Sozialgericht Schleswig
Das Sozialgericht Schleswig ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von vier Sozialgerichten in Schleswig-Holstein.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage der Sozialgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
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Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Schleswig.[1]
Es ist örtlich für die Stadt Flensburg, den Kreis Schleswig-Flensburg, den Kreis Nordfriesland sowie seit dem 1. April 2011 auch wieder für den Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig.[2] Der Gerichtsbezirk ist damit etwa 6400 km2 groß. In ihm leben ungefähr 723.000 Einwohner.[3] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Gerichtsleitung
Direktor des Sozialgerichts Schleswig ist Eckhard Pawelzik.[4]
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Schleswig befindet sich in der Brockdorff-Rantzau-Straße 13.
Übergeordnete Gerichte
Auf Landesebene ist das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht das übergeordnete Gericht. Es ist ebenfalls in Schleswig angesiedelt. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht in Kassel übergeordnet.
Weblinks
- Internetpräsenz des Sozialgerichts Schleswig. Abgerufen am 26. Februar 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Sozialgerichts Schleswig. Abgerufen am 26. Februar 2018.
Einzelnachweise
- § 58 Abs. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
- § 58 Abs. 2 Nr. 4 LJG.
- Stand: 31. Dezember 2016, Statistischer Bericht (XLSX; 177 kB) des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 26. Februar 2018.
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LSG/Sozialgerichte/_documents/sozialgericht_Schleswig.html