Swisscanto Stiftungen

Die Swisscanto Stiftungen m​it Sitz i​n Basel bestehen a​us d​rei Stiftungen: d​er Swisscanto Sammelstiftung, d​er Swisscanto Supra Sammelstiftung u​nd der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung. Die d​rei Stiftungen bieten Produkte u​nd Dienstleistungen i​m Bereich d​er 2. Säule (berufliche Vorsorge) an.

Swisscanto Stiftungen
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Rechtsform Stiftung
Gründung 1973 (Swisscanto Sammelstiftungen)
1985 (Swisscanto Supra Sammelstiftung)
1996 (Swisscanto Freizügigkeitsstiftung)
Sitz Basel, Schweiz
Mitarbeiterzahl 60 (31. Dezember 2019)
Branche Berufliche Vorsorge
Website www.swisscanto-stiftungen.ch

Tätigkeitsgebiete

Das Angebot der Swisscanto Sammelstiftungen richtet sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer Firmengrösse, aus administrativen Gründen oder auch wegen der hohen Komplexität des Themas keine eigene Personalvorsorgestiftung einrichten und betreiben können oder wollen. Die Swisscanto Sammelstiftung und die Swisscanto Supra Sammelstiftung sind sogenannte teilautonome Stiftungen: Das bedeutet, dass sie die Risiken Tod und Invalidität bei den Helvetia Versicherungen rückversichern, hingegen über die Anlage der Spargelder autonom bestimmen. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Helvetia Versicherungen. Beide Stiftungen decken als Vorsorgeeinrichtungen die Bedürfnisse der Mitarbeitenden der ihnen angeschlossenen Unternehmen im Rahmen der 2. Säule ab. Die Swisscanto Sammelstiftung bietet in erster Linie Lösungen im obligatorischen Bereich – der Basisvorsorge – an, die Swisscanto Supra Sammelstiftung ergänzende, überobligatorische Lösungen in der Kadervorsorge. In der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung können Personen, die aus einer Pensionskasse aus- und keine neue Stelle antreten, ihr Altersguthaben in ein Freizügigkeitskonto einbringen.

Geschichte

1973 wurde die Swisscanto Sammelstiftung durch die damalige Patria Lebensversicherungsgesellschaft (heute Helvetia Versicherungen) und den Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) gegründet. Damit sollte den Firmenkunden der Kantonalbanken die Möglichkeit geboten werden, für ihre Mitarbeitenden einen Vorsorgeschutz durch eine Pensionskassenlösung aufzubauen. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des BVG 1985 – mit dem für alle Unternehmen in der Schweiz eine Pensionskassenlösung obligatorisch wurde – wurden die Supra Sammelstiftung gegründet, um Produkte im obligatorischen wie im überobligatorischen Bereich anbieten zu können. Das Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes schliesslich führte 1996 zur Gründung der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung. Damit hatten die Kantonalbanken die Möglichkeit, die Führung ihrer Freizügigkeitskonten an die Swisscanto Freizügigkeitsstiftung zu übertragen.

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sowie die dazugehörigen Verordnungen. Grundlagen für einen Anschluss an eine Sammelstiftung sind der Anschlussvertrag und dessen integrierende Bestandteile (Stiftungsurkunde, Organisations-, Kosten- und Wahlreglement). Die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos erfolgt mit einem entsprechenden Antrag. Die einschlägigen Reglemente regeln die Beziehungen zwischen den Stiftungen und den versicherten Personen resp. den Kontoinhabern.

Organisation

Das oberste Organ ist in allen drei Stiftungen der jeweilige Stiftungsrat. Der Stiftungsrat der Swisscanto Sammelstiftung, welche als registrierte BVG-Stiftung den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge abdeckt, ist paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern der angeschlossenen Unternehmen zusammengesetzt. In der Swisscanto Sammelstiftung und der Swisscanto Supra bilden die Vorsorgekommissionen der angeschlossenen Unternehmen das Bindeglied zwischen den Stiftungen, den Unternehmen und den versicherten Personen. Die administrativen Belange der Swisscanto Stiftungen werden durch die Geschäftsstelle in Basel betreut. Die Swisscanto Stiftungen betreiben Vertriebszentren in Basel, Zürich und Neuchâtel. Der Vertrieb Produkte und Dienstleistungen der Swisscanto Stiftungen erfolgt durch die Kantonalbanken und durch Broker.

Daten

  • Swisscanto Sammelstiftung:
    5'475 angeschlossene Unternehmen
    67'536 versicherte Personen
    Bilanzsumme: CHF 11.04 Mia
  • Swisscanto Supra Sammelstiftung:
    383 angeschlossene Unternehmen
    1'879 versicherte Personen
    Bilanzsumme: CHF 347 Mio
  • Swisscanto Freizügigkeitsstiftung:
    > 51'000 Konten
    Freizügigkeitsguthaben: > CHF 2.4 Mia

Stand d​er Zahlen: 2019

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