Sozialgericht Potsdam
Das Sozialgericht Potsdam ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von vier Sozialgerichten in Brandenburg.
Gerichtsgebäude
In der Rubensstraße 8 befindet sich das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Potsdam.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage der Sozialgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Brandenburg
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Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam.
Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Potsdam und Brandenburg (Havel) sowie die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming.[1]
In Angelegenheiten des Kassenarztrechts ist es für das gesamte Land Brandenburg zuständig.[2]
Übergeordnete Gerichte
Auf Landesebene ist das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das in Kassel angesiedelte Bundessozialgericht übergeordnet. Bis zum 30. Juni 2005 war das Landessozialgericht Brandenburg das zuständige Landessozialgericht.
Weblinks
- Internetpräsenz des Sozialgerichts Potsdam. Abgerufen am 21. April 2021.
- Übersicht der Rechtsprechung des Sozialgerichts Potsdam. Abgerufen am 21. April 2021.
Einzelnachweise
- § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Brandenburgischen Sozialgerichtsgesetzes – BbgSGG in der Fassung vom 10. Juli 2014.
- § 1 Abs. 2 S. 2 BbgSGG.