Stabskapitänleutnant
Der Stabskapitänleutnant ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr für Marineuniformträger. Gesetzliche Grundlage ist die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] und das Soldatengesetz.[7]
Stabskapitänleutnant | |
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Dienstgradgruppe | Hauptleute[2] |
NATO-Rangcode | OF-2[3] |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Stabshauptmann |
Dienstgrad Marine | Stabskapitänleutnant[4] |
Abkürzung (in Listen) | StKptLt (SKL)[5] |
Besoldungsgruppe | A 13 nach BBesO[6] |
Anrede
Gemäß Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 „Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr“ (ehemals ZDv 10/8) lautet die Anrede stets „Herr[A 2] Stabskapitänleutnant“. Die Zentralrichtlinie weist ferner auch explizit auf das in der Umgangssprache der Marine gebräuchliche „Herr[A 2] Kaleu“ als Kurzform für „Herr[A 2] Kapitänleutnant“ hin; daher hat sich auch bei der Anrede der Stabskapitänleutnante analog die mündliche Anrede „Herr[A 2] Stabskaleu“ eingebürgert.[8][9]
Dienstgradabzeichen
Die Dienstgradabzeichen des Stabskapitänleutnants zeigen vier Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln. Die beiden äußeren Streifen sind mittelbreit; die beiden inneren schmal.[A 3][4][1] Das Laufbahnabzeichen ist für alle Stabskapitänleutnante der fünfzackige Stern.[1]
Sonstiges
Die Dienstgradbezeichnung ranggleicher Luftwaffen- und Heeresuniformträger lautet Stabshauptmann.[4] Hinsichtlich Befehlsgewalt, Zeitpunkt der Einführung, Ernennung, Sold, den nach- und übergeordneten Dienstgraden, ähnlich auch hinsichtlich der Dienststellungen sind Stabskapitänleutnante und Stabshauptleute gleichgestellt. Beide Dienstgrade wurden am 23. März 1993 für Offiziere des militärfachlichen Dienstes neu geschaffen.[10]
Offizierdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[11] | Höherer Dienstgrad[11] | |
Hauptmann Kapitänleutnant Stabsarzt Stabsapotheker Stabsveterinär |
Stabshauptmann Stabskapitänleutnant n. v. n. v. n. v. |
Major Korvettenkapitän Oberstabsarzt Oberstabsapotheker Oberstabsveterinär |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
Anmerkungen
- Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe für Marineuniformträger des militärfachliches Dienstes. Rechts: Ärmelabzeichen der Jacke des Dienstanzugs eines Marineuniformträgers des militärfachlichen Dienstes. Der Stern ist bei beiden Ausführungen das Laufbahnabzeichen für Offiziere des militärfachlichen Dienstes. Andere Laufbahnabzeichen sind für Stabskapitänleutnante nicht vorgesehen.
- ggf. stattdessen Frau, vgl. hier
- In der ZDv 37/10 sind neben der in der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten beschriebenen Form als Ärmelabzeichen auch entsprechende (d. h. gleichgestaltete) Schulterabzeichen für Marineuniformträger beschrieben.
Einzelnachweise
- Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (web.archive.org [PDF; 3,3 MB; abgerufen am 11. September 2021] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
- Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes - 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
- Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
- Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr - Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (Online [PDF] Stand 17. September 1999).
- Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 10/8 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr. Kap. 6 Gruß und Anrede.
- vgl. auch Werner Besch: Duzen, Siezen, Titulieren. Zur Anrede im Deutschen heute und gestern (= Kleine Reihe V&R 4009). 2. Auflage. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1998, ISBN 3-525-34009-5, S. 58 ff. (Digitalisat in der Google-Buchsuche – Beachte insbesondere Zitat der Nr. 262 aus der ZDv 10/8).
- Bundespräsident Weizsäcker et al.: Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 23. März 1993. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1993, 10 vom 27.03.1993. Bonn 23. März 1993, S. 363 (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015]).
- Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).