Sophie von Pommern
Sophie, Prinzessin von Pommern († 26. April 1504), Herzogin zu Mecklenburg von 1478 bis 1504.
Sie war die Tochter des Herzogs Erich II. (Pommern) († 1474) und seiner Gattin Sophia († 1497). Ihr Bruder war Bogislaw X. (1454–1523), der das Land fast fünfzig Jahre als einheitliches Territorium regierte. Pommern erlebte unter Bogislaws X. Herrschaft eine Blütezeit: Stettin wurde 1491 zur Residenz erhoben, eine herzogliche Verwaltung mit Kanzlei geschaffen, eine geordnete Steuererhebung eingeführt und der Landfrieden eingehalten. Dem Herzogtum Mecklenburg war aus politischen Gründen sehr an einer Verbindung mit dem pommerschen Haus gelegen.
Sophie von Pommern war die Verlobte von Johann VI., dem Bruder ihres späteren Gemahls Magnus II. von Mecklenburg. Nach Johanns Tod trat Sophie in ein Kloster ein und legte damit das Gelübde ewiger Keuschheit ab. Doch Magnus II. war sehr an der Sicherung der Grenze zu Pommern und daher an einer Heirat mit Sophie interessiert. Er fragte vergeblich mehrere Geistliche um Rat, wie das Gelübde aufzuheben sei. So heiratete er am 29. Mai 1478 Sophie gegen die kirchlichen Gesetze. Doch statt verurteilt zu werden, erhielt er 1487 vom „Papst die goldene Tugendrose, die höchste kirchliche Auszeichnung“. Am 3. April 1486 erhielt Sophie schließlich von ihrem Gelübde Dispensation, was allerdings mit der Auflage verbunden war, jährlich drei Arme mit weißwollenen Kleidern zum Gedächtnis an die Jungfrau Maria auszustatten.
Der Sterbeort von Sophie ist nicht überliefert. Ähnlich wie ihre Tochter, die nachmalige Landgräfin Anna von Hessen, über zwei Jahrzehnte später, ging auch Sophie hinsichtlich ihres Bestattungsortes ganz eigene Wege. Hatten sich ihre sämtlichen mecklenburgischen Verwandten einschließlich ihres Mannes im Doberaner Münster beisetzen lassen, wählte sie das Dominikanerkloster in Wismar als letzten Ruheort. Sophies Beisetzung war die erste des herzoglichen Hauses in Wismar und – abgesehen von ihrer Schwester Margarete, der Witwe Balthasars, am 27. März 1526 – auch die letzte.
Die Grabplatte aus Bronze mit dem lebensgroßen Abbild der auf einer Granatapfeldecke ruhenden Herzogin bedeckte zunächst bis 1880 ihre Gruft am Hauptaltar der Kirche des Dominikanerklosters, kam dann in die Marienkirche und befindet sich seit deren Zerstörung in einer der nördlichen Seitenkapellen der Nikolaikirche.
Literatur
- Friedrich Schlie: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin. II. Band: Die Amtsgerichtsbezirke Wismar, Grevesmühlen, Rehna, Gadebusch und Schwerin. Schwerin 1898, Neudruck Schwerin 1992, S. 54ff. (zur Grabplatte mit Abb.) ISBN 3-910179-06-1