Tosa (Hunderasse)
Der Tosa (jap. 土佐闘犬, Tosa tōken, dt. „Tosa-Kampfhund“ oder 土佐犬, Tosa inu/ken, dt. „Tosa-Hund“ was jedoch auch den Shikoku bezeichnen kann) ist eine von der FCI anerkannte japanische Hunderasse (FCI-Gruppe 2, Sektion 2.1, Standard Nr. 260).
Tosa | ||
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FCI-Standard Nr. 260 | ||
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Ursprung: |
Japan | |
Alternative Namen: |
Tosa Inu | |
Widerristhöhe: |
Rüden mindestens 60 cm | |
Liste der Haushunde |
Herkunft und Geschichtliches
Die Rasseentstehung geht zurück auf die Mitte des 19. Jahrhunderts im Lehen Tosa-han des damaligen Japan. Nach Angaben des Rassestandards entstand der Tosa durch Kreuzung des Shikoku-Ken mit westlichen Rassen wie Bulldog, Mastiff, deutschen Vorstehhunden und Deutscher Dogge. Möglicherweise waren auch Bernhardiner und Bullterrier an der Entstehung der Rasse beteiligt. Der Tosa wurde ursprünglich zur Verwendung in Hundekämpfen besonderer Art gezüchtet: Ähnlich wie bei den Sumoringern kämpften diese Hunde mit den Läufen und dem Körper und rangen den Gegner zu Boden, Beißen und selbst Knurren führte zur Disqualifikation.[1] Heute wird er oft als Wachhund verwendet.
Beschreibung
Der Tosa-Rüde soll nach Rassestandard mindestens 60 cm groß sein, die Hündin mindestens 55 cm bei passendem Gewicht. Sein kraftvoller, muskulöser Körper soll elegant wirken. Sein Fell ist kurz und in den Farben rot, schwarz, falb, apricot oder gestromt. Alle Farben sind mit diskreten weißen Abzeichen an Brust und Pfoten möglich, bevorzugt wird jedoch ein warmer, kräftiger Rotton mit oder ohne weiße Abzeichen.
Wesen
Der ideale Tosa soll sich durch Geduld, Gelassenheit, Unerschrockenheit und Mut auszeichnen.
Rechtslage
Der Tosa ist in manchen Bundesländern Deutschlands und in einigen Schweizer Kantonen und in Liechtenstein als gefährlich eingestuft. In den Kantonen Genf und Wallis sind Zucht, Einfuhr und Haltung verboten. In Österreich steht der Tosa in allen drei listenführenden Bundesländern (Wien, Niederösterreich, Vorarlberg) auf der Rasseliste. Je nach Bundesland ist ein "Hundeführschein" (Wien), "Sachkundenachweis" (Niederösterreich) oder eine Sondergenehmigung des Bürgermeisters (Vorarlberg) zur Haltung erforderlich.[2] In Frankreich und Großbritannien sind Hunde vom "Typus Tosa" verboten – also nicht nur der Tosa selbst, sondern auch alle Hunde, die wie ein Tosa aussehen[3][4]. Auch in Dänemark steht er auf der Rasseliste des Hundegesetzes.
Weblinks
Einzelnachweise
- Hans Räber Enzyklopädie der Hunderassen Kosmos-Verlag, Stuttgart 2001, Band 1 ISBN 3-440-06555-3. Der Tosa Inu. Ein Kampfhund. Hundekämpfe in Japan S. 464ff
- Infoseite des Bundeskanzleramts der Republik Österreich: Haltung von Kampfhunden (abgerufen am 28. Oktober 2015)
- https://de.ambafrance.org/IMG/pdf/HUNDEKATEGORIEN-D-E-F_2013.pdf "Hundekategorien" (Fr)
- Banned Dogs (UK)