Telereizgerät
Telereizgeräte sind in Deutschland, Österreich und in der Schweiz verbotene Hilfsmittel zur Hundeausbildung (elektrisches Erziehungshalsband). Verbreitet sind u. a. auch die folgenden Bezeichnungen: Teleimpulsgerät (TIG), E-Gerät, Ferntrainer, Elektrohalsband (e-collar), Teletakt, Teletak, Teletac.
Funktion
Telereizgeräte sind Elektroimpulsgeräte. Sie bestehen aus einem Handsender und einem Empfängerhalsband mit einem Impulsgenerator zur Erzeugung von elektrischen Impulsen unterschiedlicher Stärke. Technisch betrachtet handelt es sich um einen kurzen elektrischen Hochspannungsimpuls.[Anm. 1][1] Der elektrische Weidezaun arbeitet nach einem ähnlichen Prinzip.
Bei Nichtbefolgen eines Befehls oder bei einem Fehlverhalten kann dem Hund auch über große Distanz, bis über 1000 m, ein dosierter Impuls beigebracht werden. Die Stärke des Reizstroms lässt sich regeln, die Wirkung reicht von leichtem Kribbeln bis zu einem deutlichen Schmerz. Bei modernen Geräten kann auch ein Vibrationsimpuls oder Tonsignal ausgelöst werden.
Unsichtbarer Zaun
Die als unsichtbarer Zaun bezeichneten Geräte gehören ebenfalls zu dieser Gruppe von Hilfsmitteln. Als Auslöser dient hier ein in den Boden eingelassenes Kabel, das als Sender sehr geringer Reichweite fungiert. Bei Annäherung des wiederum am Halsband des Hundes abgebrachten Empfängers löst das Kabel einen Stromimpuls ähnlich dem des Telereizgerätes aus. Einer Einwirkung oder auch nur Anwesenheit des Hundeführers bedarf es dazu nicht. Zusätzlich problematisch ist dabei, dass der Hund bei gesteigerter Trieblage diese Linie sehr wohl überschreiten kann, ihm dann aber der Rückweg versperrt ist.
Anti-Bell-Halsband
Das Anti-Bell-Halsband (landläufig Bell-ex genannt) erkennt in der Regel die Vibration des Kehlkopfes beim Bellen. Bellt der Hund, wird ein automatischer elektrischer Strafreiz ausgelöst. Erlaubte Geräte arbeiten mit einem Wasser- oder Luftstrahl, einem Duftreiz, Vibration oder Tonsignalen und werden häufig manuell und nicht automatisch ausgelöst. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz kennzeichnet elektrische, chemische, geräuscherzeugende und luftstoßerzeugende Bell-Stop-Geräte als tierschutzwidriges Zubehör, weil eine natürliche Kommunikationsform des Hundes unterdrückt wird.[2]
Wertung
Die meisten Kynologen lehnen diese Methode (erst recht in der Hand von Amateuren) ab, da nicht sichergestellt werden kann, dass der Hund Strafe und Ursache miteinander verbinden kann. Beim Hund müssen Ursache (das Fehlverhalten) und Wirkung (Strafe) unmittelbar aufeinander folgen, schon zwei Sekunden werden als zu lange angesehen. Allerdings gibt es auch einige Befürworter des Telereizgerätes, u. a. die amerikanische Tierschutzorganisation Humane Society, die den Ferntrainer ausdrücklich für Hunde mit starkem Jagdverhalten empfiehlt, da diesen Tieren sonst kein freier Auslauf gewährt werden kann. Die amerikanische Verhaltenswissenschaftlerin Karen Overall stellte dagegen 2005 in einem offenen Brief unter Bezug auf eine 2007 veröffentlichte Studie[3] klar, dass Elektroschocks kein Training sind, sondern meist die Kriterien für Missbrauch erfüllen.[4]
Andere Befürworter moderner Elektroreizgeräte distanzieren sich eindeutig von Konzepten wie Bestrafung von Fehlverhalten oder Starkzwang. Stattdessen propagieren sie den Einsatz der Geräte als in der Ferne wirksame Erregung von Aufmerksamkeit oder leichte Irritation zur Unterstützung von Befehlen in der Hundeausbildung. Der Hund verspüre dabei nur ein Kribbeln bzw. einen aversiven Reiz unterhalb der Schmerzgrenze.[5][6] Sie betonen allerdings, dass nur gründlich geschulte Personen solche Geräte einsetzen sollen.[7] 2007 widersprach das VG Freiburg ausdrücklich einer solchen Darstellung und stellte klar, dass auch so genannte Niedrigstrom-Impulsgeräte, deren abgegebene Impulse weitgehend mit denen vergleichbar sind, die bei medizinischen Behandlungen zur Muskelkräftigung o. ä. bei Menschen angewandt werden, beim Hund nicht unerhebliche Leiden und psychische Schäden zur Folge haben können und daher verboten sind.[8]
Auf Hundeplätzen, die dem VDH unterstellt sind, sind Elektroreizgeräte bereits seit Mai 2004 verboten, einschließlich der Dummys; der IRJGV verbietet den Einsatz schon wesentlich länger.
Gesetzliche Lage
Verwendungsverbot
Der Einsatz eines Elektroreizgeräts bzw. Teleimpulsgeräts zur Erziehung eines Hundes ist gemäß § 3 S. 1 Nr. 11 TierSchG verboten.[8]
Im Deutschen Tierschutzgesetz heißt es in § 3 S. 1 Nr. 11:
Es ist verboten, […] ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Eine widerrechtliche Verwendung von Telereizgeräten stellt nach § 18 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 TierSchG eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann.
Im Februar 2006 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass es sich bei dem Verbot nach § 3 Nr. 11 TierSchG um ein generelles Verbot handelt.[9] Es stellte klar, dass es dabei nicht auf die konkrete Verwendung im Einzelfall ankommt, sondern darauf, ob die Geräte bauartbedingt geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen.[10] Darauf bezugnehmend wurde 2007 vom VG Freiburg eine Klage gegen die Untersagung der Anwendung eines Elektroreizgerätes an Hunden abgewiesen und festgestellt, dass im vorliegenden Fall die Entscheidung, die Verwendung des Geräts Dogtra 2000 und bauartgleicher Geräte zu untersagen, rechtmäßig ist.[8]
Status als Waffe
„Gegenstände, die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Schmerzen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), mit Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung oder bei der sachgerechten Hundeausbildung Verwendung findenden Gegenstände (z. B. Viehtreiber)“ sind in Deutschland Waffen nach § 1 Abs. 4 Waffengesetz.[11][Anm. 2][12] Elektroimpulsgeräte zum Einsatz gegen Menschen sind Elektroimpulswaffen.
Österreich
In Österreich existiert das Verbot seit Januar 2005. Das Bundestierschutzgesetz verbietet in § 5 die Verwendung elektrisierender Dressurgeräte. Auch das In-Verkehr-Bringen, der Erwerb und der Besitz sind verboten.[13]
Schweiz
Die eidgenössische Tierschutzverordnung von 2008 verbietet bzgl. Hunden im Artikel 76 (2) „die Verwendung von Geräten, die elektrisieren, für den Hund sehr unangenehme akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken“. Jedoch kann per Art. 76 (3) „auf Gesuch hin die kantonale Behörde Personen, die sich über die notwendigen Fähigkeiten ausweisen, die Verwendung von solchen Geräten ausnahmsweise zu therapeutischen Zwecken bewilligen. Die Befähigung ist durch die kantonale Behörde zu prüfen. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) legt nach Anhörung der Kantone in der Prüfungsverordnung Inhalt und Form fest“. Und Art. 76 (4) sagt: „Wer bewilligungspflichtige Geräte einsetzt, muss jeden Geräteeinsatz dokumentieren und auf Ende Kalenderjahr der kantonalen Behörde eine Zusammenstellung aller Einsätze einreichen... .“[14]
Anmerkungen
- „Die drei verwendeten Geräte wurden hinsichtlich Stromstärke, Spannungsverlauf und Impulsdauer untersucht. Diese Werte sind abhängig vom Hautwiderstand. Als Widerstände wurden 500 Ohm bis 2,2 kOhm verwendet, die den in der Praxis vorkommenden Bereich des Hautwiderstandes abdecken. Auf Stufe ‚5‘ wurden für 500 Ohm eine Stromstärke von 1,25 Ampere und ein Spannung von 700 Volt sowie für 2,2 kOhm eine Stromstärke von 0,82 Ampere und eine Spannung von 1760 Volt gemessen. Die Dauer des Impulses lag zwischen 0,15 Millisekunden bei grossen und 0,2 Millisekunden bei kleinen Widerständen.“ [Juliane Stichnoth: Stresserscheinungen beim praxisähnlichen Einsatz von elektrischen Erziehungshalsbändern beim Hund. Diss. Hannover 2002, S. 53]
- In der Stellungnahme des Bundesrates heißt es zum Einfügen der Wörter „oder bei der sachgerechten Hundeausbildung“ in die Anlage 1: „In der Hundeausbildung durften bisher Elektroreizgeräte (Teletakt) eingesetzt werden. Die Geräte haben sich bewährt. Ein Verbot wäre unverhältnismäßig.“
Einzelnachweise
- Juliane Stichnoth: Stresserscheinungen beim praxisähnlichen Einsatz von elektrischen Erziehungshalsbändern beim Hund. Hannover 2002, Diss., Institut für Tierschutz und Verhalten (Heim-, Labortiere und Pferde) der Tierärztlichen Hochschule Hannover
- Tierschutzwidriges Zubehör in der Hunde- und Katzenhaltung (Memento des Originals vom 7. Oktober 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. TVT Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz. Merkblatt Nr. 70 (Stand:März 1999)
- E. Schalke, J. Stichnoth, S. Ott, R. Jones-Baade: Clinical signs caused by the use of electric training collars on dogs in everyday life situations. In: Applied Animal Behaviour Science. 105, 2007, S. 369–380, doi:10.1016/j.applanim.2006.11.002.
- „Shock is not training - in the vast majority of cases it meets the criteria for abuse.“ An open letter from Dr Karen Overall regarding the use of shock collars. 6. Dezember 2005.
- Dieter Klein: Telereizgeräte. Sachkunde zur Anwendung in der Hundeausbildung. Nordenstedt 2006, 5. Aufl., S. 62 ff.
- Rolf Kröger: Tippen statt schocken. In: Wild und Hund. 11, 2000, S. 64–69
- Dieter Klein: Telereizgeräte … S. 182
- VG Freiburg Urteil vom 15. März 2007, 4 K 2339/05: Verbot des Elektrohalsbandes zur Erziehung von Hunden. auf der Seite Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
- BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2006, Az. 3 C 14.05, Volltext.
- BVerwG, Pressemitteilung Nr. 8/2006 vom 23. Februar 2006.
- Anlage 1 zum Waffengesetz
- Stellungnahme des Bundesrates. Punkt 21 (hier S. 18) BR DS 838/07 (Memento des Originals vom 30. August 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 65 kB)
- Bundestierschutzgesetz (Österreich)
- Tierschutzverordnung (Schweiz)
Weblinks
- Zur Anwendung von elektrischen Hunde-Erziehungshilfen (z. B. „Telereizgeräte“) TVT Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz Merkblatt Nr. 51 (Stand: Dezember 2006)