Stabsabteilung (Bundesministerium der Verteidigung)

Eine Stabsabteilung war in Deutschland bis 2012 die Bezeichnung der Abteilungen der Führungsstäbe im Bundesministerium der Verteidigung. Sie wurden von einem Stabsabteilungsleiter geführt. Die Leiter der übrigen Stabsabteilungen der Bundeswehr wurden und werden fachsprachlich hingegen als Abteilungsleiter bzw. kurz entsprechend ihrer Abteilung z. B. S 3 bezeichnet.

Die fünf Führungsstäbe im Bundesministerium der Verteidigung waren:

Die militärische Stabsabteilung entsprach im Ministerium einer zivilen Unterabteilung (unterhalb der Ministerialebene Referatsgruppe oder Gruppe genannt). Sie wurde in der Regel von einem Brigadegeneral, Flottillenadmiral, Generalarzt bzw. Admiralarzt geleitet mit Ausnahme der Stabsabteilung III im Führungsstab der Streitkräfte, die von einem Generalmajor bzw. Konteradmiral geleitet wurde. Die Stabsabteilungen waren in Referate gegliedert.

Die Führungsstäbe waren die Arbeitsstäbe des Generalinspekteurs der Bundeswehr (Fü S) bzw. der Inspekteure der Teilstreitkräfte (Fü H, Fü L, Fü M) und des Sanitätsdienstes (Fü San).

Der Führungsstab des Streitkräfte hatte sieben Stabsabteilungen:

  • Stabsabteilung I: Innere Führung, Personal, Ausbildung
  • Stabsabteilung II: Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr
  • Stabsabteilung III: Militärpolitik und Rüstungskontrolle
  • Stabsabteilung IV: Logistik der Bundeswehr, ABC-Abwehr und Schutzaufgaben
  • Stabsabteilung V: Einsatz Bundeswehr
  • Stabsabteilung VI: Planung
  • Stabsabteilung VII: Organisation, Stationierung, Infrastruktur, Führungsunterstützung

Die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte hatten jeweils drei Stabsabteilungen:

  • Stabsabteilung I: Personal, Ausbildung, Organisation
  • Stabsabteilung II: Rüstung, Nutzung, Material, Logistik
  • Stabsabteilung III: Führung, Konzeption, Einsatzgrundsätze

Der Führungsstab des Sanitätsdienstes hatte zwei Stabsabteilungen:

  • Stabsabteilung I: Gesundheitswesen
  • Stabsabteilung II: Sanitätswesen
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