Unterscheidungssignal
Das Unterscheidungssignal ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal, das deutschen Seeschiffen bei Eintragung ins Schiffsregister zugeteilt wird (§ 16 Abs. 2 der Schiffsregisterordnung (SchRegO)), sofern sie länger als 15 m sind oder eine „Telegraphiefunk- oder Sprechfunkanlage an Bord haben“ (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)). Bei diesen Schiffen ist das Unterscheidungssignal zugleich Rufzeichen im Seefunkdienst.[1]
Unterscheidungssignale sind dabei Kombinationen von vier Buchstaben, die mit DA bis DR beginnen, oder Kombinationen aus dem Buchstaben Y, einer Ziffer (2 bis 9) und zwei Buchstaben. Letztere Gruppe war der DDR zugewiesen und wird nicht mehr vergeben. Die Unterscheidungssignale stellen damit eine Untermenge der der Bundesrepublik Deutschland von der Internationalen Fernmeldeunion (International Telecommunication Union (ITU)) zugewiesenen Funkrufzeichen[2] dar.
Siehe auch
- Rufzeichen nach Flaggenalphabet War eine Methode zur Identifizierung von Schiffen, vor der Einführung moderner Navigationsmittel. 1857 führte Großbritannien den Commercial Code of Signals for the Use of All Nations at Sea mit einem 4 stelligen Flaggen-Signal-Code zur Identifizierung einzelner Schiffe ein.
- Andere Identifikationszeichen von Seeschiffen sind die Maritime Mobile Service Identity und die IMO-Nummer; für Binnenschiffe gibt es die ENI-Nummer.
Einzelnachweise
- Bundesnetzagentur: Nummerierungskonzept 2014, Bonn, 10. Dezember 2014, Abschnitt 9.5.1.C.a, S. 119
- Table of International Call Sign Series, ITU (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.