Thomas Lobinger
Thomas Lobinger (* 24. Juni 1966 in München) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.
Laufbahn
Thomas Lobinger absolvierte sein Abitur im Juni 1985 am Viscardi-Gymnasium Fürstenfeldbruck. Von September 1985 – April 1987 leistete er seinen Zivildienst ab. Anschließend nahm er das Jurastudium an der Universität Tübingen auf, das er zeitweise an der FU Berlin fortführte, bevor er es in Tübingen fortsetzte und 1992 abschloss. Seit 1991 wurde er von der Studienstiftung des Deutschen Volkes gefördert. Am 24. Juni 1992, seinem 26. Geburtstag, legte er die Erste juristische Staatsprüfung in Tübingen ab. Anschließend arbeitete er zwei Jahre als hauptberuflicher wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Eduard Picker in Tübingen. Picker selbst ist Schüler von Werner Flume, zu dessen Schule auch Thomas Lobinger gezählt werden kann.
Nach der zweijährigen Referendariatszeit am Landgericht Tübingen absolvierte er das Zweite Staatsexamen in Stuttgart. Danach nahm er wieder seine Tätigkeit am Lehrstuhl von Picker auf, bei dem er im Februar 1999 auch promovierte. 2000 erhielt er den Walter-Witzenmann-Preis der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Anschließend war er 14 Monate in Erziehungsurlaub und Teilzeit beschäftigt. 2003 habilitierte er und erwarb die Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht, Europäisches Privatrecht sowie Neuere Privatrechtsgeschichte. Nach jeweils einsemestrigen Lehrstuhlvertretungen in Heidelberg und Bonn erhielt er zum Wintersemester 2004/2005 eine C 3-Professur für Bürgerliches Recht an der Universität Heidelberg, wo er seit 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht ist (W 3). Einen Ruf an die Universität Osnabrück hat er abgelehnt. Im Sommersemester 2007 absolvierte er eine Gastprofessur an der Andrássy Universität Budapest. Am 14. Januar 2014 erhielt er den Ars-legendi-Fakultätenpreis für Rechtswissenschaften für sein Engagement in Lehre und Examensvorbereitung.[1] Vom Wintersemester 2016/17 bis zum Sommersemester 2018 war Lobinger Dekan der Heidelberger rechtswissenschaftlichen Fakultät.[2]
Lobinger ist verheiratet und Vater von drei Kindern.
Mitgliedschaften
Thomas Lobinger ist Mitglied folgender Vereinigungen:
- Zivilrechtslehrervereinigung
- Vereinigung der Arbeitsrechtslehrer
- Wissenschaftlicher Beirat der Studentischen Zeitschrift für Rechtswissenschaft (StudZR)
- Wissenschaftlicher Beirat der elsa-Gruppe Heidelberg
- Studienkommission der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg
- Fakultätsbeauftragter für die Examensvorbereitung an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg
Forschung
Forschungsschwerpunkte legt Thomas Lobinger auf Fragen des Bürgerlichen Vermögensrechts (Bücher 1 – 3 des BGB) unter Berücksichtigung der europäischen Entwicklungen, des Arbeitsrechts – insbesondere Fragen der Arbeitsverfassung –, sowie des Handelsrechts in seinen Bezügen zum allgemeinen Zivilrecht.
Publikationen
Monographien
- Rechtsgeschäftliche Verpflichtung und autonome Bindung – zu den Entstehungsgründen vermögensaufstockender Leistungspflichten im Bürgerlichen Recht, Tübingen: Mohr Siebeck 1999.
- Die Grenzen rechtsgeschäftlicher Leistungspflichten – Zugleich ein Beitrag zur Korrekturbedürftigkeit der §§ 275, 311a, 313 BGB n.F., Tübingen: Mohr Siebeck 2004.
- Entwicklung, Stand und Perspektiven des europäischen Antidiskriminierungsrechts, Heidelberg: Jedermann 2015.
Kommentierungen
- §§ 346 – 354 BGB (Rücktrittsmodalitäten und -folgen), in: Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, 13. Aufl. 2010, Stuttgart u. a.: Kohlhammer 2010.
Aufsätze und Besprechungen
- Grundgesetz und Viertelparität, JA 1990, S. 44–49.
- Der Anspruch auf das Fehlersurrogat nach § 281 BGB - BGHZ 114, 34 -, JuS 1993, S. 453–460.
- Privatautonome Gestaltung oder Wertungspluralismus als Grundlage rechtsgeschäftlicher Bindungen?, in: Jahrbuch junger Zivilrechtswissenschaftler 1994, S. 77–88.
- Irrtumsanfechtung und Reurechtsausschluß, AcP 195 (1995), S. 274–282.
- Schadensersatz für schuldlos verursachte Bodenkontaminationen? - BGH, NJW 1996, 845 -, JuS 1997, S. 981–984.
- Anmerkung zu BAG, Urt. v. 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02, in: AP Nr. 19 zu § 77 BetrVG 1972 (Tarifvorbehalt), Bl. 7L - 10R.
- Zur Dogmatik des allgemeinen betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs - Ein Beitrag zum Zusammenhang von Rechtsschutz und Rechtszuweisung im deutschen und europäischen Arbeitsrecht, ZfA 2004, S. 101–181.
- Arbeitskampf bei Standortschließungen und -verlagerungen?, in: Rieble (Hrsg.), Zukunft des Arbeitskampfes, München, 2005, S. 55–90.
- Der Bereicherungsausgleich bei unberechtigter Vermietung und Untervermietung (gemeinsam mit Jens Daniel Rau), StudZR 2005, S. 579–591.
- Streiks um unternehmensbezogene Tarifverträge bei Verbandstarifgebundenheit des Arbeitgebers - Zur Wiedergeburt der “betriebsnahen Tarifpolitik” im modernen Standortkampf, RdA 2006, S. 12–22.
- Das individualrechtliche Fundament des Rechts der Betriebsänderung - Zur Dogmatik der §§ 111 ff. BetrVG im Lichte geschichtlicher und gemeinschaftsrechtlicher Betrachtung, ZfA 2006, S. 173–221.
- Anmerkung zu BGH, Urt. v. 16. März 2006 - III ZR 152/05 (Haftung des Anschlussinhabers für die unbefugte Annahme von R-Gesprächen durch Dritte), in: JZ 2006, S. 1076–1080.
- Vertragsfreiheit und Diskriminierungsverbote - Vertragsfreiheit im modernen Zivil- und Arbeitsrecht, in: Isensee (Hrsg.), Vertragsfreiheit und Diskriminierung, Berlin, 2007, S. 99–180.
- Zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen, in: Georg Annuß, Eduard Picker, Hellmut Wißmann (Hrsg.), Festschrift für Reinhard Richardi zum 70. Geburtstag, München 2007, S. 657–678.
- Hausgemachte Systemverluste: Die deutsche Schuldrechtsreform und die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, GPR 2008, S. 262–278.
- Ein Jahrhundertjurist ist hundert: Werner Flume, ZJS 2008, S. 675–680.
- Ein Jahrhundertjurist - Zum Tod von Werner Flume am 28. Januar 2009, BRJ (Bonner Rechtsjournal) 2009, S. 90–95.
- Die Entwicklung des arbeitsrechtlichen Schrifttums im Jahr 2007, ZfA 2009, S. 319–474.
- Vermögensbetreuungspflichten von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern?, in : Volker Rieble, Abbo Junker (Hrsg.), Arbeitsstrafrecht im Umbruch, München, 2009, S. 101–125 (mit Diskussionsbeiträgen auf S. 127–135).
- Fehlende Diskriminierungsopfer, klagende Verbände und fragwürdige Kundenerwartungen, Anmerkung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2008 - Rechtssache Feryn, EuZA 2009, S. 365–384.
- Die Arbeitsvertrags- und Wettbewerbsfreiheit als Grenze tarifvertraglicher Vorteilsregelungen, NZA 2010, S. 421–427 (gemeinsam mit Felix Hartmann).
- Einfache Differenzierungsklauseln als Prüfstein interessengerechter Vertragsauslegung und konsistenter Systembildung, Zugleich eine Besprechung des Urteils BAG vom 18. März 2009 - 4 AZR 64/08, RdA 2010, S. 235–241 (gemeinsam mit Felix Hartmann).
- Betriebliche Bündnisse für Arbeit vor der AGB-Kontrolle? Zugleich zur Anwendbarkeit von § 310 Abs. 4 S. 1 u. 3 BGB auf die sog. Regelungsabrede, in: Michael Martinek, Peter Rawert, Birgit Weitemeyer (Hrsg.), Festschrift für Dieter Reuter zum 70. Geburtstag am 16. Oktober 2010, Berlin/New York 2010, S. 663–679.
- Zum 70. Geburtstag von Eduard Picker, JZ 2010, S. 1064–1065.
- Zur Rückabwicklung zwischen Darlehensgeber und Unternehmer beim Scheitern verbundener Verträge, in: Thomas Lobinger, Reinhard Richardi, Jan Wilhelm (Hrsg.), Festschrift für Eduard Picker zum 70. Geburtstag, Tübingen 2010, S. 575–618.
- Der Jahrhundertjurist: Werner Flume. In: Stefan Grundmann, Karl Riesenhuber (Hrsg.): Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schüler, Eine Ideengeschichte in Einzeldarstellungen. Bd. 2, Berlin/New York 2010, S. 323–336.
- Systemdenken im Betriebsverfassungsrecht, RdA 2011, S. 76–92.
- Insichgeschäft und Erfüllung einer Verbindlichkeit - ein Beitrag zur historisch-systematischen Restriktion von § 181 letzter Hs. BGB, AcP 213(2013), S. 366–404.
- Ewige Bindung an Tarifverträge? - Versuch einer methodengerechten Entschärfung von § 3 Abs. 3 TVG, JZ 2013, S. 915–924.
- EuGH zur dynamischen Bezugnahme von Tarifverträgen beim Betriebsübergang - Rechtsprechung des BAG erneut zu korrigieren, NZA 2013, 945–947.
- Stärkung oder Verstaatlichung der Tarifautonomie?, JZ 2014, S. 810–821.
- Klausur im Zivilrecht für Anfänger - "Die Scheintransportperson", StudZR Ausbildung 2015, S. 3–11 (gemeinsam mit Aaron Waible).
- Verleiht Flügel - über die Notwendigkeit eines wissenschaftlichen Geistes für das Studium des Rechts, StudZR Ausbildung 2015, S. 141–152.
- Entwicklung, Stand und Perspektiven des europäischen Antidiskriminierungsrechts, in: Jahresband / Juristische Studiengesellschaft, Karlsruhe 2014 (2015), S. 161–206.
- Perspektiven der Privatrechtsdogmatik am Beispiel des allgemeinen Gleichbehandlungsrechts, AcP 216 (2016), S. 28–106.
- Arbeitsverfassung und gesetzlicher Mindestlohn, ZfA 2016, S. 99–150.
- Vater, Mutter, Kind - Elternschaft als Herausforderung, Ruperto Carola 2017, S. 104–111.
- Die Parkplatzentscheidung des BAG zum Besitzschutz im Arbeitskampf als Lehrstück einer verfehlten Dogmatik, ZfA 2019, S. 429–445.
Herausgeberschaft
- Festschrift für Eduard Picker zum 70. Geburtstag, Tübingen: Mohr Siebeck 2010 (in Gemeinschaft mit Reinhard Richardi und Jan Wilhelm).
Einzelnachweise
- Pressemitteilung Uni Heidelberg vom 27. Januar 2014
- Fakultätsorgane der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg, abgerufen am 4. Oktober.
Weblinks
- Literatur von und über Thomas Lobinger im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- https://www.jura.uni-heidelberg.de/lobinger/ Thomas Lobinger
- Vortrag "Diskriminierung beim Diskriminierungsschutz? – Werden Väter und Mütter vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eigentlich gleich behandelt?" auf YouTube
- Vortrag "Was dürfen Gewerkschaften im Arbeitskampf?" auf YouTube