, Marburg, München und Freiburg. Am 14. Juni 1976 legte Kindhäuser seine erste juristische Staatsprüfung in Freiburg ab. Von 1976 bis 1979 absolvierte er seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Baden-Baden, wobei er ein halbes Jahr für seine Dissertation aussetzte. Am 19. Juni 1979 legte er die zweite juristische Staatsprüfung in Stuttgart ab. Einen Monat später promovierte Kindhäuser zum Dr. iur. an der Universität Freiburg.
Von 1979 bis 1980 arbeitete er als Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mannheim. Von 1980 bis 1982 war er als Staatsanwalt und Richter am Amtsgericht in Baden-Baden tätig. 1982 bis 1987 war Kindhäuser als Hochschulassistent an der Universität Freiburg bei Professor Alexander Hollerbach tätig, wo er durch Klaus Tiedemann in seiner strafrechtlichen Habilitationsleistung betreut wurde. Im Sommersemester 1987 übernahm Kindhäuser eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Regensburg. Am 14. Mai 1987 habilitierte er sich an der juristischen Fakultät der Universität Freiburg und erhielt die Venia legendi für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie. Im Wintersemester 1987/88 und im Sommersemester 1988 übernahm er eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Frankfurt am Main, im darauffolgenden Wintersemester 1988/89 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Freiburg.
Nach einem abgelehnten Ruf an die Universität Erlangen wurde er zum Wintersemester 1988/89 Professor für Strafrecht an der Universität Bonn. Nach Lehraufträgen an der Universität Rostock wurde er zum Sommersemester 1992 Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie in Rostock. Zum Sommersemester 1995 kehrte er als Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an die Universität Bonn zurück.
Ihm wurde 2009 von der Universidad Huánuco (Peru), 2010 von der Universidad San Padro in Chimbote (Peru) und 2015 von der Universidad Andina Néstor Cáceres Velásquez Juliaca (Peru) jeweils ein Ehrendoktorat verliehen. Außerdem wurde er 2008 von der Universidad Piura (Peru) und 2010 von der Universidad San Martin de Porres in Lima (Peru) zum Honorarprofessor (profesor honorario) sowie 2013 von der Renmin-Universität in Beijing (VRC) zum Gastprofessor ernannt. Von 1996 bis zu seiner Emeritierung im Sommer 2017 war Kindhäuser der Geschäftsführende Direktor des strafrechtlichen Instituts an der Universität Bonn.
Kindhäuser ist verheiratet und Vater zweier Kinder.
Ehrungen und Auszeichnungen
- 2019 Festschrift für Urs Kindhäuser, herausgegeben von Friedrich Toepel, Martin Böse und Kay Schumann (Verlag Nomos).
Lehrbücher
- Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch, 7. Auflage 2015.
- Strafrecht, Besonderer Teil I, Straftaten gegen Persönlichkeitsrechte, Staat und Gesellschaft, Lehrbuch, 7. Aufl. 2015.
- Strafrecht, Besonderer Teil II, Straftaten gegen Vermögensrechte, Lehrbuch, 8. Aufl. 2014.
- Strafprozessrecht, Lehrbuch, 4. Aufl. 2015.
- Strafrecht, Allgemeiner Teil, Reihe „STUD JUR Grundlagenwissen“, 2. Aufl. 2002.
- Strafrechts-Repetitorium, Besonderer Teil I, Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, Reihe „STUD JUR Grundlagenwissen“, 2. Aufl. 2003.
- Strafrecht, Besonderer Teil II, Vermögensdelikte, Reihe „STUD JUR Grundlagenwissen“, 2002.
- Nomos Kommentar zum Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2013 (Hrsg.).
- Lehr- und Praxiskommentar zum StGB, 6. Aufl. 2015.
Monographien
- Intentionale Handlung. Sprachphilosophische Untersuchungen zum Verständnis von Handlung im Strafrecht, Berlin 1980.
- Gefährdung als Straftat. Rechtstheoretische Untersuchungen zur Dogmatik der abstrakten und konkreten Gefährdungsdelikte, Frankfurt/M. 1989.
Kommentierungen
- Nomos Kommentar zum Strafgesetzbuch, 5. Aufl. 2017: 2. Abschnitt: §§ 32, 33; 19. Abschnitt: Vor § 242 – § 248c; 20. Abschnitt: Vor § 249 – § 256; 22. Abschnitt: §§ 263, 263a; 266; 266b; 24. Abschnitt: Vor § 283 – § 283d; 25. Abschnitt: § 291.
- Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Stand 2013: Art. 81 EGV: Bußgeldrechtliche Folgen mit Verfahrensrecht; Art. 15 VO 17/62; Art. 14 VO 4064/89 / FKVO.
- Strafgesetzbuch. Lehr- und Praxiskommentar, 7. Aufl. 2017.
Weblinks
- Literatur von und über Urs Kindhäuser im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht auf der Website der Universität Bonn
- Eintrag zu Urs Kindhäuser im Catalogus Professorum Rostochiensium