Sozialgericht Frankfurt am Main
Das Sozialgericht Frankfurt am Main ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von sieben Sozialgerichten in Hessen und hat seinen Sitz in Frankfurt.
Gerichtsgebäude
In der Gutleutstraße 136 befindet sich das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Frankfurt. Bis 2009 war das Gericht in der Adickesallee 36 untergebracht.
Gerichtsbezirk und übergeordnete Gerichte
Das Sozialgericht Frankfurt ist örtlich für die kreisfreie Stadt Frankfurt, den Hochtaunuskreis sowie den Main-Kinzig-Kreis zuständig.[1] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Auf Landesebene ist das Hessische Landessozialgericht das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht, in Kassel angesiedelt, übergeordnet.
Einzelnachweise
- Die frühere örtliche Zuständigkeit für den Landkreis Offenbach wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz vom 24. November 2009, GVBl. I S. 422, mit Wirkung vom 1. Januar 2010 an das Sozialgericht Darmstadt übertragen.
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