Studierendenwerk Trier
Das Studierendenwerk Trier ist eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) des Landes Rheinland-Pfalz. Zu seinen gesetzlichen Aufgaben nach §§ 112–116 HochSchG gehört die „soziale Betreuung, sowie die wirtschaftliche und kulturelle Förderung“ der Studierenden an den Hochschulstandorten in Trier und Birkenfeld. 2012 wurde dem Studierendenwerk der Umweltpreis des Landes Rheinland-Pfalz verliehen. 2015 wurde seine Online-Kommunikation mit dem „Digital Transformation Award“ gewürdigt.
Studierendenwerk Trier | |
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Motto | einfach studieren |
Gründung | 1974 |
Ort | Trier |
Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Land | Deutschland |
Website | http://www.studiwerk.de/ |
Aufgaben
Zu den satzungsgemäßen Aufgabenbereichen des Studierendenwerks gehören:
Errichtung und Bewirtschaftung von Mensen und Cafeterien
Das Studierendenwerk bewirtschaftet drei Mensen:
- am Standort Tarforst
- am Standort Schneidershof
- am Standort Petrisberg
sowie sechs Cafeterien:
- Standort Tarforst (Bistro A/B, ForU und Café au C)
- Standort Schneidershof
- Standort Petrisberg
- Standort Irminenfreihof
2018 wurden von sämtlichen gastronomischen Einrichtungen zusammen um die 700.000 Essen ausgegeben.
Die Tierschutzorganisation PETA zeichnete die Mensa Tarforst 2014 mit zwei Sternen im Wettbewerb „Vegan freundliche Mensa“[1] aus. Mit "App auf den Teller" stellte das Studierendenwerk auf einen digitalen Speiseplan um und wurde 2015 mit dem „Digital Transformation Award“ ausgezeichnet.
Seit 2016 verfügt das Studierendenwerk außerdem über eine Burger-Theke. Der sogenannte Burgenerator bietet den Studierenden der Trierer Universität die Möglichkeit online einen individuellen Burger zusammenzustellen. In den Jahren 2017 und 2018 wurden insgesamt mehr als 14.000 Unikate bestellt.
Errichtung und Bereitstellung von studentischem Wohnraum
Das Studierendenwerk Trier unterhält 1.617 Wohneinheiten in folgenden fünf Wohnanlagen:
- Martinskloster
- Tarforst - Enercase[2]
- Kleeburger Weg
- Olewig
- Petrisberg
Von diesen liegt die Wohnanlage Martinskloster in der Nähe der Hochschule Trier. Die anderen Häuser befinden sich in Uni-Nähe.
Beratung in sozialen, psychologischen und rechtlichen Angelegenheiten
An beiden Hochschulstandorten unterhält das Studierendenwerk eine psychosoziale Beratung und vermittelt juristische Erstberatungen durch niedergelassene Anwälte; die Beratungen erfolgen für Studierende kostenfrei.
Unterstützung mit Darlehen und Beihilfen
Zur Unterstützung bedürftiger Studierender bietet das Studierendenwerk: Freitische, soziale Unterstützung, Überbrückungsdarlehen, Examensabschlussdarlehen und finanzielle Unterstützung für Studierende mit Kind („Windelstipendium“[3] bzw. das „Start-up-Set“[4] bzw. das kostenlose Mensa-Essen für Kinder „Kids-for-free“[5])
Semesterticket
Das Semesterticket ist Bestandteil des Sozialbeitrags der Studierenden der Trierer Hochschulen. Es gilt in allen Bahnen (nur in der 2. Klasse) und Bussen im Verkehrsverbund Region Trier (VRT); dies schließt seit 1. März 2020 das Überqueren der Grenze nach Luxemburg mit Zügen und mit VRT-Bussen ein. Auf folgenden Strecken gilt das Semesterticket in Nahverkehrszügen auch über den VRT hinaus:
- Trier – Koblenz
- Trier – Perl
- Trier – Saarbrücken
Es gilt nicht in nicht zum VRT gehörenden luxemburgischen Bussen sowie in Bussen der Strecke Trier – Flughafen Hahn.
Kultursemesterticket
Seit Oktober 2014 bietet das Studierendenwerk das Kultursemesterticket Di-Mi-Do[6] an. Diese satzungsgemäße Kulturinitiative verfolgt das Ziel den Trierer Studierenden bei acht öffentlichen Kultureinrichtungen (Europäische Kunstakademie Trier, Amt für Kultur und grenzüberschreitende Kooperationen, Karl-Marx-Haus, Museum am Dom Trier, Rheinisches Landesmuseum Trier, Stadtmuseum Simeonstift Trier, Theater Trier und Tuchfabrik (Kulturzentrum)) Dienstag bis Donnerstag freien Eintritt auf Basis von Restkarten zu ermöglichen. Ab Oktober 2015 beteiligen sich ebenfalls die Schatzkammer der Stadtbibliothek Trier und das Mosel Musikfestival am Kultursemesterticket.
Struktur
Organe des Studierendenwerks sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer.
Der Verwaltungsrat berät und entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über den jährlichen Wirtschaftsplan. Weitere wichtige Aufgaben sind die Beschlussfassung über die Satzung sowie Erlass und Änderung der Beitragsordnung.
Dem Verwaltungsrat des Studierendenwerks gehören stimmberechtigt drei Professor/innen, fünf Studierende, eine Vertretung des öffentlichen Lebens, der/die Kanzler/in der Universität Trier bzw. der Hochschule Trier (im Wechsel), der Vorsitz des Personalrats des Studiwerks, sowie eine beratende Person aus der theologischen Fakultät an. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist Prof. Dr. Matthias Wolz (Stand Februar 2020).[7]
Der Geschäftsführer Andreas Wagner vertritt das Studierendenwerk nach außen und führt die laufenden Geschäfte.
Finanzierung
Das Studierendenwerk Trier finanziert sich im Wesentlichen aus drei Quellen:
- Eigeneinnahmen
- Sozialbeiträge der Studierenden und
- Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz (nur für den Betrieb der Mensen).
Zur Bewältigung seiner vielfältigen Aufgaben hatte das Studierendenwerk Trier im Jahre 2016 einen Finanzierungsbedarf von mehr als 13 Mio. Euro.[8]
Im Jahr 2018 waren es knapp 5 Mio. Euro.
Eigeneinnahmen des Jahres 2018 (Gesamt: 8.354.291 €).
Betreute Hochschulen
folgende Hochschulen werden vom Studierendenwerk Trier betreut:
Weblinks
Einzelnachweise
- Projekthomepage Vegan freundliche Mensa 2014
- Enercase
- Windelstipendium
- Startup Set
- Kids-for-free
- Projekthomepage Di-Mi-Do
- Homepage des Studentenwerkes Trier, abgerufen am 19. Juni 2019
- Geschäfts- und Arbeitsbericht 2016