Tethering (Netzwerkfreigabe)
Tethering ( [ˈteðəɹɪŋ] , aus dem Englischen von to tether, zu Deutsch anleinen, anbinden) bezeichnet die Verbindung eines Smartphones (oder eines anderen mobilen Endgeräts) mit einem anderen Gerät (z. B. Tabletcomputer),[1] um diesem über das Mobilfunknetz eine Internetverbindung zu ermöglichen. Das Mobiltelefon übernimmt damit die Rolle eines Modems. Diese Funktion wird bei Microsoft Windows Mobile auch als Internetfreigabe bezeichnet.
Art der Verbindung
Die beiden Geräte können mit einem Kabel (drahtgebunden) oder drahtlos verbunden werden über:
- Serielle Schnittstelle
- IrDA (Infrarot drahtlos)
- Bluetooth-Funktechnik
- Universal Serial Bus (USB)
- WLAN
Die Verwendung einer Seriellen Schnittstelle sowie Infrarot haben in der heutigen Zeit keine besondere Relevanz mehr, da moderne Smartphones nicht mehr über eine solche Schnittstelle verfügen. Auch die Verwendung von Bluetooth spielt aufgrund der begrenzten Datenübertragungsrate (2 Mbit/s bei Bluetooth 5.0; Stand 24. Oktober 2017) nur eine untergeordnete Rolle. Bei Tethering-Verbindungen wird inzwischen hauptsächlich das Mobiltelefon per Software temporär zu einem vollwertigen Hotspot konfiguriert, über den sich dann mehrere Computer mit dem Handy verbinden können. Hierbei sollte Verschlüsselung gemäß dem WPA3 oder mindestens WPA2-Standard verwendet werden. Die ersten von einem Smartphone unterstützen Tethering-Verbindungen per WLAN waren hingegen reine Ad-hoc-Verbindungen, wobei maximal eine Verschlüsselung mit WEP (nach dem IEEE 802.11-Standard) möglich war.
Vertragliche und technische Einschränkungen
Die Nutzung des Mobiltelefons als Verbindung für einen Computer in das Internet ist grundsätzlich mit jedem GSM- oder UMTS-Tarif eines Mobilfunkanbieters möglich. Sie führt allerdings unter Umständen zu erheblich mehr übertragenem Datenvolumen und hat damit Auswirkung auf die Auslastung der Einrichtungen des Mobilfunkanbieters und auf seine wirtschaftliche Situation. Das Tethering wird daher manchmal vom Mobilfunkanbieter vertraglich oder technisch eingeschränkt. So enthalten die Verträge einiger Mobilfunkanbieter Bestimmungen, nach denen das Tethering nur eingeschränkt erlaubt oder ganz untersagt ist.[1]
- Beim Anbieter O2 ist seit dem 1. Juni 2010 für Neukunden der Internettarife M und M+ die Nutzung zusammen mit einem Notebook untersagt. Dies gilt sowohl für die Nutzung der SIM-Karte in einem UMTS-Modem, als auch für die Nutzung von Tethering.[2] In den seit 17. Januar 2012 gültigen „Blue“-Tarifen ist Tethering erlaubt.[3]
- In der Schweiz ist Tethering in Verbindung mit dem iPhone seit Juli 2009 bei der Swisscom möglich. Mittlerweile (27. April 2015) kann Tethering auf praktisch allen Schweizer Mobilnetzen ausgeführt werden[4].
Technisch wird Tethering in manchen Mobilfunkgeräten durch deren Firmware oder andere Software eingeschränkt oder unmöglich gemacht. Abhilfe bieten dann möglicherweise Verfahren, die als Rooten (Android OS) oder Jailbreak (Apple iOS) bezeichnet werden. Die Hersteller warnen, dass dadurch die Funktion des Geräts gefährdet werden und es zu Problemen im Zusammenhang mit der Gewährleistung kommen kann, falls Folgeprobleme entstehen.
Einzelnachweise
Weblinks
- Android-Geräte: Tethering und mobile WLAN-Hotspots. (support.google.com)