Stieleiche (Groß Munzel)
Die Stieleiche war ein Naturdenkmal in Groß Munzel, einem Stadtteil der Stadt Barsinghausen in der Region Hannover in Niedersachsen. Der Baum und die Auswirkungen einer Änderung der Naturschutzgesetzgebung beschäftigten das Verwaltungsgericht.
Stieleiche
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Die Stieleiche an der Hofeinfahrt | ||
Lage | in Groß Munzel, Stadt Barsinghausen in der Region Hannover | |
Kennung | ND-H 5 | |
Geographische Lage | 52° 22′ N, 9° 29′ O | |
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Einrichtungsdatum | 28. Dezember 1937 | |
Verwaltung | Region Hannover | |
Besonderheiten | im Dezember 2016 aus Verkehrssicherungsgründen gefällt |
Standort
Die Dammstraße führt als Ausfallstraße vom alten Ortskern von Groß Munzel in Richtung einer Brücke über die Südaue und weiter in Richtung Barsinghausen.
Die Stieleiche stand zwischen Nebengebäuden an der Zufahrt zum einstigen Hof Nummer 2,[1] einem Vierseithof an der Dammstraße 9.
Beschreibung
Im Jahr 2010 wurde die Stieleiche als etwa 300 Jahre alter, gut ausgeprägter Baum beschrieben.[1] Der Baum sei durch einen „Brand der angrenzenden Scheune zum Teil sehr stark geschädigt“.[1]
Die Stieleiche war eines der in der zweiten Verordnung über die Sicherung von Naturdenkmalen des Landkreises Hannover aus dem Jahr 1937 enthaltenen Naturdenkmale.[2]
Die für die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde im Gebiet der Stadt Barsinghausen zuständige Region Hannover[3] übernahm bei der Neuregelung des Verzeichnisses im Jahr 2010 den Baum mit dem Kennzeichen „ND-H 5“.[1]
Als Schutzzweck des Naturdenkmals nannte die Behörde[1]
„Stattlicher Baum, der das Ortsbild prägt und die Hofeinfahrt markiert. Er ist auf Grund seiner Eigenart und Schönheit schützenswert.“
Auswirkung der Verkehrssicherungspflicht
Im Jahr 2012 war zu der Stieleiche eine Verhandlung des Verwaltungsgerichts Hannover angesetzt. Es ging um die Auswirkung einer im Jahr 2010 in Kraft getretene Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) auf die dem Grundstückseigentümer obliegende Verkehrssicherungspflicht. Während zuvor die Naturschutzbehörde Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf ihre Kosten zu ergreifen hatte, vertrat das Niedersächsische Umweltministerium in einem Erlass die Auffassung, nunmehr sei der Eigentümer verpflichtet, Maßnahmen und damit verbundene finanzielle Belastungen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.[4]
Die Stieleiche wurde im Dezember 2016 aus Verkehrssicherungsgründen gefällt, um ihrem befürchteten Umsturz zuvor zu kommen.[5]
Im Januar 2020 wurde der Baum aus dem Naturdenkmalverzeichnis gelöscht.[5]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Anlage 1. (PDF; 232,91 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe. 4. Oktober 2010, S. 11, archiviert vom Original am 9. April 2015; abgerufen am 1. April 2021.
- Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreise Hannover vom 28. Dez. 1937 (Amtsblatt der Regierung zu Hannover vom 08.01.1938, S. 2), aufgehoben mit der 19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), veröffentlicht in: § 10 – Aufhebung von Rechtsvorschriften. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe. Region Hannover, 4. Oktober 2010, S. 8, archiviert vom Original am 27. März 2016; abgerufen am 15. April 2021.
- Naturdenkmale. (PDF; 16.4 MB) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Landschaftsrahmenplan. Region Hannover, 2013, S. 611, archiviert vom Original am 14. Januar 2021; abgerufen am 19. April 2021.
- Verkehrssicherungspflicht für ein Naturdenkmal. Verwaltungsgericht Hannover, 16. März 2012, abgerufen am 22. April 2021.
- Anlage 2 zur 3. Änderungsverordnung zur 19. Verordnung über Naturdenkmäler in der Region Hannover (Neuregelungsverordnung) vom 07.09.2010. Region Hannover, 16. Januar 2020, abgerufen am 22. April 2021.