Ulrich Preis
Ulrich Preis (* 1. Juni 1956 in Wuppertal) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor an der Universität zu Köln.
Leben
Nach Absolvierung des Abiturs am Humboldt-Gymnasium Düsseldorf und einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte Preis Rechtswissenschaften von 1978 bis 1983 in Regensburg und Köln. Nach Ablegung des ersten juristischen Staatsexamens mit „sehr gut“ wurde er als Stipendiat in die Studienstiftung des Deutschen Volkes aufgenommen. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln promovierte Preis 1986 mit der Arbeit Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, die starken Einfluss auf die Entwicklung des Kündigungsschutzrechts in Deutschland hatte. Nach Absolvierung des zweiten juristischen Staatsexamens wurde er 1988 Assistent bei Peter Hanau in Köln. Seine Habilitation erfolgte ebendort im Jahre 1992 mit der Schrift Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht. Im September 1993 erhielt er einen Ruf an die Heinrich-Heine Universität Düsseldorf und Fernuniversität/Gesamthochschule Hagen, wo er bis zum Sommersemester 2001 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Sozialrecht innehatte. Hier gründete er auch als Direktor 1998 das Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht.
Von 2001 bis 2022 war er Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität zu Köln. Im Jahre 2007 lehnte er einen Ruf an die Universität Trier als Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft ab. Von 2008 bis 2015 war er Mitglied des Hochschulrates der Universität zu Köln. Im Mai 2013 verlieh ihm die Nationale und Kapodistrias-Universität Athen ein Ehrendoktorat. Vom 1.10.2015 bis 30.9.2021 war er Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Ulrich Preis war von April 2001 bis Ende 2002 Mitglied der Regierungskommission des Landes Nordrhein-Westfalen zur Reform des öffentlichen Dienstes. Er ist Vorsitzender der 2002 gegründeten Gesellschaft zur Förderung der sozialreahtlichen Forschung e.V. mit Sitz in Köln. Er ist Gründungsmitglied der 2006 gegründeten Vereinigung der Arbeitsrechtslehrer. Von 2011 bis 2020 war er Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes Im Jahre 2020 wurde er wegen seiner Verdienste für den Verband und das deutsche Arbeitsrecht zum Ehrenpräsidenten des Verbandes gewählt. Von 2015 bis 2019 war er unabhängiger Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission im Bereich der Evangelischen Kirche und Diakonie in Rheinland-Westfalen-Lippe (ARS-RWL).
Forschung
Arbeitsrechtswissenschaftliche Schwerpunkte
Das wissenschaftliche Werk von Ulrich Preis erstreckt sich auf das Arbeits- und Sozialrecht in ihren nationalen, europäischen und internationalen Bezügen und Querverbindungen. ... Der erste Beitrag von Ulrich Preis, den er gegen Ende seines Studiums verfasste, behandelte verfassungsrechtliche Fragen zur Neuregelung der Montan-Mitbestimmung und untersuchte speziell die Gestaltungsgrenzen des Gesetzgebers am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes [1](AuR 1983, 161). Es waren Gedanken, die sich später auch in den tragenden Linien des BVerfG zum MontanMitbErgG aus dem Jahre 1999 wiederfinden würden). Dann folgten 1986 seinePrinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen[2], mit denen er promoviert wurde und das arbeitsrechtliche Podium betrat. Das Werk befasste sich in einer rechtsmethodischer Weise mit dem Recht des materiellen Kündigungsschutzes, insbesondere der Theorie der Kündigungsgründe. Der für das Kündigungsschutzrecht zuständige Zweite Senat des BAG zog sie bereits kurz nach ihrem Erscheinen heran und ließ sie maßstabsbildend werden (HillebrechtZfA 1991, 87, 95).[3] Die Thesen dieser zeitlosen Schrift fanden bald ihre Heimstatt in einem Handbuch zum Kündigungsschutz und einem Großkommentar zum Kündigungsrecht, in dem Ulrich Preis als Mitautor und -herausgeber aufgenommen wurde (Stahlhacke/Preis/Vossen[4]; Ascheid/Preis/Schmidt)[5]. Hinzu trat die Kommentierung des § 626 BGB im Staudinger[6]. Aus der Phase hin zur zweiten Qualifikationsschrift sei zunächst ein Aufsatz zur Schweigepflicht und zum Anzeigerecht des Arbeitnehmers erwähnt (AuR 1989, 361; zusammen mit Roland Reinfeld)[7]. Angesichts der bevorstehenden Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937/EU ist dies noch immer ein aktuelles Thema und ein Beleg für die Weitsicht von Ulrich Preis, zumal er schon damals die überwiegende Rechtsprechung ablehnte, wonach die Anzeige rechtswidriger Praktiken eine Arbeitgeberkündigung rechtfertigen könne. Zu nennen ist ferner eine Urteilsbesprechung, in der er die Auslegung und Inhaltskontrolle von Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen eingehend analysiert, die allzu große Anlehnung an tarifvertragliche Wertungen kritisiert und Wertungsharmonie zur Kontrolle vertraglicher Verjährungs- und Ausschlussfristen im allgemeinen Zivilrecht propagiert (ZIP 1989, 885)[8]. Diese Besprechung lässt sich in Struktur und Positionierung als Vorstudie zu seiner Habilitationsschrift verstehen, in der er sich 1992 mit den Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht [9]befasste und dabei den Primat auf eine Stärkung des individualvertraglichen Versprechens und damit den Grundsatz der Vertragstreue legte, indem er die arbeitsvertragliche an der AGB-rechtlichen Klauselkontrolle ausrichtete und angemessene Inhalte von allgemeinen Arbeitsbedingungen auf dieser neuen Grundlage durchdeklinierte. Die gleich zu Beginn seiner Habilitation auf Seite 1 gestellt Frage – „Was gilt der Vertrag im Arbeitsrecht?“ – harrt noch heute einer Antwort, wenn es gilt, die drei Wirkkreise Privat-, Tarifvertrags- und Betriebsautonomie angemessen auszutarieren. Auch diese Grundlagenschrift füllte eine Lücke in der Arbeitsrechtswissenschaft und wurde alsbald wahrgenommen (BVerfGE 89, 214). Ihre auf das Vertragsprinzip hin ausgerichteten Thesen wirkten gemeinsam mit einer kurz danach publizierten vergleichenden Analyse zur Kompensation von Ungleichgewichtslagen in der Rechtsprechung der Arbeits- und Zivilgerichte, in der Ulrich Preis die spätere Vorschrift des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB inhaltlich vorwegnahm (AuR 1994, 139)[10]. Der Gesetzgeber des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sah 2001 ebenfalls kritisch auf die Rechtsprechung zu Ausschlussfristen und weitete die AGB-Kontrolle auf das Arbeitsrecht aus. Das war auch der Moment, eine Loseblattsammlung zur Arbeitsvertragsgestaltung von 1995 (zusammen mit Peter Hanau und unter Mitarbeit von Michael Kliemt) in das Handbuch „Der Arbeitsvertrag“[11] zu überführen, in dem sich Ulrich Preis seit 2002 als Mitherausgeber und Mitautor für eine faire und die Interessen beider Seiten beachtende Vertragsgestaltung mit Verve einsetzt.
Die monographische Vermessung des Kündigungsschutzrechts und des Individualarbeitsvertrags eröffnete Ulrich Preis den Zugriff auf das gesamte Arbeitsrecht mit seinem Mehrebenensystem, der durch die in Hagen/Düsseldorf entstandenen Lehrbücher zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht und seine Kommentierung im Erfurter Kommentar des Arbeitsrechts vertieft wurde (seit 2004 auch als Mitherausgeber). Ebenso entstanden erste Kapitel für das Lehrbuch zum Sozialversicherungsrecht, das Ulrich Preis inhaltlich seit den Anfängen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit ebenfalls begleitete, so zum Beispiel mit Beiträgen zum Kinder- und Jugendhilferecht. Auf diesem Fundament entstanden später Beiträge wie die Legitimation und Grenzen des Betriebsbegriffs im Arbeitsrecht (RdA 2000, S. 257)[12] oder Koordinationskonflikte zwischen Arbeits- und Sozialrecht (NZA 2000, 914)[13]. Letztere Thematik hat, wie die BSG-Urteile zu den Honorarärzten aus dem Jahr 2019 zeigen, auch heute noch nichts an ihrer Aktualität eingebüßt. Diskussionspfade legte Ulrich Preisauch im Diskriminierungsrecht, als das AGG aus der Taufe gehoben wurde, namentlich mit Blick auf das Verbot der Altersdiskriminierung im Zuge der Mangold-Entscheidung des EuGH. Die Schlangenlinien dieser Rechtsprechung zu diesem neuen Diskriminierungsverbot hat er seitdem kritisch begleitet (NZA 2006, 401[14] und NZA 2010, 1323)[15]. Auch auf dem Gebiet seiner Kernanliegen bezog er zu aktuellen Fragen Stellung. Erwähnt sei seine kritische Rechtsprechungsanalyse zum Komplex Pflichtverletzungen und Bagatelldelikte als (außerordentlichen) Kündigungsgrund kurz vor der Verkündung der Emmily-Entscheidung des BAG (AuR 2010, 186 ff., 242 ff.)[16]. Auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung betrifft dies seine Untersuchung zum Recht der Sonderzahlungen und seine beständige Kritik an Freiwilligkeitsvorbehalten zu (SR 2012, 101 bzw. NZA 2009, 281). Beide Publikationen dienten dazu, den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers gem. § 611a Abs. 2 BGB gegenüber dem Zugriff des Arbeitgebers zu stärken.
Rechtspolitik
Die wissenschaftliche Begehung wäre unvollständig, wenn man die rechtspolitischen Vorschläge von Ulrich Preis unerwähnt ließe. Prominent sind zunächst seine Arbeiten zum Befristungsrecht im Hochschulbereich, insbesondere ein Gutachten zu den befristeten Arbeitsverhältnissen in Wissenschaft und Forschung (2001, mit Thomas Dieterich)[17], in welchem die strukturellen Grundlagen des heutigen WissZeitVG niedergelegt sind, das er ebenfalls kommentiert. Ferner seien die Ideen zur Neuordnung der geringfügigen Beschäftigung in Erinnerung gerufen (NZA 2013, 113,[18] mit Thomas Griese und David Kruchen), in der er das sozialversicherungspflichtige Nettoarbeitsverhältnis als innovative arbeitsmarkt- und sozialpolitische Alternative zum derzeitigen status quo vorstellt. Als rechtspolitische Höhepunkte dürften freilich seine Arbeiten an zwei Kodifikationsentwürfen zum Arbeitsvertragsrecht anzusehen sein. An einem Entwurf wirkte Ulrich Preis als Mitglied des Arbeitskreises Deutsche Rechtseinheit im Arbeitsrecht bereits 1992 mit[19]. Den erneuten Versuch wagte er 2006 gemeinsam mit Martin Henssler und der Unterstützung Bertelsmann-Stiftung[20]. Ergebnis war der Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes im Sinne eines grundsätzlichen restatementmit behutsamen und ausgewogenen Fortentwicklungen. Diesem Vorschlag wurde Kritik von beiden Seiten zuteil. Seine Schöpfer wurden 2007 mit dem Preis für gute Gesetzgebung ausgezeichnet. Wenngleich es auch seitdem nicht gelungen ist, den Gesetzgeber zu einer Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts zu bewegen, so hat Ulrich Preis dies „sportlich“ genommen und das BGB zur Geburt des Arbeitsvertrages in § 611a BGB am 1.4.2017 beglückwünscht. Er ist sicher, dass das Arbeitsrecht auf die Potenziale dieser Vorschrift setzen kann, um die Herausforderungen einer globalen und digitalen Arbeitswelt zu meistern (NZA 2018, 817).
Lehre und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Schaut man auf den Hochschullehrer und Wissenschaftler Ulrich Preis, so hat er diese beiden Rollen im universitären Kontext vorbildlich ausgefüllt. Seine Begeisterung für die Rechtswissenschaft hat er den Studierenden vom ersten Semester an vermittelt. Ein großes Anliegen war ihm, sie für ihre spätere Verantwortung als Juristen in unserer Gesellschaft vorzubereiten und für rechtspolitische Entwicklungen zu sensibilisieren. Hervorragendes Anschauungsmaterial boten hierfür seine strukturierten arbeitsrechtlichen Vorlesungen. Die Studenten dankten es ihm, indem sie seine Vorlesungen regelmäßig besuchten und ihn mit einem Lehrpreis bedachten, den er 2005 von der Fachschaft Jura überreicht bekam. Mit demselben Engagement setzte sich Ulrich Preis für den wissenschaftlichen Nachwuchs ein. Die akademischen Anlagen seiner Doktoranden und Habilitanden förderte er erfolgreich zutage, wobei ihm sein untrügliches Gespür für relevante Themen half. Insbesondere die Institutsangehörigen profitierten von seiner Art und Weise, wie er sie an das wissenschaftliche Arbeiten in kollegialer Selbständigkeit heranführte, dabei als Ansprechpartner für Rechtsgespräche, aber auch persönliche Anliegen jederzeit zur Verfügung stand. So ist IDEAS nicht nur ein bloßes Akronym seines Institutsnamens, sondern es steht auch für die vielen Ideen und die Schaffenskraft, die er an diesem Ort zunächst in Düsseldorf/Hagen und danach in Köln zu entfachen vermochte. ......
Dem internationalen Austausch hat sich Ulrich Preis mit seiner Expertise zum Kündigungsschutz- und Arbeitsvertragsrecht verdient gemacht. In China half er, ein kodifiziertes Arbeitsvertragsgesetz mit zu entwickeln. Vor allem aber sind seine Verbindungen nach Griechenland zu nennen – ein Land, das seit Jahrzehnten im Arbeitsrecht nach Deutschland schaut. Mit großem persönlichen Einsatz pflegt Ulrich Preisenge Kontakte zu den beiden großen rechtswissenschaftlichen Fakultäten Griechenlands, der Nationalen Kapodistrias Universität Athen und der Aristoteles Universität Thessaloniki. Im Zuge von gemeinsamer Veranstaltungen mit Kollegen, Studierenden und Praktikern konnten feste arbeitsrechtliche Brücken zwischen diesen beiden Ländern errichtet werden. Zeichen der Anerkennung dieses Engagements war im Mai 2013 die Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Kapodistrias Universität Athen. Ganz im aristotelischen Sinne wird Ulrich Preis dort als Mensch des Maßes angesehen, der an die soziale Bestimmung des Arbeitsrechts und den Ausgleich der Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber glaubt (Georg Leventis, Nationale Kapodistrias Universität Athen).
Praktiker und Schlichter
Als Arbeitsrechtler war und ist Ulrich Preis nicht nur der akademischen Welt, sondern auch der Praxis auf engste verbunden. Von Mai 2011 bis November 2020 war er Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. Seitdem ist er Ehrenvorsitzender dieses Verbandes. Des Weiteren ist seine Funktion als unabhängiger Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission im Bereich der Evangelischen Kirche und Diakonie in Rheinland-Westfalen-Lippe zu erwähnen. Dieses Amt übt er seit 2015 aus. Ende August 2018 vermittelte er als Mitschlichter im Arbeitskampf des Universitätsklinikums Essen erfolgreich zwischen den Tarifparteien. Der Bezug zur Arbeitswelt wäre unvollständig, wenn man nicht die Vorträge oder Teilnahmen an Symposien erwähnen würde. Seine Fachkompetenz ist gefragt, seine Stimme wird vernommen. (Angehende) Fachanwälte für Arbeitsrecht sind von seinen Gedanken mit geprägt worden, die er stets gespickt mit der notwendigen Portion Humor packend vermitteln konnte. Auf den wichtigen Plattformen, den Jahrestagungen der NZA und des DAI, war er präsent. Sein Einfluss durch Vorträge, Publikationen und Expertise führte 2015 und 2017 zur Aufnahme in die Liste der „40 führenden Köpfe“ eines renommierten Personalmagazins.Ein besonderer Forschungsschwerpunkt von Ulrich Preis ist die Verbesserung der Kodifikation des Arbeitsrechts. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands forderte er 1990 die gesamtdeutsche Kodifikation des Arbeitsrechts. Als Mitglied des Arbeitskreises „Deutsche Rechtseinheit im Arbeitsrecht“ gestaltete er im Jahre 1992 einen Entwurf zur Kodifikation des Arbeitsvertragsrecht, der dem Deutschen Juristentag vorgelegt wurde. Im Jahre 2007 hat er – gemeinsam mit Martin Henssler – einen erneuerten Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetz[21] vorgelegt, den die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung e.V. im April 2007 mit dem 1. Preis ausgezeichnet hat. Die Gesetzentwürfe haben international viel Beachtung gefunden, sind aber in Deutschland nicht insgesamt umgesetzt worden. Viele Teilregelungen wurden aber übernommen. Der Vorschlag zur Neuregelung der befristeten Arbeitsverträge (gemeinsam mit Thomas Dieterich) wurde durch den deutschen Gesetzgeber fast vollständig übernommen (heute: WissZeitVG).
(Der Text zu 2. und 3. beruht auf einer gekürzten Fassung aus der Einführung in die Festschrift für Ulrich Preis zum 65. Geburtstag "Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts", München: C. H. Beck, ISBN 978-3-406-77060-9, hrsg. von Wiebke Brose, Stefan Greiner, Christian Rolfs, Adam Sagan, Angie Schneider, Markus Stoffels, Felipe Temming, Daniel Ulber).
Veröffentlichungen (Auszug)
- Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen. Eine Untersuchung zum Recht des materiellen Kündigungsschutzes, insbesondere zur Theorie der Kündigungsgründe, München: C. H. Beck, Erste Auflage 1987, Zweite Auflage 2022, ISBN 978-3-8487-8647-3.
- Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht, Neuwied: Luchterhand, 1993.
- Der Arbeitsvertrag, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 6. Auflage 2020, ISBN 978-3-504-42034-5.
- Arbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Lehrbuch für Studium und Praxis, 5. Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2020 (mit Greiner), ISBN 978-3-504-42023-9.
- Arbeitsrecht. Individualarbeitsrecht. Lehrbuch für Studium und Praxis. 6. Auflage. Otto Schmidt Verlag, Köln 2020, (mit Temming) ISBN 978-3-504-42022-2.
- mit Seiwerth: Arbeitsrecht - Klausurenkurs. 2. Auflage. Otto Schmidt, Köln 2020, ISBN 978-3-504-42689-7.
- Sozialversicherungsrecht und SGB II, Lehrbuch für Studium und Praxis, 3. Auflage, Verlag De Gruyter, Berlin Köln 2020 (mit Maximilian Fuchs und Wiebke Brose), ISBN 978-3-11-064888-1.
- Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, München: C. H. Beck, 11. Auflage 2015 (mit Stahlhacke/Vossen).
- Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht. 21. Auflage. C.H. Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-74071-8. (Mitherausgeber).
- Befristete Arbeitsverhältnisse in Wissenschaft und Forschung, Köln: Otto Schmidt, 2001 (mit Dieterich).
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz (mit Daniel Ulber), 2. Auflage, 2017, ISBN 978-3-472-08957-5.
- Dienstreisen als Rechtsproblem (= HSI-Schriftenreihe. Band 31). 1. Auflage. Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2020, ISBN 978-3-7663-7031-0 (134 S., hugo-sinzheimer-institut.de [PDF; 2,9 MB; abgerufen am 10. Februar 2021]).
Akademische Schüler
Bei Ulrich Preis habilitierten sich (in alphabetischer Reihenfolge)
- Wiebke Brose, ordentliche Professorin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena[22]
- Stefan Greiner, ordentlicher Professor an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn
- Christian Rolfs, ordentlicher Professor an der Universität zu Köln
- Adam Sagan, ordentlicher Professor an der Universität Bayreuth[23]
- Angie Schneider, ordentliche Professorin an der Universität Bremen[24]
- Markus Stoffels, ordentlicher Professor an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg
- Felipe Temming, ordentlicher Professor an der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Universität in Hannover[25]
- Daniel Ulber, ordentlicher Professor an der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg[26]
Weblinks
Einzelnachweise
- Ulrich Preis: Verfassungsrechtliche Fragen der Montan-Mitbestimmung. In: Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.): Arbeit und Recht. Bund-Verlag GmbH, 1983, ISSN 0003-7648, S. 161.
- Ulrich Preis: Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen. Hrsg.: Herbert Wiedemann. C.H.Beck, München 1987, ISBN 3-406-32032-5.
- Wilfried Hillebrecht: Die "Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitnehmerverhältnissen" und die Kündigungsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht 1991, 87. Dr. Otto Schmidt, Köln 1987.
- Stahlhacke Eugen, Preis Ulrich, Vossen Reinhard: Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Aufl. 2015. C.H.Beck 2015, ISBN 978-3-406-66600-1.
- Ascheid Rainer, Schmidt Ingrid, Preis Ulrich: Kündigungsrecht Großkommentar. 6. Aufl. 2021. C.H. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-75687-0.
- Julius von Staudinger, Hartmut Oetker, Ulrich Preis, Christian Rolfs, Karl-Dieter Albrecht: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse §§ 620-630 (Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen) / [Staudinger, Julius von ; Oetker, Hartmunr ; Preis, Ulrich ; Rolfs, Christian]. Neubearbeitung 2019 Auflage. Buch 2. Berlin 2019, ISBN 978-3-8059-1291-4.
- Preis Ulrich, Reinfeld Roland: Schweigepflicht und Anzeigerecht des Arbeitnehmers. In: Arbeit und Recht. Bund-Verlag, Frankfurt 1989, S. Arbeit und Recht 1989, 361.
- Preis Ulrich: Auslegung und Inhaltskontrolle von Ausschlussfristen im Arbeitsverhältnis. In: Zeitschrift für Wirtschaftsrecht. Nr. 1989, 885. Dr. Otto Schmidt, Köln 1989.
- Ulrich Preis: Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht. Luchterhand, Neuwied 1993, ISBN 3-472-01249-8.
- Preis Ulrich: Kompensation von Ungleichgewichtslagen in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und Zivilgerichte - ein Vergleich. In: Arbeit und Recht. Bund Verlag, Frankfurt 1994, S. 139.
- Ulrich Preis: Der Arbeitsvertrag : Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Gestaltung, Vertragsmuster, Klauseln. 6., neu bearbeitete Auflage. Köln 2020, ISBN 978-3-504-42034-5.
- Preis Ulrich: Legitimation und Grenzen des Betriebsbegriffs im Arbeitsrecht. In: Recht der Arbeit. C.h.Beck, München 2000, S. 257.
- Preis Ulrich: Koordinationskonflikte zwischen Arbeits- und Sozialrecht. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht. C.H.Beck, München 2000, S. 914.
- Preis Ulrich: Verbot der Altersdiskriminierung als Gemeinschaftsgrundrecht. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht. Verlag C.H. Beck, München 2006, S. 401.
- Preis Ulrich: Schlangenlinien in der Rechtsprechung des EuGH zur Altersdiskriminierung. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht. C.H. Beck, München 2010, S. 1323.
- Preis Ulrich: Minima (non)curat praeter. In: Arbeit und Recht. Bund Verlag, Frankfurt 2010, S. 186, 242.
- Thomas Dieterich: Befristete Arbeitsverhältnisse in Wissenschaft und Forschung : Konzept einer Neuregelung im Hochschulrahmengesetz. Otto Schmidt, Köln 2001, ISBN 3-504-42649-7.
- Preis Ulrich, Griese Thomas, Kruchen, David: Neuordnung der geringfügigen Beschäftigung. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht. C.H.Beck, München 2013, S. 113.
- hrsg. von der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages: Verhandlungen des neunundfünfzigsten Deutschen Juristentages Bd. 1. Gutachten. München 1992, ISBN 978-3-406-36631-4.
- Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes (ArbVG). Abgerufen am 9. Februar 2022.
- erschienen als Beilage 1/2007 zur Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA).
- Prof. Dr. Wiebke Brose, LL.M. (Köln/Paris I). Abgerufen am 30. November 2019.
- Universität Bayreuth: Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon). Abgerufen am 30. November 2019.
- Prof. Dr. Angie Schneider - Universität Bremen. Abgerufen am 20. Dezember 2021.
- Lehrstuhlinhaber – Juristische Fakultät. Abgerufen am 30. November 2019.
- Prof. Dr. Daniel Ulber. Abgerufen am 30. November 2019.