Stabsstelle
Eine Stabsstelle, kurz Stab, ist eine Organisationseinheit, die nur indirekt durch Unterstützung einer oder mehrerer Instanzen zur Lösung einer Aufgabe beiträgt.[1] Damit ist sie ein Element der Aufbauorganisation. Stabsstellen können auf nahezu allen Ebenen der Hierarchie eingerichtet werden.
Die Geschichte der Stabsidee lässt sich weit in die Vergangenheit zurückverfolgen.[2] Stabsstellen befanden sich in der römischen Armee sowohl an den zur Kriegführung und langfristigen Planung eingerichteten übergeordneten Kommandopositionen als auch beispielsweise an den untergebenen Grenzschutzabschnittskommandos. Vielfach mussten auch weiter unterstellte Kastellkommandanten in Krisensituationen eigenständige Stabsstellen einrichten. Ein weiteres Beispiel stellt die römisch-katholische Kirche, deren zentral operierende Kirchenverwaltung in Rom durch Kardinalskollegium und Römische Kurie unterstützt wurde, d. h. die dem Papst als Helfer und Berater in Spezialfragen zur Verfügung standen. König Gustav Adolf von Schweden führte im Dreißigjährigen Krieg erstmals Stabsstellen ein, um die Offiziere seiner Armee von Erkundungs- und Analysetätigkeiten zu entlasten und für die eigentliche Entscheidungsaufgabe freizuhalten.
Stabsstellen sind das zentrale Element zur Erweiterung der Linienorganisation hin zur Stablinienorganisation.
Neben der Assistenz- und der Dienstleistungsstelle zählen sie zu den unterstützenden Stellen im Unternehmen.
Vor- und Nachteile
Stäbe sollen zunächst Führungsinstanzen entlasten, indem sie ihr Expertenwissen bereitstellen und beratend tätig sind. Theoretisch ermöglicht ihre Unabhängigkeit eine konzeptionelle, strategische Arbeit ohne Rücksicht auf eingefahrene Organisationsabläufe und -strukturen. Idealtypisch sollten Stäbe keine Weisungsbefugnisse haben, also nur beratend tätig sein, demnach selbst nicht entscheiden dürfen.
Die Praxis zeigt, dass es bei der Zusammenarbeit von Stab und Linie zu einer Reihe von Konflikten kommen kann. Zum einen ist der Einfluss von Stäben auf die Entscheidungsfindung nicht gering, da Führungskräfte in informationeller Abhängigkeit von den Experten stehen. Einher mit dem theoretischen Fehlen von Weisungsbefugnissen geht die faktische Verantwortungsfreiheit, was bedeutet, dass Fehlentscheidungen keine direkten Auswirkungen auf die Berater haben. Ferner kann ihre funktionale Autorität die Stellung der Führungskräfte in der Organisationshierarchie untergraben (Gefahr der Schattenhierarchie).
Arten von Stabsstellen
Nach dem Umfang der zu erfüllenden Aufgabe wird unterschieden in:
Mengenmäßige Unterstützung:
- adjutantive Stabsstellen
- generalisierte Stabsstellen oder Assistentenstellen[3]
Qualitative Unterstützung:
- spezialisierte Stabsstellen (sind formale Aspekte von Stabsarten) – Stäbe mit fundierten Detailkenntnissen in einem abgegrenzten Fachgebiet
Beispiele für Stabsstellen
- die höchste militärische Kommandobehörde, der Generalstab
- der Stab eines Kommandeurs ab der Bataillonsebene
- eine Organisationsform für Notfälle, siehe Krisenstab
- einen Personenkreis in der Verwaltung, siehe Verwaltungsstab
- einen unmittelbar mit dem Rechtsleben in Verbindung stehenden Personenkreis, Rechtsstab
- einen Personenkreis in der Filmproduktion, siehe Filmstab
Literatur
- Manfred Schulte-Zurhausen: Organisation. Vahlen, München 2002, ISBN 3-8006-2825-2, S. 153 f.
- Götz Schmidt: Einführung in die Organisation Gabler, Wiesbaden 2002; ISBN 3-409-21504-2, S. 42 f.
- Erich Frese (Hrsg.): Handwörterbuch der Organisation. Poeschel, Stuttgart 1992, ISBN 3-7910-8027-X, S. 2311–2322.
Einzelnachweise
- Stab – Definition im Gabler Wirtschaftslexikon
- Georg Schreyögg: Organisation, 5. Auflage, Gabler, ISBN 978-3-8349-0703-5, S. 125, Fokus 3.5 Zur Geschichte der Stab-Linie-Organisation
- Erich Kosiol: Organisation der Unternehmung, 2., durchges. Auflage, Wiesbaden: Gabler, 1976, S. 138, ISBN 3-409-88454-8.