Tierschutzkommission (Deutschland)

Die Tierschutzkommission ist ein Beratungsgremium des deutschen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Ministerium beruft die Kommission seit 1987 auf Grund des § 16b des Tierschutzgesetzes zu seiner Unterstützung in Fragen des Tierschutzes. Sie hört diese vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften[1] nach dem Tierschutzgesetz an.

Die Pflicht zur Anhörung der Tierschutzkommission trägt zur Erfüllung des Staatsziels Tierschutz aus Art. 20a GG bei. Eine Verordnung, die unter Verstoß gegen § 16b Abs. 1 Satz 2 TierSchG erlassen wurde, verletzt zugleich Art. 20a GG.[2]

Kommission ab 2016

Die aktuelle Kommission wurde im März 2016 konstituiert. Ihr gehören folgende Mitglieder an:

Einzelnachweise

  1. so laut Einleitungssatz zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  2. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 – 2 BvF 1/07 Legehennenverordnung.
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