Admiralarzt
Der Admiralarzt ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr für Marineuniformträger. Gesetzliche Grundlage ist die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] und das Soldatengesetz.[7]
Admiralarzt | |
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Dienstgradabzeichen für Ärzte[1][A 1] | |
Dienstgradgruppe | Generale[2] |
NATO-Rangcode | OF-6[3] |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Generalarzt[4] |
Dienstgrad Marine | Admiralarzt[4] |
Abkürzung (in Listen) | AdmArzt (ADMA)[5] |
Besoldungsgruppe | B 6 nach BBesO[6] |
Dienstgradabzeichen
Das Dienstgradabzeichen für Admiralärzte entspricht im Wesentlichen dem für Flottillenadmirale. Zur Unterscheidung der Admiralärzte dienen Laufbahnabzeichen in Form eines Äskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Ärzte in doppelter Windung, bei Zahnärzten[A 2] in einfacher Windung um den Stab.[4][1]
Sonstiges
Die Dienstgradbezeichnung ranggleicher Luftwaffen- und Heeresuniformträger lautet Generalarzt.[4] Hinsichtlich Befehlsgewalt, Ernennung, Sold, den nach- und übergeordneten Dienstgraden, ganz ähnlich auch hinsichtlich der Dienststellungen sind Admiralärzte und Generalärzte gleichgestellt.
Offizierdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[8] | Höherer Dienstgrad[8] | |
Oberst Kapitän zur See Oberstarzt Oberstapotheker Oberstveterinär Flottenarzt Flottenapotheker |
Brigadegeneral Flottillenadmiral Generalarzt Generalapotheker n.v. Admiralarzt n.v. |
Generalmajor Konteradmiral Generalstabsarzt n.v. n.v. Admiralstabsarzt n.v. |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
Anmerkungen
- Links: Dienstgradabzeichen in Form einer Schulterklappe für Marineuniformträger mit Approbationsfach Humanmedizin. Rechts: Ärmelabzeichen auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger mit Approbationsfach Humanmedizin.
- Der Inspizient Zahnmedizin, höchster Fachvorgesetzter aller Zahnärzte, ist zukünftig nicht mehr – wie zurzeit noch – Generalarzt (bzw. Admiralarzt), sondern wird zukünftig durch einen Oberstarzt (bzw. Flottenarzt) besetzt. Zukünftig ist der höchste für Zahnärzte erreichbare Dienstgrad daher bis auf weiteres der Oberstarzt (bzw. Flottenarzt). Zahnärzte im Dienstgrad Generalarzt (bzw. Admiralarzt) werden zukünftig nicht mehr in der aktiven Truppe anzutreffen sein. Die ZDv 37/10 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“, die ZDv 20/7 „Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“, die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten sowie die Soldatenlaufbahnverordnung ermöglichen weiterhin die Ernennung (und die Kennzeichnung ihres Dienstgrades) von Zahnärzten zum Generalarzt (bzw. Admiralarzt), jedoch sieht der Stellenplan und der Haushalt zukünftig keine entsprechende Stelle mehr vor.
Einzelnachweise
- Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (dmb-lv-westfalen.de [PDF; 3,5 MB; abgerufen am 11. Januar 2015] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996). dmb-lv-westfalen.de (Memento des Originals vom 19. September 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
- Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014] Englisch).
- Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
- Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
- Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
- Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).