Theodor Glazer
Theodor Glazer (* in Meldorf; † 3. Oktober 1617 in Lübeck) war ein deutscher Jurist und Autor.
Leben
Glazer immatrikulierte sich 1598 unter Herkunftsangabe als Glaserius an der Universität Rostock.[1] Als er sich 1609 beim Rat der Hansestadt Lübeck schriftlich um eine Anstellung bewarb, konnte er bereits auf eine lange Veröffentlichungsliste als Autor verweisen. Er wurde im Mai 1609 als Ratssekretär der Hansestadt Lübeck vereidigt. 1614 wurde er dem altersschwachen Protonotar Franciscus Knockert († 1619) in der Führung des Lübecker Oberstadtbuchs zur Seite gestellt. Seine Eintragungen markieren den Wechsel vom mittelniederdeutschen zur neuhochdeutschen Kanzleisprache in Lübeck.[2] Er starb jedoch schon früh im Herbst 1617 und wurde in der Lübecker Marienkirche bestattet.
Neben seinen juristischen Schriften und vielen Gelegenheitsschriften gab er die Gedichte des kaiserlichen Poeta laureatus und Konrektors der Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg Henning Conradinus nach dessen Tod im Jahr 1590 im Auftrag und auf Kosten des Hamburger Bürgermeisters Eberhard Twestreng heraus.[3]
Literatur
- Friedrich Bruns: Die Lübecker Syndiker und Ratssekretäre bis zur Verfassungsänderung von 1851. in: ZVLGA Band 29 (1938), S. 148.
- Thomas Haye: Humanismus in Schleswig und Holstein: eine Anthologie lateinischer Gedichte des 16. und 17. Jahrhunderts; mit deutscher Übersetzung, Kommentierung und literarhistorischer Einordnung, Ludwig, 2001 [Absage von Samuel Rosenbohm, SHBL Band 5, S. 236; Band 9, S. 379.] (Digitalisat)
Weblinks
Einzelnachweise
- Eintrag im Rostocker Matrikelportal
- Wilhelm Heinsohn: Das Eindringen der neuhochdeutschen Schriftsprache in Lübeck während des 16. und 17. Jahrhunderts. Verlag des Staatsarchivs zu Lübeck, 1933.
- J.O. Thiessens: Versuch einer Gelehrtengeschichte von Hamburg nach alphabetischer Ordnung, mit kritischen und pragmatischen Bemerkungen. 1783, S. 100 ff.; Wilhelm Sillem: Twestreng, Eberhard. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 39, Duncker & Humblot, Leipzig 1895, S. 37 f.