Stranded costs
Stranded costs sind Erlösminderungen für Investitionen oder Rechtsgeschäfte, die infolge einer Marktöffnung oder Deregulierung entstehen.[1] Der Begriff wird überwiegend im Bereich Energieversorgung (Stromerzeugung) verwendet.
In einem regulierten Markt haben Energieversorgungsunternehmen in der Regel ein Exklusivrecht für den Verkauf von Strom innerhalb eines bestimmten Gebiets. Die Preise werden von Regulierungsbehörden festgelegt. In vielen Ländern wurde der Energieversorgungsmarkt dereguliert, das heißt der Gebietsschutz für die Stromerzeugung aufgehoben. Dadurch konnten Investitionen und Rechtsgeschäfte, die zuvor im regulierten Markt getätigt wurden, sogenannte versunkene Kosten, im Wettbewerbsumfeld nun nicht mehr durch zukünftige Erlöse gedeckt werden.[2]
Einzelnachweise
- Baumol, W.J.; Sidak, J.G., (1995), Transmission Pricing and Stranded Costs in the Electric Power Industry, The AEI Press, Washington DC, p. 180.
- Doane, M.J.; Williams, M.A., (1995), Competitive Entry into Regulated Monopoly Services and the Resulting Problem of Stranded Costs, The Hume Papers on Public Policy, vol. 3, nr. 3, pp. 32–53.
Weblinks
- Verordnung des österreichischen Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Aufbringung und Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen von Elektrizitätsunternehmen für Investitionen und Rechtsgeschäfte, die durch die Marktöffnung unrentabel werden könnten, geregelt wird
- Congressional Budget Office: Electric Utlities: Deregulation and Stranded Costs (PDF; 153 kB), Oktober 1998